4631/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
Überschreitung der Klassenschülerlnnenhöchstzahl am BG und BRG
Hallein.
Laut
den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Überschreitung der
Klassenschülerlnnenhöchstzahl von 30 SchülerInnen an höheren Schulen nur
zulässig, wenn dadurch Abweisungen vermieden werden können.
Eine
Einsparung von Werteinheiten rechtfertig keine Überschreitung der
Klassenschülerlnnenhöchstzahl.
Dennoch besuchten im Schuljahr 2005/2006 31 SchülerInnen
die 3Rb Klasse und 32
SchülerInnen die 6R
Klasse des BG und BRG Hallein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage besuchten im Schuljahr 2005/2006
31 SchülerInnen die 3Rb Klasse des BG und BRG Hallein?
2) Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage besuchten im Schuljahr 2005/2006
32 SchülerInnen die 6R Klasse des BG und BRG Hallein?