4599/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der EU"
Eine ähnlich lautende Anfrage wurde bereits in der XXI.GP an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie, Bundesminister für Inneres, Bundesministerin
für Äußeres und den
Bundeskanzler
gestellt und beantwortet.
Neu
ist nun, dass ab Frühjahr 2007 Verkehrsdelikte in allen 25
EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig
von
diesen auch anerkannt und vollstreckt werden können. Trotzdem ergeben sich
weiterhin -
gerade aus
grundsätzlichen rechtspolitischen Überlegungen - zahlreiche Fragen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche grundsätzlichen
Probleme sind Ihnen zur gegenseitigen Anerkennung von
Geldstrafen und Geldbußen in der EU
im Rahmen des Vollzugs Ihnen übertragener Gesetze
bekannt geworden?
2.
Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden zu welchen Rechtsmaterien seit
Inkrafttreten des
Abkommens mit
Deutschland, durch die im Art. 1 genannten österreichischen
Verwaltungsbehörden oder Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, an
Deutschland
gerichtet (Aufschlüsselung auf
Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder
sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?
Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?
3. Wie viele dieser
Ersuchen wurden von Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt
(Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien,
Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige
Gerichte der
Verwaltungsgerichtsbarkeit)?
4. Worin lagen die Gründe dafür?
5.
Wie viele Anträge auf Vollstreckungshilfe (Art. 9) wurden zu
welchen Rechtsmaterien seit
Inkrafttreten dieses
Abkommens mit Deutschland, durch die im Art. 1 genannten
österreichischen Verwaltungsbehörden oder Gerichte der
Verwaltungsgerichtsbarkeit, an
Deutschland gerichtet (Aufschlüsselung
auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw.
UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?
Wie viele wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?
6.
Wie viele dieser Ersuchen wurden durch Deutschland nicht
abkommensgemäß erledigt
(Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS
oder sonstige
Gerichte der
Verwaltungsgerichtsbarkeit)?
7. Worin lagen aus Ihrer Sicht die Gründe dafür?
8.
Wie viele Verfahren mussten in diesen Jahren deswegen eingestellt
werden (Aufschlüsselung
auf Rechtsmaterien,
Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der
Verwaltungsgerichtsbarkeit)?
9.
Wie viele
Amts- und Rechtshilfenersuchen hinsichtlich der besonderen Regelungen in
Angelegenheiten des Kraftfahrwesens mussten
durch die im Art. 1 Abs. 1 des Abkommens
mit Deutschland genannten Österreichischen Verwaltungsbehörden
oder
Verwaltungsgerichten gestellt werden? Wie viele wurden von Deutschland an
Österreich
gerichtet?
10.
Wie viele dieser Ersuchen wurden durch Deutschland nicht
abkommensgemäß erledigt
(Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS
oder sonstige
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?
11. Worin lagen die Gründe dafür?
12. Mit welchen
„Anlaufstellen" in Deutschland gab es in den letzten Jahren
besondere
Probleme?
13.
In wie vielen und welchen Fällen wurde bislang durch Österreich
ein Schiedsgericht nach Art.
16 des Abkommens
beantragt (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?
14.
In wie vielen und welchen Fällen wurde bislang durch
Österreich ein Schiedsgericht nach Art.
16 des Abkommens
beantragt (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?
15.
Welche
Beschwerden oder Probleme sind Ihnen seit Inkrafttreten dieses Abkommens aus
Deutschland gegenüber österreichischen Verwaltungsbehörden bzw.
österreichischen
Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit
bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Fälle)?
16.
Treten Sie
für eine generelle Vereinheitlichung der Verwaltungsrechts- und
Verwaltungsverfahrensnormen sowie der
gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und
Vollstreckung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ein?
17. Wenn nein, weshalb nicht?
18.
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Welche Initiativen haben Sie
dazu bereits gesetzt?
Welche
europäischen Initiativen gibt es dazu?
19.
Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten hat Österreich
ein Abkommen über Amts-
und Rechtshilfe in
Verwaltungssachen (auch in Teilbereichen) abgeschlossen?
20. Ist dabei
auch eine wechselseitige Anerkennung von Geldstrafen (Geldbußen) und
deren
Vollstreckung
vorgesehen? Wenn ja, in welchem Abkommen?
21. Mit welchen
dieser Länder gibt es dabei Probleme (wie sie beispielsweise mit
Deutschland
auftreten)? Worin
liegen konkret diese Probleme?
22. Mit welchen
EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten werden bezüglich eines derartigen
Abkommens derzeit
Verhandlungen geführt?
Wie ist der (derzeitige) jeweilige Stand dieser Verhandlungen?
23. Sind die Verhandlungen für
Abkommen über Rechts- und Amtshilfe in Verwaltungssachen
mit der Tschechischen Republik, der Slowakischen
Republik, mit Ungarn, mit Slowenien und
mit Polen abgeschlossen? Wenn nein, wie ist der Stand der Verhandlungen?
24. Gibt es
bereits diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen mit Bulgarien und
Rumänien?
Wenn ja, wie ist der
Verhandlungsstand?
25. Ist es
richtig, dass nach der derzeitigen Rechtslage Verkehrsstrafen gegen
ausländische PKW-
oder LKW-Lenker nur dann in Österreich von den Behörden kassiert
werden können, wenn es
gelingt diese auf
österreichischem Staatsgebiet anzuhalten? Wenn nein, welche weiteren
Möglichkeiten gibt es?
26. Was erwarten
Sie sich ab 2007 von der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von
Geldstrafen innerhalb
der EU?
27. Ist es richtig, dass mit dieser
europäischen Regelung bezüglich Verkehrsdelikte nur die
Geldstrafen gegenseitig anerkannt und
vollstreckt werden, die von einem ordentlichen Gericht
verhängt wurden? Wenn ja, welche Auswirkung hat dann diese
europäische Regelung
tatsächlich auf Österreich?
28. Welche
österreichischen Rechtsnormen müssen aufgrund dieser
europäischen Regelung noch
geändert werden?
29.
Welche weiteren Maßnahmen nach schärferer
grenzüberschreitender Verfolgung von
Verkehrsstrafen sind
auf europäischer Ebene geplant?
Wie lautet dazu die österreichische Position?