4/JPR XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte um die Reform der Pensionssysteme
und der dabei versprochenen Reform der Politikerinnenpensionen stellen die
unterfertigten Abgeordneten die folgende

ANFRAGE:

1. Wie viele Personen beziehen derzeit Ruhebezüge nach dem
   Bezügegesetz des Bundes aufgrund ihrer früheren Funktion als
   Abgeordnete zum Nationalrat?

2. Wie viele Personen beziehen derzeit Ruhebezüge nach dem
   Bezügegesetz des Bundes aufgrund ihrer früheren Funktion als Mitglieder
   des Bundesrates?

3. Wie viele Personen beziehen darüber hinaus Ruhebezüge, für deren
  Vollzug Sie gemäß § 50 BezG zuständig sind?

4. Wie viele Personen erhalten darüber hinaus Versorgungsbezüge?

5. Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach dem
Bezügegesetz des Bundes in den Jahren 1997 - 2002, soweit Sie gemäß
§ 50 BezG dafür zuständig waren?

6. Wie hoch ist er voraussichtlich 2003?

7. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen ( § 12 BezG)
in
den Jahren 1997 - 2002 bzw. wie hoch sind sie veranschlagt für 2003?

8. Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen
Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) in den Jahren 1997 - 2002 bzw.
wie hoch sind sie veranschlagt für 2003?