4627/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Änderung der Bestimmungen für den Betrieb von Altenwohnheimen und
Pflegeeinrichtungen
Der Freiheitliche Landtagsklub hat in Kärnten einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der auf
eine grobe Verschlechterung in Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen mit sich bringen
würde.
Es wurde in dem Antrag, dem die FPÖ/BZÖ, die ÖVP und die Grünen im Kärntner Landtag
zugestimmt haben, folgende Forderungen aufgestellt:
„1) Aufhebung der Betten-Höchstgrenze
2) Änderung der Ein- und Zwei-Bettzimmern,
3) Anwendung des Pflegeschlüssels, ausschließlich auf das medizinische Pflegepersonal
4) Änderung der Bestellung der Heimleitung für jede Pflegeeinrichtung“.
Änderungen
in diese Richtung bringen eine massive Verschlechterung für ältere
Menschen,
die in Heimen und
Pflegeeinrichtungen leben.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
soziale
Sicherheit und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Kennen Sie diesen Dringlichkeitsantrag aus dem Kärntner Landtag?
2.
Wie beurteilen Sie diese Verschlechterungen für Personen, die in
Pflegeheimen
untergebracht
werden?
3.
Kennen Sie die 15a B-VG Vereinbarung in der festgehalten wurde, dass es
vorwiegend Ein- bis
Zweibett-Zimmer in Pflegeheimen geben soll?
4.
Könnte ein Bundesland neue Kriterien im Pflegebereich
einführen ohne sich mit dem
Bund abzustimmen?
5.
Haben Sie als
zuständige Ministerin eine Aufsichtspflicht über die Qualität
der
angebotenen Leistungen im Pflegebereich?
6.
Eine Verringerung des Pflegepersonals durch die Anrechnung des
Pflegeschlüssels nur
mehr
auf das medizinische Pflegepersonal, würde eine grobe Verringerung an
pflegerischen
Leistungen in den
Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen. Werden Sie einer solchen
Massnahme zustimmen?