50/JPR XXII. GP
Eingelangt am 16.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier
und GenossInnen
an den Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses
betreffend Aufsichtsratsmandat in der ASFINAG-Baumanagement
In der Tageszeitung Kurier war am Sonntag, dem 14. Mai
2006 folgender Artikel zu
lesen:
Gorbachs Job-Börse hat Hochbetrieb
von Daniela Kittner
Als die Orangen noch blau waren, haben sie
ausgiebig gegen rot-schwarzen
Postenschacher gewettert. Seit sie an der Macht sind, sind sie nicht zimperlich
beim Selbst-
Bedienen. Eine Drehscheibe ist
diesbezüglich das Infrastrukturministerium Hubert Gorbachs.
Nachdem vor Kurzem die Bestellung von Ex-Minister Mathias Reichhold zum dritten
Asfinag-
Vorstand für Aufsehen sorgte, werden schon wieder neue Fälle bekannt.
Da wäre der blaue Ex-Abgeordnete Reinhard Firlinger. Seine
Beraterfirma hat vom
Ministerium zwei Aufträge für die Via Donau, die frühere
Wasserstraßendirektion,
bekommen. "Der zweite war ein ,follow
up des ersten", bestätigt Firlinger. Er betont, dass er
nicht Mitglied des BZÖ und aus der FPÖ ausgetreten, also
"parteifrei" sei.
In der Via Donau, wo es wegen der Parteispaltung zu
Umfärbungen im Aufsichtsrat
kommen soll - Blau raus, Orange rein - wird
über Firlingers Verbindungen geraunt: Gorbachs
Kabinettsmitarbeiter Werner Windisch würde Firlinger "bedienen".
Firlinger gibt zu, Windisch
zu kennen, aber: "Er kann gar keine Aufträge vergeben."
Windisch kam dem KURIER-
Ersuchen um einen Rückruf nicht nach.
Aktuell bewirbt sich Firlinger um
einen dritten Ministeriums-Auftrag. Dabei geht es um
Beraterdienste für
die Luftfahrtabteilung.
Der nächste Fall
betrifft den BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer. Per 1. April 2006 ist
der orange
Verkehrssprecher in den Aufsichtsrat der Asfinag-Baumanagement
eingezogen. Wittauer hätte das binnen Monatsfrist dem Unvereinbarkeitsausschuss
des Parlaments melden müssen. Ob er das tat, darüber war beim
Ausschussvorsitzenden Hermann Schuttes (ÖVP) keine Auskunft zu bekommen.
Stattdessen hieß es plötzlich, nachdem der
KURIER zu recherchieren begonnen hatte,
Wittauer hätte den
Aufsichtsratsposten wieder abgegeben. Ob das nun stimmt oder
nicht - nach der Verfassungslage ist
klar: Wittauer würde für die Aufsichtsratstätigkeit
eine Genehmigung des
Unvereinbarkeitsausschusses brauchen. Und er musste auf
das Salär verzichten, denn Abgeordnete, so steht's im Gesetz, "üben
die
Aufsichtsratsfunktion in vom Rechnungshof
kontrollierten Unternehmen ehrenamtlich
aus". Wittauer kam dem KURIER-Ersuchen um Stellungnahme nicht nach.
Der nächste Fall betrifft den Kabinettschef von
Vizekanzler Gorbach, Rüdiger Schender. Er
ist
Mitglied in den Aufsichtsräten der ÖBB Dienstleistung, der ÖBB Personenverkehr,
der
ÖBB Rail Cargo, der
Brenner Basistunnel-Gesellschaft und der Raab Ödenburg-Eisenbahn.
Für diese Tätigkeiten bekommt Schender eine jährliche Grundzahlung von
25.500Euro
(4500Euro in jeder ÖBB-Firma und je 6000Euro
in den beiden anderen Betrieben). Das ist
immerhin ein monatliches Zubrot von 2125Euro zu seinem
Kabinettschef-Gehalt. Außerdem
gibt's in den ÖBB-Firmen pro Sitzung extra 200Euro.
Schender verteidigt sich: "Das
Verkehrsministerium ist bei 91 Firmen Eigentümervertreter.
Fünf Aufsichtsräte
sind daher wenig. Außerdem braucht der Vizekanzler
Vertrauenspersonen in den Firmen, weil er ja
auch gerade stehen muss, wenn dort etwas
passiert."
Das
Unvereinbarkeitsgesetz verpflichtet die Abgeordneten (und andere
Funktionsträger der Republik), gewisse Funktionen gegenüber dem
Unvereinbarkeitsausschuss zu melden. Dann hat in Folge der
Unvereinbarkeitsausschuss über die
Zulässigkeit der Ausübung dieser Funktion
parallel zur Tätigkeit als Abgeordneter zu entscheiden.
Der
Ausschuss ist dabei auf die Meldungen der Abgeordneten angewiesen. Es ist
daher für das Funktionieren dieses
Unvereinbarkeitssystems unabdingbar
notwendig, dass die Abgeordneten dem Gesetz entsprechend korrekt und
innerhalb
der vom Gesetz vorgesehenen Frist diese Meldungen vorzunehmen haben. Aus dem
zitierten Artikel ergibt sich der Hinweis, dass eine solche Meldung von
Abgeordneten
Klaus Wittauer nicht vorgenommen wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Obmann des
Unvereinbarkeitsausschusses
nachstehende
Anfrage:
1.
Hat oder hatte der Abgeordnete Wittauer ein Mandat im
Aufsichtsrat eines
Unternehmens
gemeldet?
2.
Wenn ja, wann fand die Meldung statt und warum wurden die
übrigen
Ausschussmitglieder
davon nicht verständigt?