4631/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Überschreitung der Klassenschülerlnnenhöchstzahl am BG und BRG
Hallein.

Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Überschreitung der
Klassenschülerlnnenhöchstzahl von 30 SchülerInnen an höheren Schulen nur
zulässig, wenn dadurch Abweisungen vermieden werden können.

Eine Einsparung von Werteinheiten rechtfertig keine Überschreitung der
Klassenschülerlnnenhöchstzahl.

Dennoch besuchten im Schuljahr 2005/2006 31 SchülerInnen die 3Rb Klasse und 32
SchülerInnen die 6R Klasse des BG und BRG Hallein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)   Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage besuchten im Schuljahr 2005/2006

31      SchülerInnen die 3Rb Klasse des BG und BRG Hallein?

2)   Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage besuchten im Schuljahr 2005/2006

32      SchülerInnen die 6R Klasse des BG und BRG Hallein?