4690/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Einsatz gegen Versuche
zur Aushöhlung des Verkehrsprotokolls der
Alpenkonvention
In den letzten Monaten gab es seitens einzelner
Vertragspartner der
Alpenkonvention Versuche, sich aus
wichtigen Verpflichtungen dieses Vertragswerks
durch die Hintertür
davonzustehlen. So hat Frankreich bei der Ratifizierung des
politisch zentralen Verkehrsprotokolls eine
Reihe von vorgeblich bloß interpretativen
Anmerkungen gemacht, die allerdings einige zentrale Verpflichtungen und
Bestimmungen völlig aushöhlen bzw. ins Gegenteil verkehren würden und
daher
völkerrechtlich klar als Vorbehalte zu
klassifizieren wären. Sollte derlei Schule
machen - und noch ist das Verkehrsprotokoll
nicht von allen Vertragsparteien
ratifiziert, beispielsweise ist der Beitritt Italiens und der EU zu
diesem Teil des
Vertragswerks noch nicht erfolgt -, könnten durch
die Hintertür beispielsweise nach
dem Wortlaut des Verkehrsprotokolls nicht
mehr zulässige Straßenbauprojekte doch
noch als protokollkonform „interpretiert"
und in der Folge errichtet werden.
Es ist daher von besonderer
Bedeutung, dass sowohl auf politischer als auch auf
formal-völkerrechtlicher Ebene derartigen Bestrebung
unmissverständlich und
fristgerecht entgegengetreten wird. Österreich und
der bei der Alpenkonvention
federführend zuständige Umweltminister hat hier als Verwahrer und damit „Hüter"
des Übereinkommens einerseits und als derzeitiger
Vorsitzführender im
Alpenkonventionsprozeß andererseits eine
besondere Verantwortung
wahrzunehmen. Bisher ist jedoch nicht bekannt, wann und in welcher Weise
Österreich im einzelnen diesen Versuchen der
Aushöhlung der Wirksamkeit des
Verkehrsprotokolls entgegengetreten ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Weise sind Sie politisch den Vorbehalten Frankreichs bei der
Ratifizierung des Verkehrsprotokolls entgegengetreten?
2.
Wann und in welcher Weise sind Sie
diesbezüglich insbesondere an die
französische Regierung herangetreten?
3.
Warum ist dies nicht früher erfolgt?
4.
Wann und in welcher Weise sind Sie völkerrechtlich im Rahmen der
gebotenen Frist (10.7.2006) den Vorbehalten Frankreichs beim
Verkehrsprotokoll entgegengetreten?
5.
Welche Schritte anderer
Vertragsparteien in diesem Zusammenhang sind
Ihnen als Verwahrer der Alpenkonvention offiziell bekanntgeworden?
6.
Wie werden Sie im einzelnen dafür sorgen, dass das schlechte Beispiel
Frankreichs nicht Schule macht?
7.
Welche weiteren Schritte werden Sie
im Sinne einer Unterzeichnung und
Ratifizierung des Verkehrsprotokolls durch die noch ausständigen
Vertragsparteien in den nächsten Wochen
unternehmen?
8.
Ist Ihnen bekannt, dass die
Behauptung von Verkehrsstaatssekretär Kukacka,
Finnlands Regierung hätte bereits
zugesagt, die EU-Unterzeichnung des
Verkehrsprotokolls auf die Tagesordnung des nächsten EU-
Verkehrsministerrats zu setzen, nicht den
Tatsachen entsprechen dürften, da
sie vom finnischen Staatssekretär am
folgenden Tag mit den Worten „Es ist
noch nichts entschieden" korrigiert wurde?