4649/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend kritische Infrastruktur

 

In ihrer Mitteilung „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung“ aus dem Jahr 2004 definiert die Europäische Kommission diese wie folgt:

„Kritische Infrastrukturen sind materielle und informationstechnologische Einrichtungen, Netze, Dienste und Anlagegüter, deren Störung oder Vernichtung gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit, die Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen der Bürger sowie auf das effiziente Funktionieren der Regierungen in den Mitgliedstaaten hätte.

Kritische Infrastrukturen sind in vielen Wirtschaftssektoren, u. a. im Bank- und Finanzwesen, im Verkehrs- und Verteilungssektor, in den Bereichen Energie, Versorgungseinrichtungen, Gesundheit, Lebensmittelversorgung und Kommunikation sowie der wichtigen Dienste des Staates zu finden“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.)    Wie wird in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Infrastruktur als kritisch definiert?

 

2.)    Verfügen Sie über eine Liste der kritischen Infrastruktur  in Österreich?

 

3.)    Wie erfolgt die Erhebung und Anfälligkeitsanalyse kritischer Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich?

 

4.)    Wie viele und welche Objekte werden als kritische Infrastruktur qualifiziert?

 

5.)    In wie viele und welche Schutzgruppen werden diese eingeteilt?

 

6.)    Wie wird das Schutzniveau für eine kritische Infrastruktur festgelegt?

 

7.)    Wem geben Sie Ihre Daten über kritische Infrastruktur zum Zwecke der zentralen Koordinierung weiter?