4613/J XXII. GP
Eingelangt am
13.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Jan Krainer, Hans Moser und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen betreffend Exportförderungsantrag für das
Projekt llisu Staudamm.
Der
geplante llisu Staudamm im Südosten
der Türkei wird seit mehreren Jahren auf
Grund aussergewöhnlich hoher sozialer und ökologischer Risiken kritisiert. Bereits
2001 hatten sich fast alle Unternehmen aus
dem Projekt zurückgezogen.
Im Dezember 2005 wurde von der VA Tech Hydro bei der Österreichischen
Kontrollbank AG
(OeKB) ein Antrag auf eine Exporthaftung für das umstrittene
Staudammprojekt eingebracht und wird
seither geprüft.
Nach Weltbankstandards ist eine Finanzierungszusicherung nicht zulässig, wenn
nicht im Vorfeld alle
grundlegenden offenen Fragen betreffend Resettlement Action
Plan (RAP) und Environmental Impact
Assessments (EIA) und vollständig und
zufrieden
stellend gelöst wurden und die entsprechenden finanziellen
und materiellen
Mittel
dafür bereitstehen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
Frage 1:
In der
Region des geplanten llisu Stausees finden immer noch bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen kurdischer PKK und türkischem Militär statt. Der
Konflikt hat sowohl auf ökologischer
als auch auf kultureller und sozialer Ebene
direkte
Auswirkungen auf das Projekt: So werden im vorliegenden Umweltgutachten
(inkl. Zusätze) Wiederaufforstungsprogramme zur Eindämmung der windbedingten
Sedimentierung des Reservoirs diskutiert,
gleichzeitig wurden und werden jedoch die
Wälder der
Berghänge abgebrannt, um Guerillastellungen aufzulösen. Die bei
der
OeKB eingereichten Pläne zur Rettung von Kulturgütern berücksichtigen nicht, dass
viele archäologische
Fundstätten aus Sicherheitsgründen vom Militär versperrt
werden
und auch die Umsiedlungsplanung und Konsultation geht nicht darauf ein,
dass
die Menschen selbst durch den Konflikt direkt betroffen sind. Gleichzeitig
verweigert
die Türkei der Österreichischen Exportkreditagentur
jede Auskunft über
den
Konflikt und stellt auch seine Auswirkungen nicht dar.
o
Wird das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Haftung der
Republik Österreich für dieses
Projekt ausstellen, ohne dass die
Auswirkungen des Konfliktes adäquat und
umfassend für alle Bereiche
des Projektes untersucht wurden?
Frage 2:
Der Großteil der von der Umsiedlung
betroffenen Bevölkerung gibt an, in die
umliegenden
Großstädte (v.a. Batman und Diyarbakir) zu
ziehen, falls der Staudamm
gebaut würde. Die Städte selbst
sind laut eigenen Angaben in keiner Form auf die
Aufnahme
tausender Menschen vorbereitet. Die umfassenden Erfahrungen mit
internen
Flüchtlingen in
der Region zeigen eindeutig, dass die vielfach ungelernten
LandarbeiterInnen
ohne entsprechende Qualifikationen in der Stadt keine Arbeit und
Lebensperspektiven finden und weiter
verarmen werden. Diese absehbare
Verarmung tausender Menschen durch
einen staatlichen Zwangseingriff widerspricht
Weltbankstandards und grundlegenden Menschenrechten.
o
Wird das BMF eine Haftung für den llisu Staudamm nur dann
übernehmen, wenn die
Wiedererrichtung der Lebensbasis dieser
Menschen
gesichert ist?
Fragen 3 und 4:
Es werden insgesamt 90 Mio. $ zur Rettung von Kulturgütern
veranschlagt.
Gleichzeitig
spricht sich eine große, überregionale Koalition aus betroffenen
Gemeinden, lokaler
Bevölkerung,
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und
Berufsverbänden sehr
deutlich gegen das Vorhaben aus. Die Verlagerung einzelner
Kulturdenkmäler in ein
Museum wird von der Bevölkerung dabei, wie auch von
zahlreichen
HistorikerInnen und ArchäologInnen, als ungeeignet erachtet, da
das
über 10.000
Jahre gewachsene Gesamtbild der Stadt vollkommen zerschlagen wird.
o Wie bewertet das BMF die Zerstörung 10.000 Jahre alter
Kulturgeschichte für ein Projekt von maximal 100 Jahren Lebensdauer?
o In welcher Form fließt die
Bewertung der Kulturgüter in die
Entscheidung über eine
Staatshaftung ein?
Fragen 5 und 6:
Betroffene Menschen werden für den Verlust ihres Besitzes entschädigt - nicht
jedoch
für ihren
Einkommensverlust und Arbeitsplatzverlust. Bestehende Vorschläge
für Programme, die das Wiederaufbauen einer
Lebens- und Einkommensgrundlage
für die
Betroffenen bleiben vollkommen unverbindlich, unabgestimmt und
entsprechen
in ihrem stichwortartigen Charakter keinem Programm, welches mit
klaren
Zuständigkeiten, Zeitplänen, rechtlichen
Grundlagen und finanziellen
Ressourcen
ausgestattet ist. Das Fehlen umfassender und verbindlicher Pläne zur
Einkommenswiederherstellung macht dieses Projekt inakzeptabel und bricht mit
sämtlichen
internationalen Standards.
o
Wird das BMF unter diesen Umständen eine Haftung für den llisu
Staudamm übernehmen,
wo nicht vorab durch umfassende Pläne
gesichert ist, dass die von diesem Zwangseingriff betroffenen Menschen
wieder ein Einkommen und eine neue Lebensgrundlage finden?
o
Welche politischen oder andere Maßnahmen haben Sie ergriffen oder
werden Sie ergreifen, um den türkischen
Staat dazu zu bewegen, seriöse
Programme
für die Arbeitsplatz- und
Einkommenssituation der
verdrängten Bevölkerung zu
erstellen und zu bedecken?
Frage 7
Entgegen
den Forderungen der österreichischen, Schweizer und
Deutschen
Exportkreditagenturen hat die Türkei
weiterhin kein benefit-sharing für die lokale
Bevölkerung
vorgesehen.
o Wird das BMF eine Haftung für den llisu
Staudamm übernehmen, wenn
kein
benefit-sharing für die lokale Bevölkerung vorgesehen ist?
Fragen 8-11
Der
Umsiedlungsexperte Dr. Michael Cernea wies das BMF auf eine fehlende
Einklagbarkeit und Rechtsverbindlichkeit des (als stark mangelhaft
kritisierten)
Umsiedlungsplanes hin. Er fordert, die im
Umsiedlungsplan festgelegten
Maßnahmen auch
rechtsverbindlich festzulegen, um zumindest eine Einklagbarkeit
zu gewährleisten. Die bestehenden
Umsiedlungsgesetzte würden in wesentlichen
Punkten nicht internationale Standards widerspiegeln, zu deren Einhaltung sich
das
Konsortium verpflichtet hat.
o Wurde die Rechtslage des
Umsiedlungsplans seit Februar 2006
angepasst?
o Wenn nicht, wie bewertet das BMF die
von Dr. Cernea festgestellten
Mängel der türkischen
Umsiedlungs-Gesetzgebung?
o Wenn schon, welche Änderungen wurden vorgenommen?
o Welche Konsequenzen folgen aus der Bewertung für die OeKB?
Fragen 12-14:
Um
die Abwälzung von Kosten auf die Bevölkerung zu vermeiden, verlangen heute
internationale Geberorganisationen vom
Projektbetreiber, die Kosten für
Entschädigungen nach
Wiederanschaffungswerten und nicht nur nach Marktwerten
zu
berechnen. Diese unerlässliche Mindestvoraussetzung für faire
Enteignungsverfahren
fehlt im türkischen Recht und wurde nach
allen heutigen
Informationen auch beim llisu Staudamm
nicht angewandt.
o Erfolgte die Berechnung der
Entschädigungen anhand der
Wiederbeschaffungswerte ?
o Wenn nicht, wird das BMF dennoch
eine Haftung für das llisu
Kraftwerk
übernehmen?
Fragen 15-19:
Amnesty International stellt in einer Untersuchung vom
April 2006 fest, dass die stark
mangelhafte
Planung des llisu Staudammes zu einer Verarmung der Bevölkerung,
erheblichen
Gesundheitsrisiken und Enteignungen durch Staatseingriffe führen und
dabei in Menschenrechtsverletzungen
resultieren würde. Das BMF wird dabei
aufgefordert, eine
umfassende Untersuchung der Menschenrechtsimplikationen
vorzunehmen und jedenfalls Abstand von einer
Projektfinanzierung oder
Garantievergabe zu nehmen, wenn
weiterhin internationale Standards nicht
eingehalten werden.
o Hat es eine unparteiische menschenrechtliche Untersuchung gegeben?
o Wenn ja, welche Ergebnisse hat sie
bezüglich der jeweiligen
von
Amnesty
Internationale aufgezeigten Mängel ergeben?
o Wenn ja, wo sind die Ergebnisse dieser Untersuchung veröffentlicht?
o Wenn nein, weshalb nicht bzw. wird
es eine solche noch geben und
wenn ja, bis wann?
o Wird das BMF den llisu Staudamm
finanzieren oder durch Haftungen der
Republik Österreich absichern,
wenn die Einhaltung von
Menschenrechten
nicht gesichert ist?
Fragen 20-22:
Die Wasserkonflikte zwischen Türkei, Syrien und dem Irak waren in der
Vergangenheit
bereits Anlass für politische Spannungen. Militärische
Organisationen
wie das UK Defence Forum, welches die britische Regierung berät, warnen öffentlich
vehement
vor dem Konfliktpotential über die knappe Ressource Wasser in der
kargen Region. Die türkischen Aufstauungskapazitäten des Keban, Karakaya und
Atatürk Staudammes übersteigen mit 90-100 Billionen
Kubikmetern bereits deutlich
die jährliche
Durchflussmenge des Euphrat und Tigris zusammengerechnet und
halten
im Sommer mehr Wasser als die Jahresniederschlagsmenge.
Der schärfste Ausbruch des latenten Konflikts
war 1990 bei der Auffüllung des
Attatürk Staudamms
zu verzeichnen. Als der Durchfluss des Euphrat für 8 Tage
komplett abgebrochen
wurde, gaben Syrien und der Irak an, nicht informiert worden
zu sein und der Irak drohte, alle Dämme am
Euphrat zu bombardieren.
Als im Jahr 2000 die britische Regierung (wie heute die österreichische)
eine
Exporthaftung
für den llisu
Staudamm untersuchte, sah sich die Arabische Liga am 4.
September
2000 in der Resolution 6017 veranlasst, diese aufzufordern, keine
Exporthaftung
für das Projekt
zu erteilen. Konsultationen und eine Einigung zwischen
Türkei, Syrien und dem Irak über die Auswirkungen des llisu Staudammes
auf den
Tigris waren zu einer Mindestvoraussetzung erklärt worden, um eine staatliche
Unterstützung zu
erteilen.
o
Wird das BMF eine Finanzierung oder Haftungsübernahme für den llisu
Staudamm erteilen, obwohl keine Einigung
zwischen der Türkei, Syrien
und dem Irak betreffend des llisu Staudammes vorliegt?
o
Haben Sie das Außenministerium informiert, dass es aufgrund der
Errichtung des Ilisu-Staudammes mit österreichischer
Unterstützung
möglicherweise
zu weiteren Konflikten in der ohnehin politisch labilen
Region kommen wird?
o Wenn ja, welche Reaktion gab es seitens des Außenministeriums?
Frage 23
Der Fortschrittsbericht zum EU-Beitritt der Türkei fordert,
dass alle neuen
Investitionsprojekte jedenfalls im Umweltbereich europäischem
Rechtsstand
entsprechen. Der
jetzige Stand der Planung zum llisu Staudamm verstößt gegen
wesentliche Richtlinien, u.a. gegen die
Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie zur
Umweltverträglichkeitsprüfung und auch gegen weitere wesentliche
Vertragswerke,
wie etwa die ESPOO Konvention.
o Wird durch das BMF eine Förderung für ein
Projekt erwähnt, das die
Türkei vom aqucis
communautaire wegführen würde?
Frage 24
Laut eines Expertengutachtens des Hydrologiebüros P.
Williams and Assosiates/San
Fransisco,
kann während extremer Trockenperioden bei einer
Mindestdurchflussmenge
von 60 qm3/s und einer vollen Verwirklichung des llisu und
Cizre Projektes der
Tigris versiegen, bevor er die syrische Grenze erreicht. In jedem
Fall wird der llisu Staudamm die
Wasserqualität des Tigris stark beeinträchtigen
sowie nahezu zu einer
Halbierung der durchschnittlichen Wasserdurchflussmenge
ausgerechnet in jenen Frühlings- und
Sommermonaten führen, in denen in Syrien
und
im Irak bewässert wird.
o Wie beurteilt das BMF die diesbezüglichen
Auswirkungen auf Syrien und
den
Irak?
o Welche Auswirkungen hat diese
Beurteilung auf die Entscheidung, für
das Projekt zu haften?
o Wann genau ist mit einer
Entscheidung über die Haftung für das llisu
Projekt durch die OeKB zu rechnen?
Fragen 25-27
Laut einer im April 2000 von Professor James Crawford QC,
Professor Philippe
Sands
und Professor Boisson de Chazournes veröffentlichten
Rechtsmeinung, sowie
der
Analyse der World Commission on Dams, handelt es sich bei den in der UN-
Konvention über die nicht-schiffbare Nutzung grenzüberschreitender
Wasserwege,
der
UN ECE-Konvention zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
Wasserläufe und
internationaler Seen und der UN ECE-Konvention zur
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden
Rahmen festgelegten
Prinzipien,
Nachbarstaaten bei der Planung von Projekten an grenzüberschreitenden
Wasserläufen zu
informieren und zu konsultieren und ein Abkommen mit ihnen zu
verhandeln,
um internationales Gewohnheitsrecht. Damit wären diese
Prinzipien
auch von der Türkei zu respektieren, unabhängig davon,
ob sie die jeweiligen
Konventionen
unterzeichnet hat.
o Am 24. Mai 2006 fand ein technisches
Treffen zwischen der Türkei und
dem
Irak statt. Allen verfügbaren Angaben zur Folge führte dieses
Treffen zu keiner politischen Einigung über die
Durchflussmenge und
Wasserqualität des
Tigris. Ist diese Information korrekt?
o Wie beurteilt das BMF das Risiko, durch eine Haftungsvergabe
wissentlich einem Projekt Unterstützung
zukommen zu lassen, welches
mangels Abkommen potentiell gegen internationals Recht
sowie gegen
bilaterale
Vereinbarungen und ICOLD Industriestandards verstößt?
o In welcher Weise beeinflusst diese
Beurteilung die Entscheidung über
die Vergabe der Haftung für das
Ilisu-Projekt?
Frage 28
Trotz einer Aufforderung durch die Exportkreditagenturen Österreichs,
der Schweiz
und
Deutschlands, hat sich die Türkei bisher geweigert, die ökologischen
wie
sozialen
Auswirkungen des llisu Projekts (und des damit verbundenen Cizre
Staudamms)
auf Syrien und den Irak zu untersuchen und glaubhaft darzustellen.
Eine Einhaltung von
Weltbankstandards ist somit unmöglich,
denn diese sehen vor,
dass Verhandlungen zwischen den
Anrainerstaaten stattfinden, deren
Übereinkommen die Bank überzeugt,
dass das Projekt "will not cause appreciable
harm
to the other riparians" (OP/BP 7.50).
o Wie beurteilt das BMF diesen Bruch
von Weltbankstandards, deren
Einhaltung mehrfach zugesichert wurde und welche als
Mindestvoraussetzung für eine Projektdurchführung
gelten?
Frage 29
In der
Darstellung der Gesundheitsrisiken für
die Bevölkerung, die Wasserqualität
flussabwärts und die
Fischpopulationen wird davon ausgegangen, dass in den
umliegenden Großstädten Batman, Diyarbakir und Siirt bis
zur geplanten Befüllung
des
Reservoirs 2013 dreistufige Abwasserklärungsanlagen
errichtet würden.
Gleichzeitig
sind keine konkreten Pläne, rechtlichen Zusagen und
finanziellen Mittel
bereitgestellt, um diese Annahme auch Realität werden zu lassen. Die betroffenen
Kommunen können diese Investitionen selbst
nicht leisten. Die gesamte Analyse der
Auswirkungen ist daher irreführend, es sei
denn, die Verwirklichung wäre rechtlich
verbindlich
festgelegt.
o Sichert das BMF zu, keine
Exporthaftung zu vergeben, wenn nicht
glaubhafte Pläne,
finanzielle Bedeckung und rechtlich verbindliche
Zusagen vorliegen, bis zur Befüllung des
Reservoirs in Batman,
Diyarbakir und Siirt die notwendigen dreistufigen
Abwasserklärungsanlagen fertig zu stellen?
Frage 30
Weltweit wurden bereits mehr als 45.000 große Dämme
verwirklicht und weit über 40
Millionen Menschen
mussten den Reservoirs weichen. Die Erfahrung hieraus ergibt
eindeutig, dass fundamentale bestehende Mängel nicht
mehr im Nachhinein oder
durch Auflagen gelöst werden, wenn sie nicht bereits vor
einer Haftungsübernahme
gelöst wurden.
Gerade dieser Zugang scheint jedoch nach allen verfügbaren
Informationen
vom BMF für die ungelösten Probleme verfolgt zu werden.
Zu diesen unabdingbaren - vor einer Haftung zu lösenden -
Voraussetzungen
zählen beim
Ilisu Projekt unter anderem: Das Vorliegen eines Abkommens mit Syrien
und
dem Irak, die rechtlich verbindliche Versicherung zum Bau dreistufiger
Abwasseranlagen,
das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen oder ihre
glaubhafte
Untersuchung nach Auswirkungen auf die Projektdurchführung, die
Anpassung
der Rechtlage an internationale Standards, die Bemessung der
Entschädigungszahlungen anhand der
Wiederbeschaffungskosten, eine wirklich
partizipative Projektplanung, eine seriöse Alternativenabwägung,
die Unterstützung
der Städte welche
die Staudammvertriebenen aufnehmen müssten, die Absicherung
gegen Verarmung in
den Städten, das Vorliegen von
verbindlichen und akkordierten
Programmen zur Einkommenswiederherstellung,
ein Erhalt der Stadt Hasankeyf und
realistische Rettungspläne
für die weiteren Kulturstädte, ein glaubwürdiges Budget,
ein Plan für
benefit-sharing mit der betroffenen Bevölkerung und ein
bereits
gesichertes
Land für die Neuansiedlung der Menschen welche dem Staudamm
weichen
müssen und für eine
land-to-land Umsiedlung votieren.
o Sichert das BMF zu, eine Haftung nur
dann zu vergeben, wenn diese
Mindestvoraussetzungen
restlos jedenfalls vor einer
Haftungsübernahme erfüllt sind?
Frage 31
o
Sichert das BMF in seiner Abwägung der Vor- und Nachteile zu diesem
Projekt zu, dass die Achtung von
Menschenrechten sowie der Schutz vor
staatlichen Zwangseingriffen, welche die Lebensgrundlagen von
Menschen zerstören ohne sie wieder zu errichten, in keine Weise in
einem „Tradeoff" durch jegliche
wirtschaftliche Vorteile aufgewogen
oder gerechtfertigt werden können?