4619/J XXII. GP
Eingelangt am 13.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Wein - Einfuhrkontrolle durch das BMF"
Mit den AB 2041 und
3193/XXII.GP wurden durch den BM für Finanzen die zur
Importkontrolle gestellten Fragen klar
beantwortet. Klargestellt wurde u.a., dass die Kontrolle
der Verkehrsfähigkeit von Importwein (z.B. Panscherei) der
Bundeskellereiinspektion und
nicht dem Zoll obliegt. Da die Kompetenz zur Feststellung der
Verkehrsfähigkeit von Wein
ausschließlich der Bundeskellereiinspektion obliegt, können auch nur
diese Weinsendungen
zurückweisen. Die Zollverwaltung wirkt
allerdings bei der Einfuhr von Wein aus Drittstaaten
insofern an der Weinkontrolle mit, als überwacht wird, dass nur solcher
Wein eingeführt wird,
der zuvor untersucht worden ist.
Durch die am 1. Juli 2004 in Kraft
getretene neue EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004
ergaben sich neue Schwerpunkte für das
BMF. Die Zollverwaltung geht nun im Rahmen der
Bekämpfung der Produktpiraterie gegen Markenfälschungen oder
die Fälschung von
geographischen Ursprungsbezeichnungen vor. Dies ist auch notwendig, wie
Beispiele auch
aus anderen Ländern zeigten.
„Jede zweite
Flasche Wein wird in Deutschland mittlerweile bei einem Discounter gekauft,
zunehmend auch vermeintlich edle Tropfen.
Doch selbst den niedrigen Preis sind Billigweine
offenbar nicht wert: Wie im Februar 2006 bekannt wurde, haben
Lebensmittelkontrolleure
der Stadt Köln im November 2005 bei
Penny-Markt, der Discount-Schiene des Kölner Rewe-
Konzerns, gepanschten spanischen Wein entdeckt. Das Produkt mit der
Bezeichnung „ Gran
Reserva " sei mit künstlichem Glycerin versetzt worden, teilte das
Verbraucherschutzamt in
Köln mit. Die Stadt Köln hat gegen Rewe Strafanzeigen wegen
Verstoßes gegen die
Weinordnung erstattet............
....... Bundesweit wurden durch Rewe etwa eine Million Flaschen des spanischen Rotweins
zurückgeholt............. ".
(Kölner Stadt-Anzeiger 09.02.2006)
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
Proben von Wein wurden 2005 beim Import gezogen (Aufschlüsselung auf
Jahre, Herkunftsländer, Weinbaugebiete und Sorten)?
2.
Wie viele
Proben (Weinarten) wurden zolltariflich beanstandet (Technische
Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung)
und was waren die Beanstandungsgründe
(Aufschlüsselung auf Weinbaugebiete, Länder und Weinarten)?
3.
Wie viele
Fälle nach dem Produktpirateriegesetz wurden 2005 in diesem
Zusammenhang angezeigt bzw. verfolgt (z.B.
wegen Wein-Markenverfälschung,
falsche Bezeichnung)?
4.
Durch welche konkreten Maßnahmen können sich die
Konsumentinnen vor solchen
Irreführungen
und Betrügereien schützen?
5.
Wie schützen sich die seriösen österreichischen Winzer
vor dieser unlauteren
Konkurrenz?
Wie
viele Grenzbeschlagnahmeanträge wurden von den österreichischen
Winzern und
Winzerverbänden
gestellt?
6.
Wie
schützen Sie, die österreichischen Konsumentinnen vor Importweinen
(Drittlandsweinen), die mit in der
EU verbotenen Verfahren und unter Zuhilfenahme
von in der EU verbotenen Mitteln hergestellt wurden
(Konzentrierung von Wein,
Aromatisierung, Säurezusatz)?
7.
Welche Mengen
Wein wurden 2004 und 2005 nach Österreich importiert
(Aufschlüsselung auf Jahre,
Herkunftsländer, Weinbaugebiete und Sorten)?