7/JPR XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christine Marek
an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend:    Einhaltung der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates
  im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß §
  32e. GOG

Gemäß Geschäftsordnung des Nationalrates sind Verhandlungen von
Unterausschüssen - auch jene des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses gemäß § 32e. GOG - vertraulich, soweit der
Unterausschuss nicht anderes beschließt. Dies gilt auch für die auszugsweise
Darstellung der Verhandlungen.

Trotz dieser eindeutigen Gesetzesbestimmung hat der SPÖ-Abgeordnete Dr.
Günther Kräuter vor kurzem solche Protokolle veröffentlicht, indem er sie
wochenlang in seine Homepage gestellt hat.

Dazu stellte beispielsweise der Präsident des Nationalrates in einer
Anfragebeantwortung unter anderem fest, „dass dieses Vorgehen einen Bruch des
Geschäftsordnungsgesetzes darstellt".

Gleichzeitig hat der Präsident des Nationalrates den Abgeordneten in einem
Schreiben aufgefordert, das Protokoll umgehend von der website löschen zu lassen.
Letzteres ist erst nach Wochen erfolgt.

Nach § 34 Abs. 4 GOG „handhabt" der Ausschussobmann die Geschäftsordnung
und „achtet auf deren Beobachtung". Diese Bestimmungen gelten gemäß § 35 Abs.
4 GOG auch für die Unterausschüsse.

Da die oben gewählte Vorgangsweise eines SPÖ Abgeordneten einen
Gesetzesbruch darstellt, der gerade beim Gesetzgeber äußerst bedenklich erscheint,
stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrates
nachstehende

 

Anfrage:

1.  Werden Sie mit dem Obmann des Ständigen Unterausschusses des

Rechnungshofausschusses gemäß § 32e. GOG Maßnahmen besprechen, um
sicherzustellen, dass die Mitglieder des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses gemäß § 32e. GOG die Bestimmungen der
Geschäftsordnung einhalten?

2.   Sind Sie bereit das Ergebnis dieser Besprechung auch der anfragenden
Abgeordneten mitzuteilen?