4698/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Enthornungsverbot in der Ziegenhaltung

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der ersten Tierhaltungsverordnung BGBl II Nr 485 vom 17. Dezember 2004 auf Basis des Tierschutzgesetzes besteht derzeit ein Ziegenenthornungsverbot. Die betroffenen Ziegenbäuerinnen und -bauern sehen derzeit darin eine nicht praxisgerechte Lösung und bemängeln darüber hinaus weitere Regelungen dieser Verordnung wie zB zu geringe Mindeststallflächen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht ebenfalls ein Enthornungsverbot bei Ziegen?

 

2.      Welche Praxisuntersuchungen in Österreich und wissenschaftlichen Expertisen sind in Hinblick auf das Enthornungsthema bei Ziegen dem Ministerium bekannt?

 

3.      Welche Maßnahmen sind geplant, um die in der Praxis aufgetretenen Probleme einer Lösung zuzuführen?

 

4.      Welche Exkursionsbetriebe bzw Praxisbetriebe mit behornten Milchziegen gibt es derzeit in Österreich? Besteht diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit dem BMLFUW bzw den Landeslandwirtschaftskammern oder den Tierschutzorganisationen?

 

5.      Gibt es diesbezügliche Forschungsprojekte, die von Ihrem Ressort unterstützt werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?