4603/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Maga. Christine Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Familienhospizkarenz

Die Familienhospizkarenz wurde 2002 eingeführt. Bis zum 22. September 2004 haben 775
Personen von der Möglichkeit einer vollständigen Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht. In
den darauf folgenden Jahren stiegen die Zahlen zur Familienhospizkarenz nicht stark, obwohl
einige Erweiterungen möglich gemacht wurden.

Eine Evaluationsstudie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sollte den Zugang
zur Familienhospizkarenz untersuchen. Darauf anschließend sollten weitere sinnvolle
Maßnahmen ergriffen werden.

Sowohl die SPÖ als auch zahlreiche ExpertInnen sehen als Grund die Tatsache, dass nur
wenige Menschen auf ihr Einkommen verzichten können, um einen Angehörigen intensiv zu
pflegen und zu betreuen. Die SPÖ fordert daher nach wie vor eine finanzielle
Mindestabsicherung, die für die Dauer der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz den
pflegenden Angehörigen zur Verfügung steht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Personen haben 2004, 2005 und im ersten Halbjahr 2006 die Möglichkeit
der Familienhospizkarenz in Anspruch genommen?

2.              Wie viele Personen bekamen 2004, 2005 und im ersten Halbjahr 2006 für die
Familienhospizkarenz, Zahlungen aus dem Härteausgleichsfonds?

3.              Wie hoch waren diese Zahlungen?

4.              Sind Ihnen die Ergebnisse der Evaluationsstudie bekannt?

5.              Wie wurden die Ergebnisse der Evaluationsstudie umgesetzt?

6.              Welches Ministerium übernahm die Umsetzung der Ergebnisse?

7.              Wie hoch ist der Härteausgleichsfonds 2004, 2005 und 2006 dotiert?

8.              Sind noch andere Maßnahmen aus diesem Härtausgleichsfonds zu finanzieren?