4692/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

betreffend Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung bei großflächiger radioaktiver Verseuchung

 

 

Die EU-Richtlinie 96/29/Euratom legt Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen fest. Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren mehrfach die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht eingemahnt. Österreich hat in Folge u.a. durch das Strahlenschutz- EU-Anpassungsgesetz die allgemeine Strahlenschutzverordnung der Ermahnung der EU teilweise entsprochen. Ausständig sind u.a. noch zwei Verordnungen, nämlich eine Verordnung für den Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung natürlichen Ursprungs und eine Verordnung  zur Regelung der Interventionsgrenzen.

 

Die Interventionsgrenzen beschreiben die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung in Fällen großräumiger radioaktiver Verunreinigung, also etwa die Warnung der Bevölkerung bei erhöhter Radioaktivität in Österreich nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk an Österreichs Grenze. Die entsprechende EU-Vorgabe ist in Österreich derzeit als "Rahmenempfehlung für die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung in Fällen großräumiger radioaktiver Verunreinigung" festgeschrieben und in Form von Landes-Erlässen umgesetzt, existiert jedoch nicht als Verordnung.

 

Im Zuge der Erarbeitung der entsprechenden Verordnung drohen die bisherigen strengen österreichischen Grenzen an die schwächeren EU-Grenzen angepasst zu werden, sprich der Standard beim Strahlenschutz in Österreich würde sich verschlechtern.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Sollen im Zuge der Erarbeitung der Verordnung  zur Regelung der Interventionsgrenzen neue Strahlenschutzgrenzen in Österreich eingeführt werden? Falls ja, welche Interventionsgrenzen sind konkret geplant? Bitte um Auflistung.
  2. Sollen die Interventionsgrenzen an das – niedrigere – EU-Niveau angepasst werden und dadurch der Strahlenschutzstandard in Österreich verschlechtert werden? Falls Ja, warum? Falls Nein, werden Sie für eine Änderung der EU-Grenzwerte auf das höhere österreichische Niveau eintreten?
  3. Wann soll die Verordnung  zur Regelung der Interventionsgrenzen in Begutachtung geschickt werden, für wann ist die Erlassung der Verordnung geplant?
  4. Welche der seitens der EU-Kommission vorgebrachten Mängel betreffend der unvollständigen Umsetzung der RL 96/29/Euratom in österreichisches Recht sind weiterhin akut? Welche Schritte werden Sie bis wann setzen, um das entsprechende EU-Recht vollständig umzusetzen?