4667/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Finanzmittel für den Schultransport behinderter Kinder
Der
Schultransport behinderter Kinder wird mit einer so genannten Kopfquote von
2.690 € pro
Schuljahr pro Kind festgelegt. Das bringt die österreichischen Gemeinden
unter einen starken
Druck, da unterschiedliche Bedürfnisse nicht abgegolten werden. Es wird
weder auf die
unterschiedlich
langen Schulfahrtswege der Schülerinnen und Schüler aus den
unterschiedlichen
Ortschaften, noch auf die steigenden Treibstoff preise, noch auf den Bedarf von
Nachmittagsbetreuung
Rücksicht genommen. Ein Ausgleich sollte dafür geschaffen werden.
Daher
richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Anfrage
1.
Seit wann gibt es eine so genannte Kopfquote von 2.690 € pro
Schuljahr pro
behindertem
Kind?
2.
Wie hoch sind die Ausgaben des Bundes für Schülertransporte
im Schuljahr
2005/2006 für
behinderte Kinder in Österreich (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Gibt es eine so genannte Kopfquote für alle Schultransporte oder nur für behinderte Kinder?
4.
Wie sind die Ausgaben für Schultransporte zwischen dem Bund, den
Ländern und den
Gemeinden
aufgeteilt?
5.
Wird auf höhere Treibstoffpreise, unterschiedliche regionale
Bedürfnisse und ähnliche
Variablen
eingegangen?
6.
Gibt es Anpassungen in diesem Bereich, wann werden diese
durchgeführt und nach welchen
Kriterien
erfolgen diese?
7.
Welche Massnahmen werden Sie ergreifen, um den Schultransport von
behinderten Kindern in
ganz Österreich zu gewährleisten?