4670/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

Seit 1. Jänner 2003 haben Neuzuwandererlnnen, die sich in Österreich niederlassen
(Niederlassungsbewilligung), die Integrationsvereinbarung einzugehen. Inhalt der
Integrationsvereinbarung ist ua. der Besuch eines Deutsch-Integrationskurses.
Gemäß Gesetzestext ist das Ziel der Integrationsvereinbarung der Erwerb von
Kenntnissen der deutschen Sprache, insbesondere die Fähigkeit des Lesens und
Schreibens, zur Erlangung der Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Menschen haben seit Jänner 2003 - aufgeschlüsselt nach Geschlecht,
ethnischen Gruppen, Bundesland und Jahr - Deutsch-Integrationskurse besucht,
wie viele sind zur Prüfung angetreten, wie viele haben die Prüfung bestanden?

2.             Was ist mit den Menschen geschehen, die die Integrationsvereinbarung nicht
erfüllt haben? Wie viele von ihnen wurden - aufgeschlüsselt nach Alter,
Geschlecht und ethnischen Gruppen - ausgewiesen?

3.             Wie oft mussten TeilnehmerInnen von Deutsch-Integrationskursen mehr als 50%
des Kursbeitrages bezahlen, da die Förderung betraglich beschränkt ist?

4.             Wie viel Geld wurde aus dem Bundesbudget 2003, 2004 und 2005 für
Deutschkurse und anderer Integrationsmaßnahmen ausgegeben? Wie viel wird
voraussichtlich im Jahr 2006 dafür ausgegeben?