43/JPR XXII. GP
Eingelangt am 28.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und Genossen
an den Präsidenten
des Nationalrates Univ. Prof. Dr.
Andreas Khol
betreffend Brief an die Präsidenten der nationalen
Parlamente der EU-Staaten vom 19.
Jänner 2006, mit dem diese eingeladen werden, Teilnehmer für die so
genannte
Subsidiaritätskonferenz
in St. Pölten namhaft zu machen.
Mit Datum vom 19. Jänner 2006 richtete der Präsident des
österreichischen Nationalrates, des
einen
Brief an die Präsidenten der nationalen Parlamente der EU-Staaten, mit
dem diese eingeladen
werden, Teilnehmer für die so genannte Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten
namhaft zu machen.
In
diesem Brief heißt es unter anderem, Zweck dieser Konferenz sei es,
Empfehlungen zu
erarbeiten, die der Europäische Rat im Juni
2006 aufgreifen könnte. Diese Tatsache steht in
merkwürdigem Gegensatz zur Zurückweisung genau dieses Anliegens des
Europäischen
Parlaments im Zusammenhang mit dessen Einladung an die nationalen Parlamente,
gemeinsam eine Reihe von parlamentarischen Foren zum Thema der Zukunft Europas
und
seiner Verfasstheit abzuhalten, deren
schließlicher Zweck darin bestünde, Empfehlungen an
den Europäischen Rat zu formulieren. Damit nicht genug hat der Präsident des
Nationalrates
auf entsprechende schriftliche Anfrage vom 20. Jänner 2006 betreffend
„Brief an den
Präsidenten des Europäischen
Parlaments..." zur Frage von Empfehlungen der geplanten
parlamentarischen Foren am 26. Jänner 2006 geantwortet: „Wir stellten in
dem Schreiben
weiters klar, dass wir keine
institutionelle oder rechtliche Grundlage für die Verabschiedung
von umfassenden Schlussfolgerungen für den Europäischen Rat sehen
würden."
Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten
Abgeordneten an den Präsidenten des
Nationalrates, Univ.
Prof. Dr. Andreas Khol die folgende
Anfrage
1.
Sind
Sie der Meinung, dass interparlamentarische Konferenzen, wenn Sie vom
Europäischen Parlament veranstaltet werden,
zwar keine institutionelle oder rechtliche
Grundlagen für Empfehlungen an den Europäischen Rat haben, solche die
von der
österreichischen Präsidentschaft, dem österreichischen Parlament und dem
Landeshauptmann von Niederösterreich
veranstaltet werden, aber schon?
2.
Warum?
3.
Auf welcher Grundlage sollten
derartige Empfehlungen der Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten beruhen?
4.
Halten Sie den in ganz Europa entstehenden Eindruck der
Inkonsistenz Ihrer Haltung
in dieser Frage für günstig?
5.
Sind Sie bereit, den Empfängern Ihres Briefes vom 19.
Jänner 2006 einen weiteren
Brief zu schreiben, der diesen Eindruck korrigiert?
6.
Wenn
nein: Wären Sie das nicht dem österreichischen Parlament schuldig, da auch
seine Mitglieder von Mitgliedern der
anderen nationalen Parlamente auf diese Frage
angesprochen werden?
7.
Waren
Sie am 19. Jänner 2006 noch einer anderen Rechtsansicht, als am 26. Jänner
2006, dem Tag Ihrer Antwort auf die
parlamentarische Anfrage vom 20. Jänner 2006?
8.
Wenn ja: Was hat Ihre Auffassung in der Woche zwischen
den beiden Tagen
geändert?