4692/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung bei großflächiger radioaktiver Verseuchung
Die EU-Richtlinie 96/29/Euratom legt Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen fest. Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren mehrfach die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht eingemahnt. Österreich hat in Folge u.a. durch das Strahlenschutz- EU-Anpassungsgesetz die allgemeine Strahlenschutzverordnung der Ermahnung der EU teilweise entsprochen. Ausständig sind u.a. noch zwei Verordnungen, nämlich eine Verordnung für den Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung natürlichen Ursprungs und eine Verordnung zur Regelung der Interventionsgrenzen.
Die Interventionsgrenzen beschreiben die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung in Fällen großräumiger radioaktiver Verunreinigung, also etwa die Warnung der Bevölkerung bei erhöhter Radioaktivität in Österreich nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk an Österreichs Grenze. Die entsprechende EU-Vorgabe ist in Österreich derzeit als "Rahmenempfehlung für die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung in Fällen großräumiger radioaktiver Verunreinigung" festgeschrieben und in Form von Landes-Erlässen umgesetzt, existiert jedoch nicht als Verordnung.
Im Zuge der Erarbeitung der entsprechenden Verordnung drohen die bisherigen strengen österreichischen Grenzen an die schwächeren EU-Grenzen angepasst zu werden, sprich der Standard beim Strahlenschutz in Österreich würde sich verschlechtern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: