4642/J XXII. GP
Eingelangt am
14.07.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend kritische Infrastruktur
In ihrer Mitteilung „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung“ aus dem Jahr 2004 definiert die Europäische Kommission diese wie folgt:
„Kritische Infrastrukturen sind materielle und
informationstechnologische Einrichtungen, Netze, Dienste und Anlagegüter, deren
Störung oder Vernichtung gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit, die
Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen der Bürger sowie auf das
effiziente Funktionieren der Regierungen in den Mitgliedstaaten hätte.
Kritische Infrastrukturen sind in vielen
Wirtschaftssektoren, u. a. im Bank- und Finanzwesen, im Verkehrs- und
Verteilungssektor, in den Bereichen Energie, Versorgungseinrichtungen, Gesundheit,
Lebensmittelversorgung und Kommunikation sowie der wichtigen Dienste des
Staates zu finden“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie wird in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Infrastruktur als kritisch definiert?
2.) Verfügen Sie über eine Liste der kritischen Infrastruktur in Österreich?
3.) Wie erfolgt die Erhebung und Anfälligkeitsanalyse kritischer Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich?
4.) Wie viele und welche Objekte werden als kritische Infrastruktur qualifiziert?
5.) In wie viele und welche Schutzgruppen werden diese eingeteilt?
6.) Wie wird das Schutzniveau für eine kritische Infrastruktur festgelegt?
7.) Wem geben Sie Ihre Daten über kritische Infrastruktur zum Zwecke der zentralen Koordinierung weiter?