4709/J XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Umsetzung des Lehrplans für Gehörlosenpädagogik

 

Mit dem Schuljahr 2007/08 soll der neue Lehrplan für Gehörlosenpädagogik in Kraft treten. Ziel ist die bestmögliche, individuelle Förderung von gehörlosen Kindern und Jugendlichen nach dem Grundsatz des bilingualen Unterrichts. Um dieses Ziel zu erreichen ist es entscheidend, auf welche Weise der neue Lehrplan im Unterricht umgesetzt wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)     Bietet der neue Lehrplan unterschiedliche Angebote entsprechend der jeweiligen individuellen Begabungen der Kinder?

2)     Wird der neue Lehrplan für normalbegabte gehörlose Kinder gleichwertig mit den Volksschul- und AHS-Regelschullehrplänen sein?

3)     Welchen Stellenwert wird die Österreichische Gebärdensprache im neuen Lehrplan haben?

4)     Wird es das Recht auf bilingualen Unterricht mit ÖGS und Deutsch geben? Wann wird dieses Recht festgeschrieben?

5)     Wird es einen optionalen bilingualen Schulzweig geben?

6)     Was genau wird unter „Manual- und Gebärdensystem“ verstanden?

7)     Wird es ÖGS als Fach in Gehörlosenschulen geben?

Wenn ja: Wird es dieses Angebot für jedes Kind geben? Ab der wievielten Schulstufe wird es dieses Angebot geben?

8)     Wird ÖGS weiterhin nur als unverbindliche Übung im Lehrplan verankert sein?

9)     Welche Personen wurden für die Planung des Faches ÖGS herangezogen? Wirkten in Österreich tätige ÖGS-LinguistInnen mit? Wenn nein: warum nicht?

10)     Über welche Kompetenzen verfügen derzeit LehrerInnen, wenn es darum geht, hörbehinderte Kinder in ÖGS zu unterrichten?

11)    Welche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für ÖGS stehen LehrerInnen im Rahmen ihrer Ausbildung zur Verfügung? Welche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten stehen LehrerInnen außerhalb ihrer Ausbildung zur Verfügung?

12)    Welches Niveau in ÖGS ist für künftige GehörlosenlehrerInnen verpflichtend?