42/JPR XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kößl

Kolleginnen und Kollegen

an den Vorsitzenden des Innenausschusses

betreffend geschäftsordnungswidrige Unterbrechung des Innenausschusses am

22. Februar 2006

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Abg. Parnigoni, hat den heutigen
Innenausschuss ohne Angabe von Gründen unterbrochen. Damit verzögert die
SPÖ weiterhin die Beschlussfassung wesentlicher, für die Sicherheit Österreichs
bedeutender Vorlagen.

Das Verhalten Parnigonis widerspricht jeglichen parlamentarischen Usancen
und der Geschäftsordnung. Die Unterbrechung ist nichts weiter als die
Vorverlegung des Personalvertretungswahlkampfes ins Parlament.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Vorsitzenden des
Innenausschusses folgende

Anfrage:

1.  Kennen Sie die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates,
insbesondere § 34 Abs. 4, die eine Unterbrechung entsprechend einer
Interpretation der Präsidialkonferenz vom 27.6.1995 u.a.m. zum Zweck
der Durchsetzung einer bestimmten Sach- oder Rechtsmeinung
ausschließt?

2.           Wenn ja, sind Sie als Vorsitzender des Innenausschusses bereit, in
Hinkunft die parlamentarischen Regeln einzuhalten?