4634/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend EU-Bio-Verordnung

 

 

Die EU-Kommission hat im Dezember 2005 einen Vorschlag für ein europaweit einheitliches Bio-Logo sowie eine Novelle der Verordnung zum Biologischen Landbau vorgelegt. Im zweiten Halbjahr könnten die neuen Regeln für den Biologischen Landbau unter finnischer Ratspräsidentschaft verabschiedet werden.

 

An diesem Entwurf der Kommission wurde heftige Kritik geübt, darunter auch von der IFOAM, der internationalen Dachorganisation des Biolandbaus. Es besteht die Befürchtung, dass die geltende EU-Bio-Richtlinie verwässert wird und „Bio-Trittbrettfahrern“ Tür und Tor geöffnet werden.

 

In Österreich findet die Bio-Kontrolle im Zusammenspiel zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Bio-Kontrollstellen statt, wodurch für eine lückenlose Qualitätssicherung gesorgt ist. Nach der neuen EU-Bioverordnung sollen Kontrollen im Biolandbau nicht länger zwischen Betrieben, privaten Kontrollfirmen und staatlichen Aufsichtsbehörden geregelt werden, sondern verstaatlicht und auf End- und Stichprobenkontrollen verkürzt werden. Dadurch könnte die Erhaltung der hohen Standards, die das Vertrauen der KonsumentInnen sichert und weitere Entwicklung der Bio-Produktion gewährleistet, gefährdet werden. 

 

Für Bioprodukte soll ein EU-weiter GVO-Schwellenwert von 0,9% eingeführt werden. Das würde eine Aufweichung der bisherigen „gentechnikfrei“ –Standards im Biolandbau bedeuten. Auch würde es in Hinkunft nur noch erschwert möglich sein, wirklich gentechnikfreie Produkte aus heimischer Produktion gesondert zu vermarkten.

Ab 2009 sollen alle Biowaren in der EU nur noch mit dem Hinweis „EU-ökologisch“ oder „EU-biologisch“ versehen sein. Private Labels von Vereinen sind zwar weiterhin möglich, es darf allerdings bei der Bewerbung dieser Produkte nicht gesagt werden, dass sie besser seien als der Standard „EU-Biologisch“, sondern es dürfen nur Beschreibungen gegeben werden, wo konkret strengere Maßstäbe angelegt werden.

 

Importe aus Drittstaaten könnten künftig das EU-Siegel bekommen und mit „EU-biologisch“ gekennzeichnet werden, obwohl sie aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen.

Weitere Details, die bisher in den Anhängen exakt beschrieben sind, sollen erst in Durchführungsbestimmungen -  wiederum von der Kommission -  genau geregelt werden.

Vom derzeitigen Kommissionsentwurf würden hauptsächlich Handelsketten und Discounter profitieren. Sie haben zwar Interesse, am Bioboom zu verdienen, aber in der Regel kaum Bezug zu den Leitlinien des Biolandbaues. Es besteht die Gefahr der vollständigen Anonymisierung und damit Abwertung der Bio-Produkte. Ein Vertrauensverlust bei den KonsumentInnen könnte die Folge sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Position vertreten Sie auf EU-Ebene im Hinblick auf den Kommissionsvorschlag betreffend die EU-Bio-Verordnung?

 

  1. Haben Sie Änderungsvorschläge zum Kommissionsvorschlag eingebracht und wenn ja, welche?

 

  1. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, damit die geltende EU Bio-Richtlinie nicht verwässert wird?

 

  1. Für welche Maßnahmen treten Sie ein, damit Labels und Vereine mit höheren Standards als in der neuen EU-Bio-VO vorgesehen, diese zusätzliche Qualität ihrer Produkte auch adäquat bewerben können?

 

  1. Befürworten Sie, dass die Kontrolle des gesamten Herstellungsverfahrens durch eine stichprobenartige Kontrolle des Endproduktes abgelöst werden soll? Wenn ja, warum? Wenn nein, welchen Standpunkt vertreten Sie?

 

  1. Was werden Sie dagegen unternehmen, dass für Bioprodukte ein EU-weiter GVO-Schwellenwert von 0,9% eingeführt werden soll?

 

  1. Welchen Standpunkt vertreten Sie hinsichtlich der Verwendung und dem Schutz der Bezeichnung „Bio“?

 

  1. Welchen Standpunkt vertreten Sie hinsichtlich der Kennzeichnung von Bioprodukten?

 

  1. Für welche Maßnahmen zum Schutz vor Pseudo-Bioprodukten treten Sie ein?

 

  1. Welchen Standpunkt vertreten Sie hinsichtlich des Imports von Bio-Produkten?