4674/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Unklarheiten in der Tsunami-Hilfe.

Die Anfragebeantwortung 4136/AB zu 4184/J erfordert aufgrund einiger Unklarheiten
eine ergänzende Anfrage.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.            Sie geben in oben erwähnter Anfragebeantwortung an, für das Projekt „Carinthia
Foundation/Kärntendorf Banda Aceh/Indonesien" bereits 2005 225.000,- Euro
ausbezahlt zu haben, welche zu den bis dahin als ausbezahlt seitens Ihres
Ressorts genannten Mitteln hinzuzurechnen wären und somit einen aktuellen
Auszahlungsstand von 425.000,- Euro ergeben müssten - weshalb ergibt sich
dann laut oben erwähnter Anfragebeantwortung ein aktueller Auszahlungsstand
von insgesamt 405.000,- Euro?

2.            Wie    können    Sie    sicherstellen,    dass    die    Mittel    für    die    Carinthia
Foundation/Kärntendorf   Banda   Aceh/Indonesien   nicht   einerseits   durch   Ihr
Ministerium und gleichzeitig auch durch das Land Kärnten als Mittel für die
Tsunami-Hilfe angerechnet werden?

3.  Sie geben in oben erwähnter Anfragebeantwortung an, dass (bis zum Stichtag
15.5.06) keine neuen geeigneten Projekte anhängig seien - bedeutet dies, dass
keine Projektanträge gestellt wurden?

4.            Wenn doch welche gestellt (und abgelehnt) wurden, welche waren dies und aus
welchen Gründen wurden diese als ungeeignet bewertet?

5.  Da   seitens   Ihres   Ressorts   (unabhängig   von   kleinen   Rechenunklarheiten
jedenfalls) noch über 300.000,- Euro für Hilfsprojekte im Rahmen der Tsunami-
Hilfe zu vergeben wären: welche Maßnahmen setzen Sie, um geeignete bzw.
relevante Projektanträge zu erhalten?

6.  Haben Sie irgendwelche Gelder, die ursprünglich für die Tsunami-Hilfe aus Ihrem
Ressort gedacht waren, anderwärtig verwendet?

7.            Wenn ja, in welcher Höhe?

8.            Was wird mit den 300.000,- Euro, für die noch keine geeigneten Projektanträge
bestehen, passieren, falls sich keine passenden Projekte finden?


9.            Welche Kriterien waren ausschlaggebend dafür, dass aus Ihrem Ministerium die
beiden  Projekte der Organisation „Frauen ohne Grenzen" zur Finanzierung
ausgewählt wurden?

10. Treffen die beschriebenen Kriterien auf keine der anderen gestellten Anträge zu?