4613/J XXII. GP

Eingelangt am 13.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Jan Krainer, Hans Moser und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend Exportförderungsantrag für das

Projekt llisu Staudamm.

Der geplante llisu Staudamm im Südosten der Türkei wird seit mehreren Jahren auf
Grund aussergew
öhnlich hoher sozialer und ökologischer Risiken kritisiert. Bereits
2001 hatten sich fast alle Unternehmen aus dem Projekt zur
ückgezogen.

Im Dezember 2005 wurde von der VA Tech Hydro bei der Österreichischen
Kontrollbank AG (OeKB) ein Antrag auf eine Exporthaftung für das umstrittene
Staudammprojekt eingebracht und wird seither gepr
üft.

Nach Weltbankstandards ist eine Finanzierungszusicherung nicht zulässig, wenn
nicht im Vorfeld alle grundlegenden offenen Fragen betreffend Resettlement Action
Plan (RAP) und Environmental Impact Assessments (EIA) und vollst
ändig und
zufrieden stellend gelöst wurden und die entsprechenden finanziellen und materiellen
Mittel dafür bereitstehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende

Anfrage:

Frage 1:

In der Region des geplanten llisu Stausees finden immer noch bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen kurdischer PKK und t
ürkischem Militär statt. Der
Konflikt hat sowohl auf
ökologischer als auch auf kultureller und sozialer Ebene
direkte Auswirkungen auf das Projekt: So werden im vorliegenden Umweltgutachten
(inkl. Zusätze) Wiederaufforstungsprogramme zur Eindämmung der windbedingten
Sedimentierung des Reservoirs diskutiert, gleichzeitig wurden und werden jedoch die
W
älder der Berghänge abgebrannt, um Guerillastellungen aufzulösen. Die bei der
OeKB eingereichten Pläne zur Rettung von Kulturgütern berücksichtigen nicht, dass
viele arch
äologische Fundstätten aus Sicherheitsgründen vom Militär versperrt
werden und auch die Umsiedlungsplanung und Konsultation geht nicht darauf ein,
dass die Menschen selbst durch den Konflikt direkt betroffen sind. Gleichzeitig
verweigert die Türkei der Österreichischen Exportkreditagentur jede Auskunft über
den Konflikt und stellt auch seine Auswirkungen nicht dar.

o   Wird das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Haftung der
Republik
Österreich für dieses Projekt ausstellen, ohne dass die
Auswirkungen des Konfliktes adäquat und umfassend für alle Bereiche
des Projektes untersucht wurden?

Frage 2:

Der Großteil der von der Umsiedlung betroffenen Bevölkerung gibt an, in die
umliegenden Großstädte (v.a. Batman und Diyarbakir) zu ziehen, falls der Staudamm


gebaut würde. Die Städte selbst sind laut eigenen Angaben in keiner Form auf die
Aufnahme tausender Menschen vorbereitet. Die umfassenden Erfahrungen mit
internen Flüchtlingen in der Region zeigen eindeutig, dass die vielfach ungelernten
LandarbeiterInnen ohne entsprechende Qualifikationen in der Stadt keine Arbeit und
Lebensperspektiven finden und weiter verarmen werden. Diese absehbare
Verarmung tausender Menschen durch einen staatlichen Zwangseingriff widerspricht
Weltbankstandards und grundlegenden Menschenrechten.

o   Wird das BMF eine Haftung für den llisu Staudamm nur dann
übernehmen, wenn die Wiedererrichtung der Lebensbasis dieser
Menschen gesichert ist?

Fragen 3 und 4:

Es werden insgesamt 90 Mio. $ zur Rettung von Kulturgütern veranschlagt.
Gleichzeitig spricht sich eine große, überregionale Koalition aus betroffenen
Gemeinden, lokaler Bevölkerung, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und
Berufsverb
änden sehr deutlich gegen das Vorhaben aus. Die Verlagerung einzelner
Kulturdenkmäler in ein Museum wird von der Bevölkerung dabei, wie auch von
zahlreichen HistorikerInnen und ArchäologInnen, als ungeeignet erachtet, da das
über 10.000 Jahre gewachsene Gesamtbild der Stadt vollkommen zerschlagen wird.

o   Wie bewertet das BMF die Zerstörung 10.000 Jahre alter

Kulturgeschichte für ein Projekt von maximal 100 Jahren Lebensdauer?

o   In welcher Form fließt die Bewertung der Kulturgüter in die
Entscheidung über eine Staatshaftung ein?

Fragen 5 und 6:

Betroffene Menschen werden für den Verlust ihres Besitzes entschädigt - nicht
jedoch für ihren Einkommensverlust und Arbeitsplatzverlust. Bestehende Vorschläge
für Programme, die das Wiederaufbauen einer Lebens- und Einkommensgrundlage
f
ür die Betroffenen bleiben vollkommen unverbindlich, unabgestimmt und
entsprechen in ihrem stichwortartigen Charakter keinem Programm, welches mit
klaren Zuständigkeiten, Zeitplänen, rechtlichen Grundlagen und finanziellen
Ressourcen ausgestattet ist. Das Fehlen umfassender und verbindlicher Pläne zur
Einkommenswiederherstellung macht dieses Projekt inakzeptabel und bricht mit
s
ämtlichen internationalen Standards.

o   Wird das BMF unter diesen Umständen eine Haftung für den llisu
Staudamm
übernehmen, wo nicht vorab durch umfassende Pläne
gesichert ist, dass die von diesem Zwangseingriff betroffenen Menschen
wieder ein Einkommen und eine neue Lebensgrundlage finden?

o   Welche politischen oder andere Maßnahmen haben Sie ergriffen oder
werden Sie ergreifen, um den t
ürkischen Staat dazu zu bewegen, seriöse
Programme für die Arbeitsplatz- und Einkommenssituation der
verdr
ängten Bevölkerung zu erstellen und zu bedecken?


Frage 7

Entgegen den Forderungen der österreichischen, Schweizer und Deutschen
Exportkreditagenturen hat die T
ürkei weiterhin kein benefit-sharing für die lokale
Bevölkerung vorgesehen.

o   Wird das BMF eine Haftung für den llisu Staudamm übernehmen, wenn
kein benefit-sharing für die lokale Bevölkerung vorgesehen ist?

Fragen 8-11

Der Umsiedlungsexperte Dr. Michael Cernea wies das BMF auf eine fehlende
Einklagbarkeit und Rechtsverbindlichkeit des (als stark mangelhaft kritisierten)
Umsiedlungsplanes hin. Er fordert, die im Umsiedlungsplan festgelegten
Ma
ßnahmen auch rechtsverbindlich festzulegen, um zumindest eine Einklagbarkeit
zu gewährleisten. Die bestehenden Umsiedlungsgesetzte würden in wesentlichen
Punkten nicht internationale Standards widerspiegeln, zu deren Einhaltung sich das
Konsortium verpflichtet hat.

o   Wurde die Rechtslage des Umsiedlungsplans seit Februar 2006
angepasst?

o   Wenn nicht, wie bewertet das BMF die von Dr. Cernea festgestellten
M
ängel der türkischen Umsiedlungs-Gesetzgebung?

o   Wenn schon, welche Änderungen wurden vorgenommen?

o   Welche Konsequenzen folgen aus der Bewertung für die OeKB?

Fragen 12-14:

Um die Abwälzung von Kosten auf die Bevölkerung zu vermeiden, verlangen heute
internationale Geberorganisationen vom Projektbetreiber, die Kosten f
ür
Entschädigungen nach Wiederanschaffungswerten und nicht nur nach Marktwerten
zu berechnen. Diese unerlässliche Mindestvoraussetzung für faire
Enteignungsverfahren fehlt im türkischen Recht und wurde nach allen heutigen
Informationen auch beim llisu Staudamm nicht angewandt.

o    Erfolgte die Berechnung der Entschädigungen anhand der
Wiederbeschaffungswerte ?

o   Wenn nicht, wird das BMF dennoch eine Haftung für das llisu Kraftwerk
übernehmen?

Fragen 15-19:


Amnesty International stellt in einer Untersuchung vom April 2006 fest, dass die stark
mangelhafte Planung des llisu Staudammes zu einer Verarmung der Bevölkerung,
erheblichen Gesundheitsrisiken und Enteignungen durch Staatseingriffe führen und
dabei in Menschenrechtsverletzungen resultieren w
ürde. Das BMF wird dabei
aufgefordert, eine umfassende Untersuchung der Menschenrechtsimplikationen
vorzunehmen und jedenfalls Abstand von einer Projektfinanzierung oder
Garantievergabe zu nehmen, wenn weiterhin internationale Standards nicht
eingehalten werden.

o   Hat es eine unparteiische menschenrechtliche Untersuchung gegeben?

o   Wenn ja, welche Ergebnisse hat sie bezüglich der jeweiligen von
Amnesty Internationale aufgezeigten Mängel ergeben?

o   Wenn ja, wo sind die Ergebnisse dieser Untersuchung veröffentlicht?

o   Wenn nein, weshalb nicht bzw. wird es eine solche noch geben und
wenn ja, bis wann?

o   Wird das BMF den llisu Staudamm finanzieren oder durch Haftungen der
Republik
Österreich absichern, wenn die Einhaltung von
Menschenrechten nicht gesichert ist?

Fragen 20-22:

Die Wasserkonflikte zwischen Türkei, Syrien und dem Irak waren in der
Vergangenheit bereits Anlass für politische Spannungen. Militärische Organisationen
wie das UK Defence Forum, welches die britische Regierung ber
ät, warnen öffentlich
vehement vor dem Konfliktpotential über die knappe Ressource Wasser in der
kargen Region. Die türkischen Aufstauungskapazitäten des Keban, Karakaya und
Atat
ürk Staudammes übersteigen mit 90-100 Billionen Kubikmetern bereits deutlich
die j
ährliche Durchflussmenge des Euphrat und Tigris zusammengerechnet und
halten im Sommer mehr Wasser als die Jahresniederschlagsmenge.

Der schärfste Ausbruch des latenten Konflikts war 1990 bei der Auffüllung des
Attatürk Staudamms zu verzeichnen. Als der Durchfluss des Euphrat für 8 Tage
komplett abgebrochen wurde, gaben Syrien und der Irak an, nicht informiert worden
zu sein und der Irak drohte, alle D
ämme am Euphrat zu bombardieren.

Als im Jahr 2000 die britische Regierung (wie heute die österreichische) eine
Exporthaftung für den llisu Staudamm untersuchte, sah sich die Arabische Liga am 4.
September 2000 in der Resolution 6017 veranlasst, diese aufzufordern, keine
Exporthaftung für das Projekt zu erteilen. Konsultationen und eine Einigung zwischen
Türkei, Syrien und dem Irak über die Auswirkungen des llisu Staudammes auf den
Tigris waren zu einer Mindestvoraussetzung erkl
ärt worden, um eine staatliche
Unterst
ützung zu erteilen.

o   Wird das BMF eine Finanzierung oder Haftungsübernahme für den llisu
Staudamm erteilen, obwohl keine Einigung zwischen der T
ürkei, Syrien
und dem Irak betreffend des llisu Staudammes vorliegt?


o   Haben Sie das Außenministerium informiert, dass es aufgrund der
Errichtung des Ilisu-Staudammes mit
österreichischer Unterstützung
möglicherweise zu weiteren Konflikten in der ohnehin politisch labilen
Region kommen wird?

o   Wenn ja, welche Reaktion gab es seitens des Außenministeriums?

Frage 23

Der Fortschrittsbericht zum EU-Beitritt der Türkei fordert, dass alle neuen
Investitionsprojekte jedenfalls im Umweltbereich europ
äischem Rechtsstand
entsprechen. Der jetzige Stand der Planung zum llisu Staudamm verstößt gegen
wesentliche Richtlinien, u.a. gegen die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie zur
Umweltvertr
äglichkeitsprüfung und auch gegen weitere wesentliche Vertragswerke,
wie etwa die ESPOO Konvention.

o   Wird durch das BMF eine Förderung für ein Projekt erwähnt, das die
T
ürkei vom aqucis communautaire wegführen würde?

Frage 24

Laut eines Expertengutachtens des Hydrologiebüros P. Williams and Assosiates/San
Fransisco, kann während extremer Trockenperioden bei einer
Mindestdurchflussmenge von 60 qm3/s und einer vollen Verwirklichung des llisu und
Cizre Projektes der Tigris versiegen, bevor er die syrische Grenze erreicht. In jedem
Fall wird der llisu Staudamm die Wasserqualit
ät des Tigris stark beeinträchtigen
sowie nahezu zu einer Halbierung der durchschnittlichen Wasserdurchflussmenge
ausgerechnet in jenen Fr
ühlings- und Sommermonaten führen, in denen in Syrien
und im Irak bewässert wird.

o   Wie beurteilt das BMF die diesbezüglichen Auswirkungen auf Syrien und
den Irak?

o   Welche Auswirkungen hat diese Beurteilung auf die Entscheidung, für
das Projekt zu haften?

o   Wann genau ist mit einer Entscheidung über die Haftung für das llisu
Projekt durch die OeKB zu rechnen?

Fragen 25-27

Laut einer im April 2000 von Professor James Crawford QC, Professor Philippe
Sands und Professor Boisson de Chazournes veröffentlichten Rechtsmeinung, sowie
der Analyse der World Commission on Dams, handelt es sich bei den in der UN-
Konvention
über die nicht-schiffbare Nutzung grenzüberschreitender Wasserwege,
der UN ECE-Konvention zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
Wasserläufe und internationaler Seen und der UN ECE-Konvention zur
Umweltvertr
äglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen festgelegten
Prinzipien, Nachbarstaaten bei der Planung von Projekten an grenzüberschreitenden
Wasserläufen zu informieren und zu konsultieren und ein Abkommen mit ihnen zu
verhandeln, um internationales Gewohnheitsrecht. Damit wären diese Prinzipien


auch von der Türkei zu respektieren, unabhängig davon, ob sie die jeweiligen
Konventionen unterzeichnet hat.

o   Am 24. Mai 2006 fand ein technisches Treffen zwischen der Türkei und
dem Irak statt. Allen verfügbaren Angaben zur Folge führte dieses
Treffen zu keiner politischen Einigung
über die Durchflussmenge und
Wasserqualität des Tigris. Ist diese Information korrekt?

o   Wie beurteilt das BMF das Risiko, durch eine Haftungsvergabe

wissentlich einem Projekt Unterstützung zukommen zu lassen, welches
mangels Abkommen potentiell gegen internationals Recht sowie gegen
bilaterale Vereinbarungen und ICOLD Industriestandards verstößt?

o   In welcher Weise beeinflusst diese Beurteilung die Entscheidung über
die Vergabe der Haftung f
ür das Ilisu-Projekt?

Frage 28

Trotz einer Aufforderung durch die Exportkreditagenturen Österreichs, der Schweiz
und Deutschlands, hat sich die Türkei bisher geweigert, die ökologischen wie
sozialen Auswirkungen des llisu Projekts (und des damit verbundenen Cizre
Staudamms) auf Syrien und den Irak zu untersuchen und glaubhaft darzustellen.
Eine Einhaltung von Weltbankstandards ist somit unmöglich, denn diese sehen vor,
dass Verhandlungen zwischen den Anrainerstaaten stattfinden, deren
Übereinkommen die Bank überzeugt, dass das Projekt "will not cause appreciable
harm to the other riparians" (OP/BP 7.50).

o   Wie beurteilt das BMF diesen Bruch von Weltbankstandards, deren
Einhaltung mehrfach zugesichert wurde und welche als
Mindestvoraussetzung f
ür eine Projektdurchführung gelten?

Frage 29

In der Darstellung der Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung, die Wasserqualität
flussabw
ärts und die Fischpopulationen wird davon ausgegangen, dass in den
umliegenden Gro
ßstädten Batman, Diyarbakir und Siirt bis zur geplanten Befüllung
des Reservoirs 2013 dreistufige Abwasserklärungsanlagen errichtet würden.

Gleichzeitig sind keine konkreten Pläne, rechtlichen Zusagen und finanziellen Mittel
bereitgestellt, um diese Annahme auch Realit
ät werden zu lassen. Die betroffenen
Kommunen k
önnen diese Investitionen selbst nicht leisten. Die gesamte Analyse der
Auswirkungen ist daher irref
ührend, es sei denn, die Verwirklichung wäre rechtlich
verbindlich festgelegt.

o   Sichert das BMF zu, keine Exporthaftung zu vergeben, wenn nicht
glaubhafte Pläne, finanzielle Bedeckung und rechtlich verbindliche
Zusagen vorliegen, bis zur Bef
üllung des Reservoirs in Batman,
Diyarbakir und Siirt die notwendigen dreistufigen
Abwasserklärungsanlagen fertig zu stellen?


Frage 30

Weltweit wurden bereits mehr als 45.000 große Dämme verwirklicht und weit über 40
Millionen Menschen mussten den Reservoirs weichen. Die Erfahrung hieraus ergibt
eindeutig, dass fundamentale bestehende M
ängel nicht mehr im Nachhinein oder
durch Auflagen gelöst werden, wenn sie nicht bereits vor einer Haftungsübernahme
gel
öst wurden. Gerade dieser Zugang scheint jedoch nach allen verfügbaren
Informationen vom BMF für die ungelösten Probleme verfolgt zu werden.

Zu diesen unabdingbaren - vor einer Haftung zu lösenden - Voraussetzungen
zählen beim Ilisu Projekt unter anderem: Das Vorliegen eines Abkommens mit Syrien
und dem Irak, die rechtlich verbindliche Versicherung zum Bau dreistufiger
Abwasseranlagen, das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen oder ihre
glaubhafte Untersuchung nach Auswirkungen auf die Projektdurchführung, die
Anpassung der Rechtlage an internationale Standards, die Bemessung der
Entschädigungszahlungen anhand der Wiederbeschaffungskosten, eine wirklich
partizipative Projektplanung, eine seri
öse Alternativenabwägung, die Unterstützung
der St
ädte welche die Staudammvertriebenen aufnehmen müssten, die Absicherung
gegen Verarmung in den Städten, das Vorliegen von verbindlichen und akkordierten
Programmen zur Einkommenswiederherstellung, ein Erhalt der Stadt Hasankeyf und
realistische Rettungspl
äne für die weiteren Kulturstädte, ein glaubwürdiges Budget,
ein Plan f
ür benefit-sharing mit der betroffenen Bevölkerung und ein bereits
gesichertes Land für die Neuansiedlung der Menschen welche dem Staudamm
weichen müssen und für eine land-to-land Umsiedlung votieren.

o   Sichert das BMF zu, eine Haftung nur dann zu vergeben, wenn diese
Mindestvoraussetzungen restlos jedenfalls vor einer
Haftungs
übernahme erfüllt sind?

Frage 31

o   Sichert das BMF in seiner Abwägung der Vor- und Nachteile zu diesem
Projekt zu, dass die Achtung von Menschenrechten sowie der Schutz vor
staatlichen Zwangseingriffen, welche die Lebensgrundlagen von
Menschen zerst
ören ohne sie wieder zu errichten, in keine Weise in
einem
Tradeoff" durch jegliche wirtschaftliche Vorteile aufgewogen
oder gerechtfertigt werden k
önnen?