8/JPR XXII. GP
Eingelangt am 02.09.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und
GenossInnen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Vertraulichkeit von Unterlagen
Im Zusammenhang mit der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Hornek,
Dr. Fekter, Amon und Kollegen betreffend Bruch der Vertraulichkeit der
Protokolle
über
die Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
(6/ABPR,
XXII.GP) richten die unterzeichneten an den Präsidenten des Nationalrates
nachstehende
Anfrage:
1. Welchen
Verstoß beurteilen Sie grundsätzlich schwerwiegender, die Weitergabe von
Unterlagen eines Untersuchungsausschusses oder des Ständigen Unterausschusses
des
Rechnungshofausschusses?
2. Haben Sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Peter Westenthaler am 27.
Februar 2001 als Klubobmann einer Regierungsfraktion
Unterlagen, versehen mit dem
Vermerk „vertraulich 3", verteilt?
3. Wenn ja,
handelt es sich dabei um einen Bruch der Geschäftsordnung des
Nationalrates?
4. Wenn
nein, warum meint die ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter, dass dies ein „großer
Fehler"
(DIE PRESSE, 22.08.2003) von Ihnen war?
5. Wo haben
Sie sich wem gegenüber mit welchen Worten oder Schriftstücken dafür
„entschuldigt", wie dies ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter in dem zitierten
Presseartikel ausführt?
6. Haben die
kritischen Äußerungen, die Sie in der Anfragebeantwortung 6/ABPR
XXII.GP finden, auch für Sie selbst zu gelten?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, hat
die Kritik hinsichtlich der Weitergabe von Unterlagen eines
Untersuchungsausschusses
verstärkt zu gelten?