4667/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Maga. Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Finanzmittel für den Schultransport behinderter Kinder

Der Schultransport behinderter Kinder wird mit einer so genannten Kopfquote von 2.690 € pro
Schuljahr pro Kind festgelegt. Das bringt die österreichischen Gemeinden unter einen starken
Druck, da unterschiedliche Bedürfnisse nicht abgegolten werden. Es wird weder auf die
unterschiedlich langen Schulfahrtswege der Schülerinnen und Schüler aus den unterschiedlichen
Ortschaften, noch auf die steigenden Treibstoff preise, noch auf den Bedarf von
Nachmittagsbetreuung Rücksicht genommen. Ein Ausgleich sollte dafür geschaffen werden.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfrage

1.              Seit wann gibt es eine so genannte Kopfquote von 2.690 € pro Schuljahr pro
behindertem Kind?

2.              Wie hoch sind die Ausgaben des Bundes für Schülertransporte im Schuljahr
2005/2006 für behinderte Kinder in Österreich (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

3.              Gibt es eine so genannte Kopfquote für alle Schultransporte oder nur für behinderte Kinder?

4.      Wie sind die Ausgaben für Schultransporte zwischen dem Bund, den Ländern und den
Gemeinden aufgeteilt?

5.              Wird auf höhere Treibstoffpreise, unterschiedliche regionale Bedürfnisse und ähnliche
Variablen eingegangen?

6.              Gibt es Anpassungen in diesem Bereich, wann werden diese durchgeführt und nach welchen
Kriterien erfolgen diese?

7.              Welche Massnahmen werden Sie ergreifen, um den Schultransport von behinderten Kindern in
ganz Österreich zu gewährleisten?