27/JPR XXII. GP
Eingelangt am
04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr.Puswald und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend „Geldeintreiberei" bei Parlamentsbesuchern
Bereits seit einiger Zeit ist bekannt,
dass eine in der Reichsratsstraße ansässige
Anwaltskanzlei (gegenüber Tor 4) das Recht
auf ungestörte Ausübung ihres Besitzes
Parlamentsbesucher, die ihr Fahrzeug
aufgrund der prekären und mittlerweile wohl
untragbaren
Parkplatzsituation rund ums Parlament teilweise nur wenige Augenblicke
vor dem (ungenügend gekennzeichneten)
Hauseingang dieser Anwaltskanzlei
parkten, wurden angeblich ausnahmslos mit Besitzstörungsklagen verfolgt.
In letzter
Zeit sollen hunderte Klagen dieser Art
eingebracht worden sein. Wenn man davon
ausgeht, dass die klagende Anwaltskanzlei pro Fall einige hundert Euro
verlangt, darf
davon ausgegangen werden, dass sich diese
Kanzlei bei zahllosen
Parlamentsbesuchern ein nicht unbeträchtliches „Körberlgeld"
verdient. Mann könnte
sogar sagen, ahnungslose Parlamentsbesucher
werden „abgezockt".
Als Rechtsanwalt steht
es mir natürlich fern, einem Staatsbürger sein Recht auf
ungestörte
Ausübung seines Besitzes abzusprechen. Im gegenständlichen Fall deutet
allerdings
einiges darauf hin, dass die betroffene Anwaltskanzlei nicht nur die
ungestörte
Ausübung ihre Besitzes durchsetzten möchte, sondern scheinbar ganz
gezielt versucht,
durch unzählige Besitzstörungsklagen ihre Einnahmensituation zu
verbessern und dabei eine Vorgangsweise
wählt, die nicht nur eine fast schon
unzumutbare Belastung der Justiz
darstellt, sondern auch mit den strengen
Standesregeln der Rechtsanwälte kaum
vereinbar erscheint.
Aus den oben angeführten Gründen
stellen die unterfertigenden Abgeordneten
nachfolgende
ANFRAGE
1.Ist Ihnen
bekannt, dass Parlamentsbesucher, die ihr Fahrzeug vor dem
Hauseingang dieser
Anwaltskanzlei abstellen, von besagter Anwaltskanzlei in
der Reichsratsstraße systematisch mit
Besitzstörungsklagen belangt werden?
2.Wie viele Fälle
von Besitzstörungsklagen in diesem Zusammenhang sind Ihnen
bekannt?
3.Wenn ja, seit wann
ist Ihnen dieser untragbare Zustand bekannt und welche
Schritte zur
Beseitigung dieser „Besucher-Schikane" wurden von Seiten der
Parlamentsdirektion bereits gesetzt?
4.Wie viele
Fälle von Besitzstörungsklagen in diesem Zusammenhang sind Ihnen
bekannt?
5.Wurde von Seiten der
Parlamentsdirektion mit besagter Anwaltskanzlei bereits
Kontakt aufgenommen und was sind die
Ergebnisse dieser Kontaktaufnahme?
6.Haben Sie
die Absicht die Rechtsanwaltskammer mit dieser Causa zu befassen
und
Disziplinaranzeige gegen die betroffenen Rechtsanwälte zu erstatten?
7.Welche
Schritte wird die Parlamentsdirektion in Zukunft setzen, um zu
verhindern,
dass ahnungslose Parlamentsbesucher ihre Fahrzeuge vor dem
nur
ungenügend gekennzeichneten Hauseingang parken?