27/JPR XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr.Puswald und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend „Geldeintreiberei" bei Parlamentsbesuchern

Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass eine in der Reichsratsstraße ansässige
Anwaltskanzlei (gegenüber Tor 4) das Recht auf ungestörte Ausübung ihres Besitzes

Parlamentsbesucher, die ihr Fahrzeug aufgrund der prekären und mittlerweile wohl
untragbaren Parkplatzsituation rund ums Parlament teilweise nur wenige Augenblicke
vor dem (ungenügend gekennzeichneten) Hauseingang dieser Anwaltskanzlei
parkten, wurden angeblich ausnahmslos mit Besitzstörungsklagen verfolgt. In letzter
Zeit sollen hunderte Klagen dieser Art eingebracht worden sein. Wenn man davon
ausgeht, dass die klagende Anwaltskanzlei pro Fall einige hundert Euro verlangt, darf
davon ausgegangen werden, dass sich diese Kanzlei bei zahllosen
Parlamentsbesuchern ein nicht unbeträchtliches „Körberlgeld" verdient. Mann könnte
sogar sagen, ahnungslose Parlamentsbesucher werden „abgezockt".

Als Rechtsanwalt steht es mir natürlich fern, einem Staatsbürger sein Recht auf
ungestörte Ausübung seines Besitzes abzusprechen. Im gegenständlichen Fall deutet
allerdings einiges darauf hin, dass die betroffene Anwaltskanzlei nicht nur die
ungestörte Ausübung ihre Besitzes durchsetzten möchte, sondern scheinbar ganz
gezielt versucht, durch unzählige Besitzstörungsklagen ihre Einnahmensituation zu
verbessern und dabei eine Vorgangsweise wählt, die nicht nur eine fast schon
unzumutbare Belastung der Justiz darstellt, sondern auch mit den strengen
Standesregeln der Rechtsanwälte kaum vereinbar erscheint.

Aus den oben angeführten Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten
nachfolgende

ANFRAGE


 

1.Ist Ihnen bekannt, dass Parlamentsbesucher, die ihr Fahrzeug vor dem
Hauseingang dieser Anwaltskanzlei abstellen, von besagter Anwaltskanzlei in
der Reichsratsstraße systematisch mit Besitzstörungsklagen belangt werden?

2.Wie viele Fälle von Besitzstörungsklagen in diesem Zusammenhang sind Ihnen
bekannt?

3.Wenn ja, seit wann ist Ihnen dieser untragbare Zustand bekannt und welche
Schritte zur Beseitigung dieser „Besucher-Schikane" wurden von Seiten der
Parlamentsdirektion bereits gesetzt?

4.Wie viele Fälle von Besitzstörungsklagen in diesem Zusammenhang sind Ihnen
bekannt?

5.Wurde von Seiten der Parlamentsdirektion mit besagter Anwaltskanzlei bereits
Kontakt aufgenommen und was sind die Ergebnisse dieser Kontaktaufnahme?

6.Haben Sie die Absicht die Rechtsanwaltskammer mit dieser Causa zu befassen
und Disziplinaranzeige gegen die betroffenen Rechtsanwälte zu erstatten?

7.Welche Schritte wird die Parlamentsdirektion in Zukunft setzen, um zu
verhindern, dass ahnungslose Parlamentsbesucher ihre Fahrzeuge vor dem
nur ungenügend gekennzeichneten Hauseingang parken?