4601/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk und GenossInnen
an den
Bundeskanzler
betreffend der Verwendung des Bundeszuschusses in der Höhe von
zwei
Millionen Euro an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des
Jahrestages der Volksabstimmung
Das Land Kärnten feierte im
Jahr 2005 die 85. Wiederkehr des Jahrestages der
Kärntner Volksabstimmung. Am 7. Dezember 2005 wurde das
„Bundesgesetz über
die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus
Anlass
der 85. Wiederkehr des Jahrestages der
Volksabstimmung" einstimmig beschlossen.
Dieser einmalige Zweckzuschuss von
zwei Millionen Euro ist, laut Beschluss des
Nationalrates §1, „...für Zukunftsprojekte für
junge Menschen in Kärnten zu
verwenden und ist zur Stärkung der
Landesmittel bestimmt, die diesen Zwecken
gewidmet sind."
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wann wurde der einmalige Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro an das
Land Kärnten überwiesen?
2.
Nach welchen Richtlinien werden diese zwei Millionen an die
Abstimmungsgemeinden
in Kärnten ausgezahlt?
3.
Warum haben die Kärntner Abstimmungsgemeinden bisher keinen Euro
dieses
Zweckzuschusses erhalten?