4675/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai-Jan Krainer

und GenossInnen

an die Bundesminister für Gesundheit und Frauen

betreffend Situation des Tierschutzes in Österreich unter besonderer Bezugnahme auf

die Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes

Die SPÖ steht für eine zukunftsorientierte, humanistisch geprägte Gesellschaft. Diese
Einstellung ist auch bestimmend für das Verhalten gegenüber Tieren. Während konservative
Kreise tendenziell Tiere als Produktionsmittel bzw. subventionierte Handelsobjekte sehen, ist
unsere Haltung gegenüber Tieren vor allem auch von ethischen und moralischen Grundsätzen
geprägt. Tiere werden dabei als lebende Geschöpfe geachtet, anerkannt und geschützt. Diese
Grundhaltung bestimmt auch das politische Denken und Handeln von Sozialdemokraten in
Gesetzgebung und Regierungstätigkeit.

Bedeutendstes Ereignis aus Sicht des Tierschutzes war sicherlich der Beschluss eines
Bundestierschutzgesetzes, welches mit 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Der Beschluss dieses
Gesetzes bedeutete seinerzeit einen beachtlichen Fortschritt. Alle im Parlament vertretenen
Parteien, sowie die Vertreter von Tierschutzorganisationen erarbeiteten gemeinsam in langen,
schwierigen und zum Teil harten Verhandlungen ein Gesetz zum Schutz der Tiere, welches
einen Kompromiss im besten Sinne darstellt.

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs sieht - wie die Mehrzahl der Vertreter der
österreichischen Tierschutzorganisationen und zahlreiche tierschutzbewegte Menschen in
unserem Land - die wichtigste Aufgabe nunmehr darin, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um
die konkrete und erfolgreiche Umsetzung dieses positiven Gesetzes kontrollierend zu
begleiten, zu unterstützen und so in die Praxis umzusetzen, wie es dem seinerzeitigen Geist
dieses Gesetzes bei Beschlussfassung zugedacht war. Weiters ist festzuhalten, dass über die
Materie des Bundestierschutzgesetzes hinaus, selbstverständlich in der Praxis
Themenbereiche, wie Tiertransporte, budgetäre Grundlagen des Tierschutzes im
Bundeshaushalt, die Rolle der Veterinärmedizinischen Universität, der Tiergesundheitsdienst
im Rahmen der Nutztierhaltung bis hin zu Fragen des Verbraucherschutzes und die wichtige
Rolle der Tierschutzorganisationen in unserem Land zu diskutieren sein werden.


Wir gehen daher davon aus, dass - unabhängig von der kompetenzrechtlichen Frage einzelner
Ministerien - die zuständigen Ressortleiter nicht nur in der praktischen Handhabung des
Tierschutzsrechtes kooperieren, sondern auch durchaus über ihre Zuständigkeiten hinaus zu
tierschutzrelevante Themenbereiche ihre Meinung darlegen sollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.              Welche Umsetzungsschritte sind - über Ihr Ressort hinaus - von der österreichischen
Bundesregierung in Umsetzung des am 1.1.2005 in Kraft getretenen
Bundestierschutzgesetzes getätigt worden?

2.              Warum liegen 18 Monate nach Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetztes noch immer
nicht alle Verordnungen vor (z.B. Kennzeichnung mittels Chip)?

3.              Welche Maßnahmen sind in Zukunft auf Grund des Bundestierschutzgesetzes in
welchem Jahr, von welchen Ressorts bzw. anderen öffentlichen Stellen oder der AGES
umzusetzen?

4.      Wie und in welchem Zeitraum werden vor allem fehlende Verordnungen umgesetzt?

5.              Inwieweit gab es bei diesen Umsetzungsschritten bisher die Bereitschaft der
österreichischen Bundesregierung bzw. der einzelnen Ressorts - wie bei den
seinerzeitigen Verhandlungen - die Vertreterinnen der Opposition, der
Tierschutzorganisationen in unserem Land, die Tierärztekammer etc. einzubinden?

6.              Inwieweit sind Diskussionsergebnisse des Tierschutzbeirates im Sinne des damaligen
Beschlusses in die Umsetzung des neuen Bundestierschutzgesetzes eingeflossen?

7.              Welche konkreten Förderungen des Tierschutzes wurden, in Entsprechung des § 2
Tierschutzgesetz vom Bund zur Verfügung gestellt?


8.              Sind Ihnen derartige Förderungen durch Länder oder Gemeinden im Sinne des § 2
Tierschutzgesetzes bekannt?

9.              Wie bewerten Sie die Tatsache, dass den Tierschutzombudspersonen in den einzelnen
Bundesländern sehr unterschiedliche Strukturen und Arbeitsbedingungen zur
Verfügung gestellt werden?

10.       Werden Sie Schritte zur Vereinheitlichung der Tierschutzombudspersonen, im Sinne
einer Qualitätssicherung, unternehmen?

11. Wie viele Kontrollen wurden in Vollzug des Tierschutzgesetztes bislang durchgeführt
und welches Resümee, besonders im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen, lässt sich aus diesen Kontrollen ziehen?