Eingelangt am 21.09.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des
Nationalrats
betreffend geschlechtsspezifische
Daten zu parlamentarischen MitarbeiterInnen
Per Dienstvertrag oder „freiem
Dienstvertrag“ angestellte parlamentarische MitarbeiterInnen haben immer nur
befristete Dienstverträge, da diese automatisch mit Ende der
Gesetzgebungsperiode enden. Damit zählen diese Verträge zu den „atypischen
Arbeitsverhältnissen“, von denen im allgemeinen Frauen stärker betroffen sind
als Männer. Daher ist es interessant, geschlechtsspezifische Zahlen zu den
Verträgen mit parlamentarischen MitarbeiterInnen zu erfahren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie
viele parlamentarische MitarbeiterInnen gab es gesamt jeweils zu den Stichtagen
1.1.2000, 1.1.2002 und 1.1.2004? Wie war zu diesen Stichtagen jeweils der
Frauen- bzw. Männeranteil?
2. Wie
viele parlamentarische MitarbeiterInnen wurden zu den oben genannten Stichtagen
per Dienstvertrag beschäftigt? Wie hoch war dabei jeweils der Frauen- bzw.
Männeranteil?
3. Wie
viele parlamentarische MitarbeiterInnen wurden zu den oben genannten Stichtagen
per sog. „freiem Dienstvertrag“ beschäftigt? Wie hoch war dabei jeweils der
Frauen- bzw. Männeranteil?
4. Wann
wurde die Entscheidung getroffen, dass auch sog. „freie Dienstverträge“ zu den
vergütungsfähigen Verträgen mit parlamentarischen MitarbeiterInnen zählen? Wer
traf diese Entscheidung und gibt es einen diesbezüglichen nachlesbaren Erlass
bzw. Beschluss?
- Wieviele parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen
bzw. freien Dienstverträgen schlossen nach Ende der XX. und der XXI.
Gesetzgebungsperiode zu Beginn der jeweils nächsten Gesetzgebungsperiode
wieder Verträge nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz ab (wenn auch mit
anderen Abgeordneten)? Wie hoch war dabei der Männer- bzw. Frauenanteil?
- Wie viele parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen
oder freien Dienstverträgen gibt es, die bereits länger als 5 Jahre tätig
sind? Wie hoch ist dabei der Frauen- bzw. Männeranteil? Wie viele
parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen oder freien
Dienstverträgen gibt es, die bereits länger als 10 Jahre tätig sind? Wie
hoch ist dabei der Frauen- bzw. Männeranteil?
- Wie hoch war das durchschnittliche Gehalt eines/einer
parlamentarischen MitarbeiterIn mit Dienstvertrag oder freiem
Dienstvertrag zu den in Frage 1 genannten Stichtagen? Wie hoch war das
Durchschnittsgehalt der weiblichen ParlamentsmitarbeiterInnen zu diesen
Stichtagen und wie hoch jenes der männlichen?
- Wie viele Fälle von Schwangerschaften parlamentarischer
Mitarbeiterinnen mit Dienstverträgen oder freien Dienstverträgen gab es in
den vergangenen 5 Jahren? Wieviele dieser Dienstverträge bzw. freien
Dienstverträge endeten während der Schwangerschaft der Dienstnehmerinnen
durch Ende der Gesetzgebungsperiode? Wieviele dieser Dienstnehmerinnen wurden
nach dem Mutterschutz bzw. einer allfälligen Karenzzeit wieder angestellt?
- Wie viele parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen
oder freien Dienstverträgen haben ihren Dienstort in Wien? Wie viele
arbeiten davon – Ihres Wissens – in Räumlichkeiten des Parlamentes?
- Was geschieht mit den Dienstverträgen parlamentarischer
MitarbeiterInnen bei Tod des arbeitgebenden Abgeordneten? Enden diese dann
automatisch oder erfolgt eine Kündigung? Wenn zweiteres der Fall ist:
durch wen erfolgt die Kündigung? Haben Regierungsmitglieder, die vom
Nationalrat in die Regierung gewechselt sind (und daher ein Rückkehrrecht
in den Nationalrat haben) während ihrer Tätigkeit als Regierungsmitglied
auch Anspruch auf Vergütungen aus dem Parlamentsmitarbeitergesetz? Wenn
ja, wo ist dies geregelt?
- Geben Sie bitte an, wie viele parlamentarische MitarbeiterInnen
mit Dienstverträgen oder freien Dienstverträgen eine Arbeitszeit von bis
zu 20 Wochenstunden haben, wie viele eine Arbeitszeit zwischen 20 und 40 Wochenstunden
und wie viele eine Arbeitszeit zwischen 40 und 50 Stunden. Wie hoch ist
dabei jeweils der Frauen- bwz. Männeranteil?