4630/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
dreistufige Notenskala an den Wiener KMS
Die
„Kooperative Mittelschule“ stellt ein Rahmenmodell dar, in dem alle
wesentlichen positiven Merkmale der bisher in Schulversuchen erprobten
Kooperationsformen erfasst werden sollen. Sie bietet Möglichkeiten,
verschiedenste Kooperationsvarianten und Schwerpunktsetzungen nach Wunsch der
Partnerschulen, freiwillig und autonom festzulegen.
Das
Schulprojekt wurde mit Beginn des Schuljahres 2003/04 eingerichtet. Seither
kooperieren Wiener Hauptschulen mit allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) ,
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) oder mit Berufsschulen
(BS). Das Projekt soll bis zur Übernahme ins Regelschulwesen bzw. einer
besonderen legistischen Lösung geführt werden.
Grundlage
sind die 1999 vereinbarte Modellbeschreibung sowie die
Durchführungsbestimmungen (Vereinbarungen zwischen der APS-, AHS- und
BMHS-Abteilung) zur KMS. Darin ist festgehalten, dass der Unterricht auf
Basis der Bestimmungen des neuen Lehrplanes für die Sekundarstufe I
(Realgymnasium) erfolgt und durch besondere Maßnahmen der inneren
Differenzierung und Individualisierung (unter Beachtung der Lehrpläne für
Hauptschulen und Sonderschulen in Integrationsklassen) zu führen ist. Ziel ist
die bestmöglichen Entfaltung der individuellen Leistungspotentiale aller
Schüler/innen und die Vorbereitung auf sämtliche Übertrittsmöglichkeiten nach
der 8. Schulstufe.
Bislang wurde im Rahmenmodell der KMS eine
fünfstufige Benotungsskala verwendet. Ab dem heurigen Schuljahr (2006) ist
jedoch eine dreistufige Notenskala in den Hauptgegenständen vorgesehen. Dies
ist der Schulnachricht für Kooperative Mittelschulen an der öffentlichen
Hauptschule zu entnehmen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Welchen
rechtlichen Stellenwert hat der Begriff „Schulprojekt“ inne und wo ist er
gesetzlich geregelt?
2)
Welche
Modellbeschreibung des Schulprojekts „kooperative Mittelschule“ liegt dem
Ministerium derzeit vor?
3)
Welche
laufend erfolgten Abänderungen der Modellbeschreibung seit seiner Einführung
durch das Bundesministerium wurden bisher verlangt und umgesetzt?
4)
Nach
welchen Kriterien werden SchülerInnen als HauptschülerInnen oder solche
unterschieden, die nach Vorgabe des Ministeriums AHS-SchülerInnen
gleichzuhalten sind?
5)
Trifft
es zu, dass über als HauptschülerInnen geltende SchülerInnen an KMS in den
Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik eine dreistufige
Notenskala („Befriedigend – Genügend – Nicht Genügend“) verfügt wurde?
6)
Auf
welcher gesetzlichen Grundlage basiert eine dreistufige Notenskala? Inwiefern
entspricht sie den bundesgesetzlichen Grundlagen der fünfstufigen Notenskala?