4717/J XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend „Unternehmer Guide
Entwicklungsländer".
Mit der jüngst erfolgten Herausgabe des „Unternehmer
Guide Entwicklungsländer" als „Leitfaden für
unternehmerisches Engagement in Entwicklungsländern"
ist auch die Position der österreichischen Außenpolitik zu
Entwicklungspolitik veröffentlicht. Das alspraktisches
Nachschlagewerk für an Auslandsinvestitionen interessierten
heimischen
Unternehmen deklarierte Druckwerk, welches von der Austrian Development Agency (ADA)
in Auftrag gegeben wurde, gibt durch den Anspruch der Empfehlung auch den Blick
auf die dahinter stehende policy frei, der zum Teil nicht den Grundsätzen der österreichischen
Entwicklungspolitik gerecht wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1. Auf Seite 43 des „Unternehmer Guide Entwicklungsländer" wird die Nutzung von Freihandels- und Sonderzonen empfohlen, um die Handelshemmnisse in den Entwicklungsländern zu umgehen. Wie können Sie auf Kosten von Mitteln aus der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) empfehlen, Zonen zu nutzen, die sich explizit darüber definieren, nicht an soziale Normen (bspw. Arbeitsrecht) und Menschenrechte gebunden zu sein?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Initiative „Unternehmer Guide Entwicklungsländer" zu einer Armutsreduktion in Entwicklungsländern führt (zumal ja durch EZA-Gelder finanziert)?
3. Wann und wie werden Sie evaluieren, ob und wie weit diese Initiative erfolgreich gewesen ist?
4. Welche Erfolgskriterien sind Ihres Erachtens dafür anwendbar?
5. Wodurch werden mit dieser Initiative EZA-Ansätze sichergestellt?
6. Wie viele neu geschaffene Arbeitsplätze erwarten Sie sich in Österreich und in den Entwicklungsländern durch Initiativen wie den „Unternehmer Guide Entwicklungsländer"?