4603/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Christine Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Familienhospizkarenz
Die Familienhospizkarenz wurde 2002 eingeführt. Bis
zum 22. September 2004 haben 775
Personen von der
Möglichkeit einer vollständigen Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht.
In
den darauf folgenden Jahren stiegen die
Zahlen zur Familienhospizkarenz nicht stark, obwohl
einige Erweiterungen möglich gemacht wurden.
Eine
Evaluationsstudie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sollte
den Zugang
zur Familienhospizkarenz untersuchen. Darauf
anschließend sollten weitere sinnvolle
Maßnahmen ergriffen werden.
Sowohl die SPÖ als auch zahlreiche ExpertInnen sehen als Grund die
Tatsache, dass nur
wenige Menschen auf
ihr Einkommen verzichten können, um einen Angehörigen intensiv zu
pflegen und zu betreuen. Die SPÖ
fordert daher nach wie vor eine finanzielle
Mindestabsicherung, die für die Dauer der Inanspruchnahme der
Familienhospizkarenz den
pflegenden Angehörigen zur
Verfügung steht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an die Bundesministerin
für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen haben 2004, 2005 und im ersten Halbjahr 2006 die
Möglichkeit
der
Familienhospizkarenz in Anspruch genommen?
2.
Wie viele Personen bekamen 2004, 2005 und im ersten Halbjahr 2006
für die
Familienhospizkarenz,
Zahlungen aus dem Härteausgleichsfonds?
3. Wie hoch waren diese Zahlungen?
4. Sind Ihnen die Ergebnisse der Evaluationsstudie bekannt?
5. Wie wurden die Ergebnisse der Evaluationsstudie umgesetzt?
6. Welches Ministerium übernahm die Umsetzung der Ergebnisse?
7. Wie hoch ist der Härteausgleichsfonds 2004, 2005 und 2006 dotiert?
8. Sind noch andere Maßnahmen aus diesem Härtausgleichsfonds zu finanzieren?