4618/J XXII. GP
Eingelangt am 13.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Schulveranstaltungen/religiöse Veranstaltungen"
Da die
Anfragebeantwortung 4120/AB betreffend „Schulwallfahrt der HTL
Steyr" einige
wesentliche Fragen offen bzw. unbeantwortet lassen hat, soll in einer
neuerlichen Anfrage
versucht werden,
Fragen zu Schulveranstaltungen/religiösen Veranstaltungen zu klären.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur folgende
Anfrage:
1. Was gilt als Schulveranstaltung?
2. Was gilt als religiöse Veranstaltung?
3.
Ist es ausreichend, wenn der SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) eine
religiöse
Veranstaltung als
Schulveranstaltung deklariert?
4.
Ist es möglich, dass eine religiöse Veranstaltung mehr als 50
Prozent der geplanten
Zeit für die
Schulveranstaltung ausmacht?
5.
Wenn eine religiöse Veranstaltung die volle Zeit einer
Schulveranstaltung
beansprucht, gilt sie
dann trotzdem als Schulveranstaltung?
6. Wenn ja, kann dann trotzdem den Aufsichtspflichten nachgekommen werden?
7.
Wie viele Schulveranstaltungen, die gemeinsam mit religiösen
Veranstaltungen
abgehalten werden,
gab es in den Jahren 2000-2006 in Österreich?
8. An welchen österreichischen Schulen wurden diese abgehalten?
9. Wie können Sie sicherstellen, dass den
SchülerInnen die Teilnahme an diesen
Veranstaltungen
freigestellt wurde?