4632/J XXII. GP
Eingelangt am
14.07.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Die EU-Kommission hat im Dezember 2005 einen Vorschlag für ein europaweit einheitliches Bio-Logo sowie eine Novelle der Verordnung zum Biologischen Landbau vorgelegt. Im zweiten Halbjahr könnten die neuen Regeln für den Biologischen Landbau unter finnischer Ratspräsidentschaft verabschiedet werden.
An diesem Entwurf der Kommission wurde heftige Kritik geübt, darunter auch von der IFOAM, der internationalen Dachorganisation des Biolandbaus. Es besteht die Befürchtung, dass die geltende EU-Bio-Richtlinie verwässert wird und „Bio-Trittbrettfahrern“ Tür und Tor geöffnet werden.
In Österreich findet die Bio-Kontrolle im Zusammenspiel zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Bio-Kontrollstellen statt, wodurch für eine lückenlose Qualitätssicherung gesorgt ist. Nach der neuen EU-Bioverordnung sollen Kontrollen im Biolandbau nicht länger zwischen Betrieben, privaten Kontrollfirmen und staatlichen Aufsichtsbehörden geregelt werden, sondern verstaatlicht und auf End- und Stichprobenkontrollen verkürzt werden. Dadurch könnte die Erhaltung der hohen Standards, die das Vertrauen der KonsumentInnen sichert und weitere Entwicklung der Bio-Produktion gewährleistet, gefährdet werden.
Für Bioprodukte soll ein EU-weiter
GVO-Schwellenwert von 0,9% eingeführt werden. Das würde eine Aufweichung der
bisherigen „gentechnikfrei“ –Standards im Biolandbau bedeuten. Auch würde es in
Hinkunft nur noch erschwert möglich sein, wirklich gentechnikfreie Produkte aus
heimischer Produktion gesondert zu vermarkten.
Ab 2009 sollen alle Biowaren in der EU nur noch mit dem Hinweis „EU-ökologisch“ oder „EU-biologisch“ versehen sein. Private Labels von Vereinen sind zwar weiterhin möglich, es darf allerdings bei der Bewerbung dieser Produkte nicht gesagt werden, dass sie besser seien als der Standard „EU-Biologisch“, sondern es dürfen nur Beschreibungen gegeben werden, wo konkret strengere Maßstäbe angelegt werden.
Importe aus Drittstaaten könnten künftig
das EU-Siegel bekommen und mit „EU-biologisch“ gekennzeichnet werden, obwohl
sie aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen.
Weitere Details, die bisher in den Anhängen exakt beschrieben sind, sollen erst in Durchführungsbestimmungen - wiederum von der Kommission - genau geregelt werden.
Vom derzeitigen Kommissionsentwurf würden hauptsächlich Handelsketten und Discounter profitieren. Sie haben zwar Interesse, am Bioboom zu verdienen, aber in der Regel kaum Bezug zu den Leitlinien des Biolandbaues. Es besteht die Gefahr der vollständigen Anonymisierung und damit Abwertung der Bio-Produkte. Ein Vertrauensverlust bei den KonsumentInnen könnte die Folge sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: