8/JPR XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen

an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Vertraulichkeit von Unterlagen

Im Zusammenhang mit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Hornek, Dr. Fekter, Amon und Kollegen betreffend Bruch der Vertraulichkeit der Protokolle
über die Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
(6/ABPR, XXII.GP) richten die unterzeichneten an den Präsidenten des Nationalrates
nachstehende

Anfrage:

1.       Welchen Verstoß beurteilen Sie grundsätzlich schwerwiegender, die Weitergabe von
Unterlagen eines Untersuchungsausschusses oder des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses?

2.       Haben Sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Peter Westenthaler am 27.

Februar 2001 als Klubobmann einer Regierungsfraktion Unterlagen, versehen mit dem
Vermerk „vertraulich 3", verteilt?

3.       Wenn ja, handelt es sich dabei um einen Bruch der Geschäftsordnung des
Nationalrates?

4.       Wenn nein, warum meint die ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter, dass dies ein „großer
Fehler" (DIE PRESSE, 22.08.2003) von Ihnen war?

5.       Wo haben Sie sich wem gegenüber mit welchen Worten oder Schriftstücken dafür
„entschuldigt", wie dies ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter in dem zitierten
Presseartikel ausführt?


6.      Haben die kritischen Äußerungen, die Sie in der Anfragebeantwortung 6/ABPR
XXII.GP finden, auch für Sie selbst zu gelten?

7.      Wenn nein, warum nicht?

8.      Wenn ja, hat die Kritik hinsichtlich der Weitergabe von Unterlagen eines
Untersuchungsausschusses verstärkt zu gelten?