43/JPR XXII. GP

Eingelangt am 28.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem

und Genossen

an den Präsidenten des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

betreffend Brief an die Präsidenten der nationalen Parlamente der EU-Staaten vom 19.
Jänner 2006, mit dem diese eingeladen werden, Teilnehmer für die so genannte
Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten namhaft zu machen.

Mit Datum vom 19. Jänner 2006 richtete der Präsident des österreichischen Nationalrates, des
einen Brief an die Präsidenten der nationalen Parlamente der EU-Staaten, mit dem diese eingeladen werden, Teilnehmer für die so genannte Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten
namhaft zu machen.

In diesem Brief heißt es unter anderem, Zweck dieser Konferenz sei es, Empfehlungen zu
erarbeiten, die der Europäische Rat im Juni 2006 aufgreifen könnte. Diese Tatsache steht in
merkwürdigem Gegensatz zur Zurückweisung genau dieses Anliegens des Europäischen
Parlaments im Zusammenhang mit dessen Einladung an die nationalen Parlamente,
gemeinsam eine Reihe von parlamentarischen Foren zum Thema der Zukunft Europas und
seiner Verfasstheit abzuhalten, deren schließlicher Zweck darin bestünde, Empfehlungen an
den Europäischen Rat zu formulieren. Damit nicht genug hat der Präsident des Nationalrates
auf entsprechende schriftliche Anfrage vom 20. Jänner 2006 betreffend „Brief an den
Präsidenten des Europäischen Parlaments..." zur Frage von Empfehlungen der geplanten
parlamentarischen Foren am 26. Jänner 2006 geantwortet: „Wir stellten in dem Schreiben
weiters klar, dass wir keine institutionelle oder rechtliche Grundlage für die Verabschiedung
von umfassenden Schlussfolgerungen für den Europäischen Rat sehen würden."

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Präsidenten des
Nationalrates, Univ. Prof. Dr. Andreas Khol die folgende

 

 


Anfrage

1.  Sind Sie der Meinung, dass interparlamentarische Konferenzen, wenn Sie vom
Europäischen Parlament veranstaltet werden, zwar keine institutionelle oder rechtliche
Grundlagen für Empfehlungen an den Europäischen Rat haben, solche die von der
österreichischen Präsidentschaft, dem österreichischen Parlament und dem
Landeshauptmann von Niederösterreich veranstaltet werden, aber schon?

2.             Warum?

3.             Auf welcher Grundlage sollten derartige Empfehlungen der Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten beruhen?

4.             Halten Sie den in ganz Europa entstehenden Eindruck der Inkonsistenz Ihrer Haltung
in dieser Frage für günstig?

5.             Sind Sie bereit, den Empfängern Ihres Briefes vom 19. Jänner 2006 einen weiteren
Brief zu schreiben, der diesen Eindruck korrigiert?

6.             Wenn nein: Wären Sie das nicht dem österreichischen Parlament schuldig, da auch
seine Mitglieder von Mitgliedern der anderen nationalen Parlamente auf diese Frage
angesprochen werden?

7.             Waren Sie am 19. Jänner 2006 noch einer anderen Rechtsansicht, als am 26. Jänner
2006, dem Tag Ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage vom 20. Jänner 2006?

8.             Wenn ja: Was hat Ihre Auffassung in der Woche zwischen den beiden Tagen
geändert?