4721/J XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Rundfunkgebühren für Breitbandnutzer - Internet-Rundfunkgebühr"
Der
Bundeskanzler hat die Anfrage 4401/J XXII.GP unter Hinweis auf die
Zuständigkeit des
Bundesministers für Finanzen inhaltlich nicht beantwortet und nachstehende
Stellungnahme
abgegeben:
„Die Einhebung der Rundfunkgebühren nach dem
Rundfunkgebührengesetz sowie weiterer
verbundener Abgaben durch die GIS Gebühren Info Service GmbH ist
nach der diesbezüglich
eindeutigen
gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 RGG eine Angelegenheit der
Vollziehung
des Bundesministers für Finanzen. Auch gemäß Ab- schnitt D,
Teil 2 der Anlage zu § 2 des
Bundesministeriengesetzes sind
"Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge" -
unter die zweifelsfrei auch die Eingangs genannten zu subsumieren sind - und
die
diesbezüglichen "Angelegenheiten des Verfahrens und der
Erhebung" ebenso dem
Bundesministerium für Finanzen
zur Besorgung zugewiesen.
Die gegenständliche Anfrage - welche ausschließlich Fragen
der Definition der
„Rundfunkempfangseinrichtungen " bzw. der
Berechnung/Höhe der Gebühr sowie der
Vollzugspraxis
der beliehenen Gesellschaft aufwirft - wäre daher an den Bundesminister
für
Finanzen zu richten."
Die Anfrage an den Bundeskanzler war wie folgt begründet:
Nach Auffassung der Gebühren
Infoservice GmbH sollen österreichische Unternehmen und
Privatpersonen, die einen breitbandigen
Internetzugang und einen stationären Computer haben,
Rundfunkgebühren bezahlen. D.h. stinkeinfache Bürocomputer
werden von der GIS als
Fernseher bewertet und
Rundfunkgebühren verlangt.
„ Vor dieser neuen
Belastung warnte Achim Kaspar, Präsident des Verbandes Alternativer
Telekom-Netzbetreiber am Mittwoch beim 2.
Österreichisch-Deutschen Regulierungssymposium
in Wien. Die Inkassofirma ORF-GIS würde Computer mit
Breitbandanschluss neuerdings als
Rundfunkempfangseinrichtung einstufen, weil über das Internet ferngesehen
werden könne.
„
Zeigen Sie mir einen Mitarbeiter, der während der Arbeit
fernsieht", sagte Kaspar, „ und ich
schmeiße ihn raus." (heise online vom
12.06.2006)
Eine ähnliche - und zwar heftige - Diskussion gibt es in Deutschland.
„
Vom 1.Januar 2007 an werden auch „neuartige
Rundfunkempfanggeräte" - wie auch
internetfähige Computer im Runkfunkgebührenstaatsvertrag
bezeichnet werden —
gebührenpflichtig. Alle Unternehmen müssen dafür dann
unabhängig von ihrer Betriebsgröße
17,03 Euro
monatliche Gebühr an die GEZ entrichten. Die zusätzliche
Gebührenbelastung
summiert sich also auf 204,36 Euro im Jahr.
Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder
Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein
PC GEZ-
pflichtig wird—solcherart
ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits
rundfunkgebührenpflichtig.
Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für
seinen Internet-PC nicht erneut berappen. " (heise.de 01.06.2006)
Die deutsche
Wirtschaft sprach von einer absurden Kostenbelastung und bezeichnete die
generelle Einstufung aller Internet-PC als
Fernsehgeräte auf gar keinen Fall hinnehmbar! Eine
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde erhoben.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
gleichlautende
Anfrage:
1.
Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage können durch die GIS von Unternehmen und
Privatpersonen, die über einen
breitbandigen Internetzugang und stationäre Computer
verfügen, Rundfunkgebühren verlangt werden?
2.
Welche Rechtsmeinung nimmt das Bundesministerium für Finanzen dazu
ein? Wie kann eine
Rundfunkgebühr für Internet-PC überhaupt sachlich begründet
werden? Stufen auch Sie
einen Computer mit
Breitbandanschluss als Rundfunkempfangseinrichtung ein?
Wenn ja, warum?
3.
Wenn ja, wie
kann eine Rundfunkgebühr für Computer mit Breitbandanschluss
gerechtfertigt werden, nachdem gerade der Bund zunehmend Unternehmer,
Ärzte etc.
verpflichtet, Steuermeldungen,
Sozialversicherungsanmeldungen, Patientendaten online zu
übermitteln?
4.
Sind Sie damit auch der Meinung, dass eine Rundfunkgebühr auch dann
von Unternehmen
zu zahlen ist, wenn
Fernsehen über Internet den ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz
ausdrücklich untersagt wurde?
5.
Wie wird die Rundfunkgebühr für Computer mit
Breitbandanschluss berechnet? Pro
Arbeitsplatz, pro PC
oder pauschal?
6.
Welche
Gebühr sollen in Zukunft Privatpersonen mit breitbandigem Internetzugang
und
stationärem Computer bezahlen, die
keinen Fernseher und Radio besitzen (Aufschlüsselung
der Gebühren nach Bundesländern)?
7.
Welche Gebühr sollen in Zukunft Privatpersonen mit breitbandigem
Internetzugang und
stationärem
Computer bezahlen, die zusätzlich auch über einen Fernseher oder
Radio
verfügen (Aufschlüsselung der Gebühren nach Bundesländern)?
8.
Ist es richtig, dass Unternehmen eine Fernseh- und Radiogebühr
für je zehn Computer
entrichten sollen?
Wenn nein, welche Rundfunkgebühr soll dann verlangt werden?
9.
Müssen auch Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) und
nachgeordnete
Dienststellen, die
über Computer mit breitbandigem Internetzugang verfugen,
Rundfunkgebühren bezahlen?
10.
Wenn ja, wie wird für diese die Rundfunkgebühr verrechnet?
Pro Arbeitsplatz, pro
PC oder pauschal?
11. Welche Einnahmen sollen damit erzielt werden?
12. Teilen Sie die Auffassung, dass mit einer Rundfunkgebühr
Breitbandausbau und
Breitbandnutzung beeinträchtigt und die
Zielsetzungen im e-government unterlaufen
werden?
Wenn nein, warum nicht?
13.
Wie sieht
dieses Problem im internationalen Vergleich aus? In welchen EU-
Mitgliedsstaaten werden für Computer
mit Breitbandanschluss (in Zukunft) ebenfalls
Rundfunkgebühren verlangt?
14.
Ist eine
Rundfunkgebühr für Unternehmen und Privatpersonen, die über
einen
breitbandigen Internetzugang und einen
stationären Computer verfügen, überhaupt EU-
rechtskonform?
15.
Welche
Sanktionen können durch die GIS gegen Unternehmen oder Private mit
breitbandigem Internetzugang und
stationären Computern ergriffen werden, die sich
weigern diese Rundfunkgebühr zu bezahlen?
16.
Wenn ja, wie
können Sie für eine Rundfunkgebühr für Computer mit
Breitbandanschluss
eintreten, nachdem gerade der Bund Unternehmer, Ärzte etc. verpflichtet,
Steuermeldungen,
Sozialversicherungsanmeldungen, Patientendaten online zu übermitteln?
17.
Muss in Zukunft auch für Handy's mit TV-Funktion (TV-Handy) eine
Rundfunkgebühr
bezahlt
werden? Sind TV-Handys als „Rundfunkempfangseinrichtung" zu
qualifizieren?