42/JPR XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kößl
Kolleginnen und Kollegen
an den Vorsitzenden des Innenausschusses
betreffend geschäftsordnungswidrige Unterbrechung des Innenausschusses am
22. Februar 2006
Der
Vorsitzende des Innenausschusses, Abg. Parnigoni, hat den heutigen
Innenausschuss ohne Angabe von Gründen unterbrochen. Damit verzögert die
SPÖ weiterhin die Beschlussfassung
wesentlicher, für die Sicherheit Österreichs
bedeutender Vorlagen.
Das Verhalten Parnigonis widerspricht jeglichen
parlamentarischen Usancen
und der
Geschäftsordnung. Die Unterbrechung ist nichts weiter als die
Vorverlegung des Personalvertretungswahlkampfes ins Parlament.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den
Vorsitzenden des
Innenausschusses
folgende
Anfrage:
1.
Kennen Sie die Bestimmungen der Geschäftsordnung des
Nationalrates,
insbesondere § 34
Abs. 4, die eine Unterbrechung entsprechend einer
Interpretation der Präsidialkonferenz vom
27.6.1995 u.a.m. zum Zweck
der Durchsetzung einer bestimmten Sach- oder Rechtsmeinung
ausschließt?
2.
Wenn ja, sind Sie als Vorsitzender des Innenausschusses
bereit, in
Hinkunft die
parlamentarischen Regeln einzuhalten?