4675/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kai-Jan Krainer
und GenossInnen
an die Bundesminister für Gesundheit und Frauen
betreffend Situation des Tierschutzes in Österreich unter besonderer Bezugnahme auf
die Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes
Die SPÖ steht für eine zukunftsorientierte, humanistisch
geprägte Gesellschaft. Diese
Einstellung ist auch bestimmend für das Verhalten gegenüber Tieren. Während
konservative
Kreise tendenziell Tiere als
Produktionsmittel bzw. subventionierte Handelsobjekte sehen, ist
unsere Haltung gegenüber Tieren vor allem auch von ethischen und moralischen
Grundsätzen
geprägt. Tiere werden dabei als lebende Geschöpfe geachtet, anerkannt
und geschützt. Diese
Grundhaltung bestimmt auch das politische Denken und Handeln von
Sozialdemokraten in
Gesetzgebung und Regierungstätigkeit.
Bedeutendstes Ereignis aus Sicht des Tierschutzes war
sicherlich der Beschluss eines
Bundestierschutzgesetzes, welches mit 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Der
Beschluss dieses
Gesetzes bedeutete seinerzeit einen beachtlichen Fortschritt. Alle im Parlament
vertretenen
Parteien, sowie die Vertreter von
Tierschutzorganisationen erarbeiteten gemeinsam in langen,
schwierigen und zum Teil harten Verhandlungen ein Gesetz zum Schutz der
Tiere, welches
einen Kompromiss im besten Sinne darstellt.
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs sieht - wie
die Mehrzahl der Vertreter der
österreichischen Tierschutzorganisationen und zahlreiche tierschutzbewegte
Menschen in
unserem Land - die wichtigste Aufgabe nunmehr darin, alle Möglichkeiten zu
ergreifen, um
die konkrete und erfolgreiche Umsetzung dieses positiven Gesetzes
kontrollierend zu
begleiten, zu unterstützen und so in die Praxis umzusetzen, wie es dem
seinerzeitigen Geist
dieses Gesetzes bei Beschlussfassung zugedacht war. Weiters ist festzuhalten,
dass über die
Materie des Bundestierschutzgesetzes hinaus, selbstverständlich in der Praxis
Themenbereiche, wie Tiertransporte, budgetäre Grundlagen des Tierschutzes im
Bundeshaushalt, die Rolle der
Veterinärmedizinischen Universität, der Tiergesundheitsdienst
im Rahmen der Nutztierhaltung bis hin zu Fragen des Verbraucherschutzes und die
wichtige
Rolle der Tierschutzorganisationen in unserem Land zu diskutieren sein
werden.
Wir gehen daher davon aus, dass - unabhängig von
der kompetenzrechtlichen Frage einzelner
Ministerien - die zuständigen Ressortleiter nicht nur in der praktischen
Handhabung des
Tierschutzsrechtes kooperieren, sondern auch durchaus über ihre Zuständigkeiten
hinaus zu
tierschutzrelevante Themenbereiche ihre
Meinung darlegen sollen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Umsetzungsschritte sind - über Ihr Ressort hinaus
- von der österreichischen
Bundesregierung in Umsetzung des am 1.1.2005 in Kraft getretenen
Bundestierschutzgesetzes getätigt worden?
2.
Warum liegen 18 Monate nach
Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetztes noch immer
nicht alle Verordnungen vor (z.B. Kennzeichnung mittels Chip)?
3.
Welche Maßnahmen sind in Zukunft auf Grund des
Bundestierschutzgesetzes in
welchem Jahr, von welchen Ressorts bzw.
anderen öffentlichen Stellen oder der AGES
umzusetzen?
4.
Wie und in welchem Zeitraum werden vor allem fehlende
Verordnungen umgesetzt?
5.
Inwieweit gab es bei diesen Umsetzungsschritten bisher
die Bereitschaft der
österreichischen Bundesregierung bzw. der einzelnen Ressorts - wie bei den
seinerzeitigen Verhandlungen - die Vertreterinnen der Opposition, der
Tierschutzorganisationen in unserem Land,
die Tierärztekammer etc. einzubinden?
6.
Inwieweit sind
Diskussionsergebnisse des Tierschutzbeirates im Sinne des damaligen
Beschlusses in die Umsetzung des neuen Bundestierschutzgesetzes
eingeflossen?
7.
Welche konkreten Förderungen des
Tierschutzes wurden, in Entsprechung des § 2
Tierschutzgesetz vom Bund zur Verfügung gestellt?
8.
Sind Ihnen derartige Förderungen
durch Länder oder Gemeinden im Sinne des § 2
Tierschutzgesetzes bekannt?
9.
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass
den Tierschutzombudspersonen in den einzelnen
Bundesländern sehr unterschiedliche Strukturen und Arbeitsbedingungen zur
Verfügung gestellt werden?
10. Werden Sie Schritte zur Vereinheitlichung der Tierschutzombudspersonen, im
Sinne
einer Qualitätssicherung, unternehmen?
11. Wie viele Kontrollen wurden in Vollzug des Tierschutzgesetztes bislang
durchgeführt
und welches Resümee, besonders im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen, lässt sich aus diesen Kontrollen ziehen?