37/JPR XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abg. DI Mag. Roderich Regler
an den Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses
betreffend drohender Gesetzesbruch
Sie
haben als Vorsitzender des Rechnungshofausschusses die Sitzung vom 25. November
2005 abermals auf unbestimmte Zeit
unterbrochen. Bereits am 9. November 2005 wurde von
Ihnen die Auschusssitzung auf unbestimmt Zeit unterbrochen, und zwar um einer bestimmten
Sach- oder Rechtsmeinung, nämlich der Ladung weiterer Auskunftspersonen,
zum
Durchbruch zu verhelfen, was geschäftsordnungswidrig ist und schon mehrmals von
der
Präsidialkonferenz des Nationalrates „verurteilt" wurde. Zuletzt am 7.
Oktober 2004, als die
Präsidialkonferenz Sie beauftragt hat, den Ausschuss unverzüglich wieder
einzuberufen, da
die Unterbrechung auf unbestimmte Zeit
offenbar in der Absicht geschah, Ihrer Meinung —
gegen die Ausschussmehrheit - zum Durchbruch zu verhelfen. Auf der Tagesordnung
stand
damals der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend
Luftraumüberwachungs-
flugzeuge (III-72 d. B.).
Sie
haben somit bereits mehrmals Ihre Aufgabe als Vorsitzender zur Durchsetzung
Ihrer
subjektiven Meinung „umfunktioniert", lassen die für einen Vorsitzenden
gebotene
Unparteilichkeit vermissen und sind offensichtlich nicht willens,
Entscheidungen des
Ausschusses in Hinblick auf Ladungsanträge
zur Kenntnis zu nehmen. Durch Ihre ständigen
Unterbrechungen auf unbestimmte Zeit versuchen Sie zudem, die
Ausschussberatungen in
Ihrem Sinne zu beeinflussen bzw. gewisse Entscheidungen zu erzwingen und
blockieren
letztendlich dadurch die Arbeit des Ausschusses. Die ursprünglich für 25.
November 2005
vorgesehene umfangreiche Tagesordnung, die wichtige Themen wie die
Ruhestandsversetzungen und Dienstfreistellungen bei den Österreichischen
Bundesbahnen
beinhaltet hätte, konnte nicht diskutiert und abgearbeitet werden.
Dazu
kommt noch, dass auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses vom
25. November 2005 der Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes III-171 d. B.
stand, über
den der Ausschuss
gemäß § 79 Abs. 3 GOG die Vorberatung binnen sechs Wochen zu
beginnen hat. Die Frist für diese Vorberatung läuft am 30. November 2005 aus.
In diesem
Zusammenhang droht ein Gesetzesbruch durch
Sie, Herr Vorsitzender, falls die Vorberatung
über diesen Bericht III-171 d. B. nicht bis zum 30. November 2005 aufgenommen wird,
wofür die auf unbestimmte Zeit unterbrochene Sitzung unverzüglich wieder von
Ihnen
einberufen und die Debatte über den
Verhandlungsgegenstand (III-158 d. B.)
abgeschlossen
werden müsste.
Daher stellt der unterfertigte Abgeordnete an den
Vorsitzenden des Rechnungshof-
ausschusses folgende
Anfrage
1) Werden Sie die am 25. November 2005 unterbrochene Sitzung des
Rechnungshofausschusses unverzüglich, jedenfalls vor Ablauf des 30. November
2005, wieder aufnehmen, damit der Bericht III-171 d. B.
gemäß § 79 Abs. 3 GOG
fristgerecht in
Vorberatung genommen werden kann?
2)
Werden Sie die Fraktionsvorsitzenden des Rechnungshofausschusses
zeitgerecht
bezüglich der Wiedereinberufung der Sitzung kontaktieren?