4653/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Vergabe von innovativen Projekten der Kinderbetreuung

 

Im heurigen Jahr sowie im Vorjahr werden bzw. wurden EUR 700.000.- (in Worten

siebenhunderttausend) pro Jahr vom Bundesministerin für soziale Sicherheit,

Generationen und Konsumentenschutz für innovative Projekte der Kinderbetreuung

vergeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an Sie, Frau Bundesministerin, folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Wurde der Betrag EUR 700.000.- im Jahr 2005 tatsächlich ausgeschöpft?

 

2)     Wie viele Fördergelder wurden mit Stichtag 30. Juni 2006 im Jahr 2006 zugesagt bzw. ausgezahlt?

 

3)     Wie ist der Begriff „innovativ“ definiert?

 

4)     Wer beurteilt, ob ein Projekt den Förderrichtlinien entspricht?

 

5)     Welche konkreten Projekte wurden in den einzelnen Bundesländern gefördert?

 

6)     Wie hoch waren die jeweiligen Förderbeträge?

 

7)     Wie viele Kinder konnten dadurch betreut werden?

 

8)     Wie wird für eine langfristige Finanzierung dieser Pilotprojekte gesorgt?