30/JPR XXII. GP
Eingelangt am 09.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kopf
Kolleginnen und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Aktionen von Umweltaktivisten vor dem
Ausschusslokal IV anlässlich des
Umweltausschusses am
1. März 2005
Am 1. März 2005 tagte um 17.00 Uhr der
Umweltausschuss im Lokal IV. Zu Beginn der
Ausschusssitzung formierten sich rund 10 Aktivisten, die mit Jacken mit der
Aufschrift
„Greenpeace" und
„Global 2 000" bekleidet waren, vor dem Ausschusslokal. Dieser Umstand
sorgte für beträchtliche Unruhe vor den
Ausschussberatungen und ließ einen weiteren
ungestörten Ablauf der Ausschussberatungen für nicht gewährleistet
erscheinen.
Bekanntermaßen ist bei Eintritt in das
Parlamentsgebäude die Vorlage eines Ausweises durch
die betreffende Person sowie die Bekanntgabe jener Person, die aufgesucht wird,
erforderlich.
Es stellt sich daher die Frage, unter
welchen Angaben es den genannten Aktivisten möglich
war, bis vor das Ausschusslokal IV zu gelangen und ob dieser Zutritt von
Parlamentsangehörigen
unterstützt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Präsidenten des Nationalrates daher folgende
Anfrage:
1.
Wurden seitens der Parlamentsdirektion verstärkte
Sicherheitsvorkehrungen getroffen,
um angesichts der Sensibilität der Ausschussberatungen einen ungestörten Ablauf
der
Sitzung zu
gewährleisten?
2.
Wenn ja, wie war es den genannten Aktivisten dennoch
möglich, das
Parlamentsgebäude zu
betreten?
3.
Wurde dieser Zutritt durch Parlamentsangehörige konkret
unterstützt? Wenn ja, durch
welche Person?