4601/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk und GenossInnen
an den Bundeskanzler

betreffend der Verwendung des Bundeszuschusses in der Höhe von zwei
Millionen Euro an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des
Jahrestages der Volksabstimmung

Das Land Kärnten feierte im Jahr 2005 die 85. Wiederkehr des Jahrestages der
Kärntner Volksabstimmung. Am 7. Dezember 2005 wurde das „Bundesgesetz über
die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass
der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung" einstimmig beschlossen.
Dieser einmalige Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro ist, laut Beschluss des
Nationalrates §1, „...für Zukunftsprojekte für junge Menschen in Kärnten zu
verwenden und ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, die diesen Zwecken
gewidmet sind."

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.             Wann wurde der einmalige Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro an das
Land Kärnten überwiesen?

2.             Nach welchen Richtlinien werden diese zwei Millionen an die
Abstimmungsgemeinden in Kärnten ausgezahlt?

3.             Warum haben die Kärntner Abstimmungsgemeinden bisher keinen Euro
dieses Zweckzuschusses erhalten?