37/JPR XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abg. DI Mag. Roderich Regler

an den Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses

betreffend drohender Gesetzesbruch

Sie haben als Vorsitzender des Rechnungshofausschusses die Sitzung vom 25. November
2005 abermals auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Bereits am 9. November 2005 wurde von
Ihnen die Auschusssitzung auf unbestimmt Zeit unterbrochen, und zwar um einer bestimmten
Sach- oder Rechtsmeinung, nämlich der Ladung weiterer Auskunftspersonen, zum
Durchbruch zu verhelfen, was geschäftsordnungswidrig ist und schon mehrmals von der
Präsidialkonferenz des Nationalrates „verurteilt" wurde. Zuletzt am 7. Oktober 2004, als die
Präsidialkonferenz Sie beauftragt hat, den Ausschuss unverzüglich wieder einzuberufen, da
die Unterbrechung auf unbestimmte Zeit offenbar in der Absicht geschah, Ihrer Meinung —
gegen die Ausschussmehrheit - zum Durchbruch zu verhelfen. Auf der Tagesordnung stand
damals der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Luftraumüberwachungs-
flugzeuge (III-72 d. B.).

Sie haben somit bereits mehrmals Ihre Aufgabe als Vorsitzender zur Durchsetzung Ihrer
subjektiven Meinung „umfunktioniert", lassen die für einen Vorsitzenden gebotene
Unparteilichkeit vermissen und sind offensichtlich nicht willens, Entscheidungen des
Ausschusses in Hinblick auf Ladungsanträge zur Kenntnis zu nehmen. Durch Ihre ständigen
Unterbrechungen auf unbestimmte Zeit versuchen Sie zudem, die Ausschussberatungen in
Ihrem Sinne zu beeinflussen bzw. gewisse Entscheidungen zu erzwingen und blockieren
letztendlich dadurch die Arbeit des Ausschusses. Die ursprünglich für 25. November 2005
vorgesehene umfangreiche Tagesordnung, die wichtige Themen wie die
Ruhestandsversetzungen und Dienstfreistellungen bei den Österreichischen Bundesbahnen
beinhaltet hätte, konnte nicht diskutiert und abgearbeitet werden.

Dazu kommt noch, dass auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses vom
25. November 2005 der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes
III-171 d. B. stand, über
den der Ausschuss gemäß § 79 Abs. 3 GOG die Vorberatung binnen sechs Wochen zu
beginnen hat. Die Frist für diese Vorberatung läuft am 30. November 2005 aus. In diesem
Zusammenhang droht ein Gesetzesbruch durch Sie, Herr Vorsitzender, falls die Vorberatung
über diesen Bericht
III-171 d. B. nicht bis zum 30. November 2005 aufgenommen wird,
wofür die auf unbestimmte Zeit unterbrochene Sitzung unverzüglich wieder von Ihnen
einberufen und die Debatte über den Verhandlungsgegenstand
(III-158 d. B.) abgeschlossen
werden müsste.

Daher stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Vorsitzenden des Rechnungshof-
ausschusses folgende

Anfrage

1)  Werden Sie die am 25. November 2005 unterbrochene Sitzung des

Rechnungshofausschusses unverzüglich, jedenfalls vor Ablauf des 30. November


2005, wieder aufnehmen, damit der Bericht III-171 d. B. gemäß § 79 Abs. 3 GOG
fristgerecht in Vorberatung genommen werden kann?

2)  Werden Sie die Fraktionsvorsitzenden des Rechnungshofausschusses zeitgerecht
bezüglich der Wiedereinberufung der Sitzung kontaktieren?