4/JPR XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz
Im Zusammenhang mit der öffentlichen
Debatte um die Reform der Pensionssysteme
und der dabei versprochenen Reform der Politikerinnenpensionen stellen die
unterfertigten Abgeordneten die folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Personen beziehen
derzeit Ruhebezüge nach dem
Bezügegesetz des Bundes
aufgrund ihrer früheren Funktion als
Abgeordnete zum
Nationalrat?
2. Wie viele Personen beziehen
derzeit Ruhebezüge nach dem
Bezügegesetz des Bundes
aufgrund ihrer früheren Funktion als Mitglieder
des Bundesrates?
3. Wie viele Personen beziehen
darüber hinaus Ruhebezüge, für deren
Vollzug Sie gemäß § 50 BezG
zuständig sind?
4. Wie viele Personen erhalten darüber hinaus Versorgungsbezüge?
5. Wie hoch war der Aufwand für
Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach dem
Bezügegesetz des Bundes in den Jahren 1997 - 2002, soweit Sie gemäß
§ 50 BezG dafür zuständig waren?
6. Wie hoch ist er voraussichtlich 2003?
7. Wie hoch waren die Einnahmen aus den
Pensionsbeiträgen ( § 12 BezG)
in
den Jahren 1997 - 2002 bzw. wie hoch sind sie veranschlagt für 2003?
8. Wie hoch waren die Einnahmen
aus dem besonderen
Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) in den Jahren 1997 - 2002 bzw.
wie hoch sind sie veranschlagt für 2003?