4666/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Einsatz gegen Versuche zur Aushöhlung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention
In den letzten Monaten gab es seitens einzelner Vertragspartner der Alpenkonvention Versuche, sich aus wichtigen Verpflichtungen dieses Vertragswerks durch die Hintertür davonzustehlen. So hat Frankreich bei der Ratifizierung des politisch zentralen Verkehrsprotokolls eine Reihe von vorgeblich bloß interpretativen Anmerkungen gemacht, die allerdings einige zentrale Verpflichtungen und Bestimmungen völlig aushöhlen bzw. ins Gegenteil verkehren würden und daher völkerrechtlich klar als Vorbehalte zu klassifizieren wären. Sollte derlei Schule machen – und noch ist das Verkehrsprotokoll nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert, beispielsweise ist der Beitritt Italiens und der EU zu diesem Teil des Vertragswerks noch nicht erfolgt -, könnten durch die Hintertür beispielsweise nach dem Wortlaut des Verkehrsprotokolls nicht mehr zulässige Straßenbauprojekte doch noch als protokollkonform „interpretiert“ und in der Folge errichtet werden.
Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass sowohl auf politischer als auch auf formal-völkerrechtlicher Ebene derartigen Bestrebung unmissverständlich und fristgerecht entgegengetreten wird. Österreich und der bei der Alpenkonvention federführend zuständige Umweltminister hat hier als Verwahrer und damit „Hüter“ des Übereinkommens einerseits und als derzeitiger Vorsitzführender im Alpenkonventionsprozeß andererseits eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Bisher ist jedoch nicht bekannt, wann und in welcher Weise Österreich im einzelnen diesen Versuchen der Aushöhlung der Wirksamkeit des Verkehrsprotokolls entgegengetreten ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: