44/JPR XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend elektronische Einbringung und Unterstützung von Bürgerinitiativen

Der Geschäftsordnungsgesetzgeber hat mit der Novelle 1988 zum
Geschäftsordnungsgesetz, die am 1. Juli 1989 hinsichtlich dieser Bestimmungen in
Kraft getreten ist, die Möglichkeit der Einbringung von parlamentarischen
Bürgerinitiativen geschaffen. Damit können die BürgerInnen unmittelbar dem
Nationalrat Verhandlungsgegenstände vorlegen. Gerade die Frage, wie mit solchen
Bürgerinitiativen umgegangen wird, ist eine bedeutsame für die Akzeptanz des
österreichischen Parlamentarismus in der Bevölkerung.

Erfreulicherweise wurden die Entwicklungen der EDV im Parlament in vorbildlicher
Weise genützt, beispielsweise um die so genannte e-legislation umzusetzen. Auch
die parlamentarischen Bürgerinitiativen wurden vor kurzer Zeit samt Stellungnahmen
in die Homepage des Parlaments aufgenommen, wofür ich Ihnen als Vorsitzende
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen meinen Dank aussprechen
möchte.

Keine Entwicklung hat es jedoch in der Frage gegeben, ob solche Bürgerinitiativen
auch elektronisch eingebracht oder unterstützt werden können. Ich bin überzeugt
davon, dass bei einer Realisierung dieser Möglichkeit die Homepage des
österreichischen Parlaments noch deutlich häufiger besucht werden würde, wenn die
BürgerInnen auch die Möglichkeit haben, Bürgerinitiativen elektronisch zu
unterstützen. Auch für die Abgeordneten könnten Hinweise erkannt werden, wie
wichtig der Bevölkerung gewisse Anliegen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des
Nationalrates nachstehende

 


Anfrage:

1.             Wie stehen Sie als Präsident des Nationalrates zu dem Vorschlag,
Bürgerinitiativen auch elektronisch einbringen bzw. unterstützen zu können?

2.             Welche technische Umsetzung wäre diesbezüglich möglich?

3.             Welche Kosten würde die technische Umsetzung verursachen?

4.      Wie lange würde eine Realisierung dauern?

5.             Sind Sie bereit, für diese Frage eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um zwischen
den Fraktionen und der Parlamentsdirektion eine Weiterentwicklung dieses
Projektes zu unterstützen?