14/JPR XXII. GP

Eingelangt am 12.11.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend behindertenbenachteiligende Bestimmungen

Im Jahr 1998 und 1999 wurde - auf Initiative der Behindertenbewegung - im
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen mit
dem Ziel, die bestehende Bundesrechtsordnung im Hinblick auf behindertenbenach-
teiligende Bestimmungen zu durchforsten.

Im Jahr 1999 wurden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und dem
Nationalrat zugeleitet. Dieser ist auch im Internet unter
http://www.bizeps.or.at/info/bka/texte/gesamt.doc abrufbar.

Auf mehr als 120 Seiten wurden eine Fülle von diskriminierenden Bestimmungen
aufgelistet. Seit 1999 wurde erst ein kleiner Teil der aufgezeigten Diskriminierungen
beseitigt.

Der Nationalrat hat im Februar 2003 einstimmig beschlossen, dass in absehbarer
Zeit ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz
wird in einem Abschnitt auch jene Diskriminierungen zu beseitigen haben, die im
geltenden Bundesrecht nach immer vorhanden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

  1. Welche beanstandeten Bestimmungen des Bundesrechts, die in Ihr Ressorts
fallen und

a) die im obgenannten Bericht festgehalten wurden bzw.

b) die zwar nicht im Bericht dokumentiert, aber dennoch als
behindertendiskriminierend bekannt sind, haben Sie bisher bereinigt?

  2. Wann wurde die Bereinigung vorgenommen?

  3. In welcher Weise wurde die Bereinigung vorgenommen (Form und Inhalt)?


 

4. Welche konkreten Effekte erwarten Sie sich aus dieser Bereinigung bzw. sind
bereits feststellbar und in wie weit denken Sie, dass nunmehr Menschen mit
Behinderungen in diesem Kontext nicht mehr diskriminiert werden?

5. Existiert eine beanstandete Bestimmung im obgenannten Bericht, die in den
Geschäftsbereich Ihres Ressorts fällt und bislang noch nicht bereinigt wurde?
Wenn ja, warum?

6. Sollten Sie eine beanstandete Bestimmung, die in den Geschäftsbereich Ihres
Ressorts fällt, erst in Hinkunft bereinigen wollen, werden Sie ersucht
anzugeben:

a) bis wann Sie diese Bereinigung vornehmen wollen,

b) in welcher Weise (Form und Inhalt) Sie dies beabsichtigen und

c) welche Effekte Sie sich durch die beabsichtigte Bereinigung erwarten und in
wie weit Sie denken, dass dadurch künftig Menschen mit Behinderungen nicht
mehr diskriminiert werden?