30/JPR XXII. GP

Eingelangt am 09.03.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Kopf

Kolleginnen und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Aktionen von Umweltaktivisten vor dem Ausschusslokal IV anlässlich des
Umweltausschusses am 1. März 2005

Am 1. März 2005 tagte um 17.00 Uhr der Umweltausschuss im Lokal IV. Zu Beginn der
Ausschusssitzung formierten sich rund 10 Aktivisten, die mit Jacken mit der Aufschrift
„Greenpeace" und „Global 2 000" bekleidet waren, vor dem Ausschusslokal. Dieser Umstand
sorgte für beträchtliche Unruhe vor den Ausschussberatungen und ließ einen weiteren
ungestörten Ablauf der Ausschussberatungen für nicht gewährleistet erscheinen.

Bekanntermaßen ist bei Eintritt in das Parlamentsgebäude die Vorlage eines Ausweises durch
die betreffende Person sowie die Bekanntgabe jener Person, die aufgesucht wird, erforderlich.
Es stellt sich daher die Frage, unter welchen Angaben es den genannten Aktivisten möglich
war, bis vor das Ausschusslokal
IV zu gelangen und ob dieser Zutritt von
Parlamentsangehörigen unterstützt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Präsidenten des Nationalrates daher folgende

Anfrage:

1.             Wurden seitens der Parlamentsdirektion verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen,
um angesichts der Sensibilität der Ausschussberatungen einen ungestörten Ablauf der
Sitzung zu gewährleisten?

2.             Wenn ja, wie war es den genannten Aktivisten dennoch möglich, das
Parlamentsgebäude zu betreten?

3.             Wurde dieser Zutritt durch Parlamentsangehörige konkret unterstützt? Wenn ja, durch
welche Person?