4619/J XXII. GP

Eingelangt am 13.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Wein - Einfuhrkontrolle durch das BMF"

Mit den AB 2041 und 3193/XXII.GP wurden durch den BM für Finanzen die zur
Importkontrolle gestellten Fragen klar beantwortet. Klargestellt wurde u.a., dass die Kontrolle
der Verkehrsfähigkeit von Importwein (z.B. Panscherei) der Bundeskellereiinspektion und
nicht dem Zoll obliegt. Da die Kompetenz zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit von Wein
ausschließlich der Bundeskellereiinspektion obliegt, können auch nur diese Weinsendungen
zurückweisen. Die Zollverwaltung wirkt allerdings bei der Einfuhr von Wein aus Drittstaaten
insofern an der Weinkontrolle mit, als überwacht wird, dass nur solcher Wein eingeführt wird,
der zuvor untersucht worden ist.

Durch die am 1. Juli 2004 in Kraft getretene neue EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004
ergaben sich neue Schwerpunkte für das BMF. Die Zollverwaltung geht nun im Rahmen der
Bekämpfung der Produktpiraterie gegen Markenfälschungen oder die Fälschung von
geographischen Ursprungsbezeichnungen vor. Dies ist auch notwendig, wie Beispiele auch
aus anderen Ländern zeigten.

„Jede zweite Flasche Wein wird in Deutschland mittlerweile bei einem Discounter gekauft,
zunehmend auch vermeintlich edle Tropfen. Doch selbst den niedrigen Preis sind Billigweine
offenbar nicht wert: Wie im Februar 2006 bekannt wurde, haben Lebensmittelkontrolleure
der Stadt Köln im November 2005 bei Penny-Markt, der Discount-Schiene des Kölner Rewe-
Konzerns, gepanschten spanischen Wein entdeckt. Das Produkt mit der Bezeichnung „ Gran
Reserva " sei mit künstlichem Glycerin versetzt worden, teilte das Verbraucherschutzamt in
Köln mit. Die Stadt Köln hat gegen Rewe Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen die

Weinordnung erstattet............

....... Bundesweit wurden durch Rewe etwa eine Million Flaschen des spanischen Rotweins

zurückgeholt............. ".

(Kölner Stadt-Anzeiger 09.02.2006)

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Proben von Wein wurden 2005 beim Import gezogen (Aufschlüsselung auf
Jahre, Herkunftsländer, Weinbaugebiete und Sorten)?

2.              Wie viele Proben (Weinarten) wurden zolltariflich beanstandet (Technische
Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung) und was waren die Beanstandungsgründe
(Aufschlüsselung auf Weinbaugebiete, Länder und Weinarten)?

3.              Wie viele Fälle nach dem Produktpirateriegesetz wurden 2005 in diesem
Zusammenhang angezeigt bzw. verfolgt (z.B. wegen Wein-Markenverfälschung,
falsche Bezeichnung)?

4.      Durch welche konkreten Maßnahmen können sich die Konsumentinnen vor solchen
Irreführungen und Betrügereien schützen?

5.              Wie schützen sich die seriösen österreichischen Winzer vor dieser unlauteren
 
Konkurrenz?

Wie viele Grenzbeschlagnahmeanträge wurden von den österreichischen Winzern und
Winzerverbänden gestellt?

6.              Wie schützen Sie, die österreichischen Konsumentinnen vor Importweinen
  (Drittlandsweinen), die mit in der EU verbotenen Verfahren und unter Zuhilfenahme
 
von in der EU verbotenen Mitteln hergestellt wurden (Konzentrierung von Wein,
  Aromatisierung, Säurezusatz)?

7.              Welche Mengen Wein wurden 2004 und 2005 nach Österreich importiert
(Aufschlüsselung auf Jahre, Herkunftsländer, Weinbaugebiete und Sorten)?