23/JPR XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten ÖlIinger,
Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Wahrung der Kontrollrechte des Nationalrates
Trotz verschiedener,
teilweise aber auch unterschiedlich akzentuierter Anfrageserien
in
den letzten Jahren (zuletzt die Anfragen der Abg. G.Moser) ist es Abgeordneten
nur bei einzelnen Ressorts gelungen, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften
Kontrollrecht
Gebrauch machen zu können und Auskunft über die Informationstätig-
keit
bzw. Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts zu erhalten.
Umfassende
Anfragebeantwortungen erfolgten etwa durch den Innenminister
(1435/AB
XXII.GP) und durch den Bundeskanzler (1443/AB XXII.GP).
Unzumutbar ist
hingegen die Antwort des Vizekanzlers und Ministers für Verkehr, In-
novation und Technologie (1408/AB XXII.GP), der
a) jede konkrete
Auskunft verweigerte,
b)
sich für die Jahre 1998 und 1999 „aus
verwaltungsökonomischen Gründen" einer
Antwort
entschlug und
c)
auf ältere Anfragebeantwortungen verwies, die auch nicht
den angefragten Zeit-
raum
abdeckten. So verweist der Vizekanzler und Bundesminister Dr. Gorbach für
das
Jahr 2002 auf die AB 3404 und die AB 1225 /XXII.GP, obwohl diese Antworten
nur
einen kleinen Teil des Jahres umfassen.
Selbst bei der Anfragebeantwortung
durch den Finanzminister (1457/AB) fehlte für
das Jahr 2000 der Betrag von € 526.878 (!), der nach einer Antwort aus dem Jahr
2000 (1369/AB XXI.GP)
für die Inseratenkampagne „Wir sichern die Pensionen" vom
Finanzministerium bezahlt wurde.
Da auch von anderen Ministerien durch
Verweisungen auf frühere Anfragebeantwor-
tungen, die teilweise andere oder spezifischere Fragestellungen hatten, nur
unzurei-
chend oder ausweichend Auskunft gegeben wurde, ist das den Mitgliedern des
Nati-
onal-
und Bundesrates im Artikel 52 der Bundesverfassung eingeräumte Recht der
umfassenden
Kontrolle der Vollziehung und Geschäftsführung nicht mehr ausrei-
chend
gewährleistet.
Wenn Abgeordnete von Mitgliedern der Bundesregierung
keine, falsche oder nur
unzureichende Auskünfte darüber erhalten, welche Beträge die Ressorts für
Öffent-
lichkeitsarbeit
bzw. für Inserate ausgeben, dann sind Sie als Präsident des National-
rates gefordert, die Rechte der Abgeordneten nach § 13 (1) GOG zu wahren.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Finden
Sie die Anfragebeantwortung 1417 AB/XXII. GP durch den Bundesminis-
ter für Verkehr, Innovation und Technologie
ausreichend?
Wenn ja, warum?
2.
Wenn
nein, auf welche Weise werden Sie dafür sorgen, dass der Vizekanzler
das Interpellationsrecht von Abgeordneten
zum Nationalrat gewährleistet?
3.
Werden
Sie die Mitglieder der Bundesregierung in geeigneter Weise darauf hin-
weisen, dass die Abgeordneten des
Nationalrates ein verfassungsmässig ver-
brieftes Recht auf umfassende Anfragebeantwortungen haben?