4618/J XXII. GP

Eingelangt am 13.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Schulveranstaltungen/religiöse Veranstaltungen"

Da die Anfragebeantwortung 4120/AB betreffend „Schulwallfahrt der HTL Steyr" einige
wesentliche Fragen offen bzw. unbeantwortet lassen hat, soll in einer neuerlichen Anfrage
versucht werden, Fragen zu Schulveranstaltungen/religiösen Veranstaltungen zu klären.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.              Was gilt als Schulveranstaltung?

2.              Was gilt als religiöse Veranstaltung?

3.              Ist es ausreichend, wenn der SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) eine religiöse
Veranstaltung als Schulveranstaltung deklariert?

4.              Ist es möglich, dass eine religiöse Veranstaltung mehr als 50 Prozent der geplanten
Zeit für die Schulveranstaltung ausmacht?

5.              Wenn eine religiöse Veranstaltung die volle Zeit einer Schulveranstaltung
beansprucht, gilt sie dann trotzdem als Schulveranstaltung?

6.              Wenn ja, kann dann trotzdem den Aufsichtspflichten nachgekommen werden?

7.              Wie viele Schulveranstaltungen, die gemeinsam mit religiösen Veranstaltungen
abgehalten werden, gab es in den Jahren 2000-2006 in Österreich?

8.              An welchen österreichischen Schulen wurden diese abgehalten?


9.  Wie können Sie sicherstellen, dass den SchülerInnen die Teilnahme an diesen
Veranstaltungen freigestellt wurde?