4630/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend dreistufige Notenskala an den Wiener KMS

 

Die „Kooperative Mittelschule“ stellt ein Rahmenmodell dar, in dem alle wesentlichen positiven Merkmale der bisher in Schulversuchen erprobten Kooperationsformen erfasst werden sollen. Sie bietet Möglichkeiten, verschiedenste Kooperationsvarianten und Schwerpunktsetzungen nach Wunsch der Partnerschulen, freiwillig und autonom festzulegen.

 

Das Schulprojekt wurde mit Beginn des Schuljahres 2003/04 eingerichtet. Seither kooperieren Wiener Hauptschulen mit allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) , berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) oder mit Berufsschulen (BS). Das Projekt soll bis zur Übernahme ins Regelschulwesen bzw. einer besonderen legistischen Lösung geführt werden.

 

Grundlage sind die 1999 vereinbarte Modellbeschreibung sowie die Durchführungsbestimmungen (Vereinbarungen zwischen der APS-, AHS- und BMHS-Abteilung) zur KMS. Darin ist festgehalten, dass der Unterricht auf Basis der Bestimmungen des neuen Lehrplanes für die Sekundarstufe I (Realgymnasium) erfolgt und durch besondere Maßnahmen der inneren Differenzierung und Individualisierung (unter Beachtung der Lehrpläne für Hauptschulen und Sonderschulen in Integrationsklassen) zu führen ist. Ziel ist die bestmöglichen Entfaltung der individuellen Leistungspotentiale aller Schüler/innen und die Vorbereitung auf sämtliche Übertrittsmöglichkeiten nach der 8. Schulstufe.

 

Bislang wurde im Rahmenmodell der KMS eine fünfstufige Benotungsskala verwendet. Ab dem heurigen Schuljahr (2006) ist jedoch eine dreistufige Notenskala in den Hauptgegenständen vorgesehen. Dies ist der Schulnachricht für Kooperative Mittelschulen an der öffentlichen Hauptschule zu entnehmen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)      Welchen rechtlichen Stellenwert hat der Begriff „Schulprojekt“ inne und wo ist er gesetzlich geregelt?

2)      Welche Modellbeschreibung des Schulprojekts „kooperative Mittelschule“ liegt dem Ministerium derzeit vor?

3)      Welche laufend erfolgten Abänderungen der Modellbeschreibung seit seiner Einführung durch das Bundesministerium wurden bisher verlangt und umgesetzt?

4)      Nach welchen Kriterien werden SchülerInnen als HauptschülerInnen oder solche unterschieden, die nach Vorgabe des Ministeriums AHS-SchülerInnen gleichzuhalten sind?

5)      Trifft es zu, dass über als HauptschülerInnen geltende SchülerInnen an KMS in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik eine dreistufige Notenskala („Befriedigend – Genügend – Nicht Genügend“) verfügt wurde?

6)      Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert eine dreistufige Notenskala? Inwiefern entspricht sie den bundesgesetzlichen Grundlagen der fünfstufigen Notenskala?