4690/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Einsatz gegen Versuche zur Aushöhlung des Verkehrsprotokolls der
Alpenkonvention

In den letzten Monaten gab es seitens einzelner Vertragspartner der
Alpenkonvention Versuche, sich aus wichtigen Verpflichtungen dieses Vertragswerks
durch die Hintert
ür davonzustehlen. So hat Frankreich bei der Ratifizierung des
politisch zentralen Verkehrsprotokolls eine Reihe von vorgeblich blo
ß interpretativen
Anmerkungen gemacht, die allerdings einige zentrale Verpflichtungen und
Bestimmungen v
öllig aushöhlen bzw. ins Gegenteil verkehren würden und daher
v
ölkerrechtlich klar als Vorbehalte zu klassifizieren wären. Sollte derlei Schule
machen - und noch ist das Verkehrsprotokoll nicht von allen Vertragsparteien
ratifiziert, beispielsweise ist der Beitritt Italiens und der EU zu diesem Teil des
Vertragswerks noch nicht erfolgt -, k
önnten durch die Hintertür beispielsweise nach
dem Wortlaut des Verkehrsprotokolls nicht mehr zul
ässige Straßenbauprojekte doch
noch als protokollkonform interpretiert" und in der Folge errichtet werden.

Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass sowohl auf politischer als auch auf
formal-völkerrechtlicher Ebene derartigen Bestrebung unmissverständlich und
fristgerecht entgegengetreten wird.
Österreich und der bei der Alpenkonvention
federf
ührend zuständige Umweltminister hat hier als Verwahrer und damit Hüter"
des Übereinkommens einerseits und als derzeitiger Vorsitzführender im
Alpenkonventionsproze
ß andererseits eine besondere Verantwortung
wahrzunehmen. Bisher ist jedoch nicht bekannt, wann und in welcher Weise
Österreich im einzelnen diesen Versuchen der Aushöhlung der Wirksamkeit des
Verkehrsprotokolls entgegengetreten ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  In welcher Weise sind Sie politisch den Vorbehalten Frankreichs bei der
Ratifizierung des Verkehrsprotokolls entgegengetreten?

2.            Wann und in welcher Weise sind Sie diesbezüglich insbesondere an die
französische Regierung herangetreten?


3.             Warum ist dies nicht früher erfolgt?

4.             Wann und in welcher Weise sind Sie völkerrechtlich im Rahmen der
gebotenen Frist (10.7.2006) den Vorbehalten Frankreichs beim
Verkehrsprotokoll entgegengetreten?

5.             Welche Schritte anderer Vertragsparteien in diesem Zusammenhang sind
Ihnen als Verwahrer der Alpenkonvention offiziell bekanntgeworden?

6.             Wie werden Sie im einzelnen dafür sorgen, dass das schlechte Beispiel
Frankreichs nicht Schule macht?

7.             Welche weiteren Schritte werden Sie im Sinne einer Unterzeichnung und
Ratifizierung des Verkehrsprotokolls durch die noch ausständigen
Vertragsparteien in den n
ächsten Wochen unternehmen?

8.             Ist Ihnen bekannt, dass die Behauptung von Verkehrsstaatssekretär Kukacka,
Finnlands Regierung hätte bereits zugesagt, die EU-Unterzeichnung des
Verkehrsprotokolls auf die Tagesordnung des n
ächsten EU-
Verkehrsministerrats zu setzen, nicht den Tatsachen entsprechen d
ürften, da
sie vom finnischen Staatssekretär am folgenden Tag mit den Worten Es ist
noch nichts entschieden" korrigiert wurde?