4716/J XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend den
österreichischen Honorarkonsul in Mali.
Der Bericht eines österreichischen Wochenmagazins (Profil 32, 7. August 2006) zum österreichischen Honorarkonsul in Mali, Herrn Peter A. Klein, lässt mit der Dokumentation von Originalzitaten darauf schließen, dass dieser entweder der österreichischen Gesinnung betreffend Entwicklungspolitik nicht beipflichten kann oder will. Seine Versicherung, stets nur mit nicht in Mali ansässigen Partnern zu arbeiten, gipfelt in der Aussage: „Mit Afrikanern würde ich niemals Geschäfte machen."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Wie lässt es sich Ihrer Meinung nach vertreten, dass ein österreichischer Honorarkonsul mit den oben beschriebenen offenkundigen Grundsätzen im Ausland - speziell in einem Entwicklungsland - operiert und das Ansehen Österreichs durch solche Aussagen nachhaltig beschädigt?
2. Gibt es grundsätzlich Vorkehrungen, offizielle und halboffizielle österreichische Vertretungen in Entwicklungsländern auf ihre mit dem österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetz übereinstimmende Gesinnung hin auszuwählen?
3. Wenn ja, wie sehen diese aus und weshalb sind sie in vorliegendem Fall offensichtlich nicht hinreichend gewesen?
4. Wenn nein, weshalb nicht?
5. Werden Sie Konsequenzen aus oben beschriebener skandalöser Aussage ziehen?
6. Wenn ja, welche und wann?
7. Wenn nein, weshalb nicht?
8. Sind Ihnen weitere Fälle österreichischer Vertretungen im Ausland bekannt, die auf Basis oben beschriebener Wertehaltung operieren?