23/JPR XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten ÖlIinger, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Wahrung der Kontrollrechte des Nationalrates

Trotz verschiedener, teilweise aber auch unterschiedlich akzentuierter Anfrageserien
in den letzten Jahren (zuletzt die Anfragen der Abg. G.Moser) ist es Abgeordneten
nur bei einzelnen Ressorts gelungen, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften
Kontrollrecht Gebrauch machen zu können und Auskunft über die Informationstätig-
keit bzw. Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts zu erhalten.

Umfassende Anfragebeantwortungen erfolgten etwa durch den Innenminister
(1435/AB XXII.GP) und durch den Bundeskanzler (1443/AB XXII.GP).

Unzumutbar ist hingegen die Antwort des Vizekanzlers und Ministers für Verkehr, In-
novation und Technologie (1408/AB XXII.GP), der

a)       jede konkrete Auskunft verweigerte,

b)       sich für die Jahre 1998 und 1999 „aus verwaltungsökonomischen Gründen" einer
Antwort entschlug und

c)        auf ältere Anfragebeantwortungen verwies, die auch nicht den angefragten Zeit-
raum abdeckten. So verweist der Vizekanzler und Bundesminister Dr. Gorbach für
das Jahr 2002 auf die AB 3404 und die AB 1225 /XXII.GP, obwohl diese Antworten
nur einen kleinen Teil des Jahres umfassen.

Selbst bei der Anfragebeantwortung durch den Finanzminister (1457/AB) fehlte für
das Jahr 2000 der Betrag von € 526.878 (!), der nach einer Antwort aus dem Jahr
2000 (1369/AB XXI.GP) für die Inseratenkampagne „Wir sichern die Pensionen" vom
Finanzministerium bezahlt wurde.

Da auch von anderen Ministerien durch Verweisungen auf frühere Anfragebeantwor-
tungen, die teilweise andere oder spezifischere Fragestellungen hatten, nur unzurei-
chend oder ausweichend Auskunft gegeben wurde, ist das den Mitgliedern des Nati-
onal- und Bundesrates im Artikel 52 der Bundesverfassung eingeräumte Recht der
umfassenden Kontrolle der Vollziehung und Geschäftsführung nicht mehr ausrei-
chend gewährleistet.

Wenn Abgeordnete von Mitgliedern der Bundesregierung keine, falsche oder nur
unzureichende Auskünfte darüber erhalten, welche Beträge die Ressorts für Öffent-
lichkeitsarbeit bzw. für Inserate ausgeben, dann sind Sie als Präsident des National-
rates gefordert, die Rechte der Abgeordneten nach § 13 (1) GOG zu wahren.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.    Finden Sie die Anfragebeantwortung 1417 AB/XXII. GP durch den Bundesminis-
ter für Verkehr, Innovation und Technologie ausreichend?

Wenn ja, warum?

2.                 Wenn nein, auf welche Weise werden Sie dafür sorgen, dass der Vizekanzler
das Interpellationsrecht von Abgeordneten zum Nationalrat gewährleistet?

3.                 Werden Sie die Mitglieder der Bundesregierung in geeigneter Weise darauf hin-
weisen, dass die Abgeordneten des Nationalrates ein verfassungsmässig ver-
brieftes Recht auf umfassende Anfragebeantwortungen haben?