50/JPR XXII. GP

Eingelangt am 16.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier

und GenossInnen

an den Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses

betreffend Aufsichtsratsmandat in der ASFINAG-Baumanagement

In der Tageszeitung Kurier war am Sonntag, dem 14. Mai 2006 folgender Artikel zu
lesen:

Gorbachs Job-Börse hat Hochbetrieb

von Daniela Kittner

Als die Orangen noch blau waren, haben sie ausgiebig gegen rot-schwarzen
Postenschacher gewettert. Seit sie an der Macht sind, sind sie nicht zimperlich beim Selbst-
Bedienen. Eine Drehscheibe ist diesbezüglich das Infrastrukturministerium Hubert Gorbachs.
Nachdem vor Kurzem die Bestellung von Ex-Minister Mathias Reichhold zum dritten Asfinag-
Vorstand für Aufsehen sorgte, werden schon wieder neue Fälle bekannt.

Da wäre der blaue Ex-Abgeordnete Reinhard Firlinger. Seine Beraterfirma hat vom
Ministerium zwei Aufträge für die Via Donau, die frühere Wasserstraßendirektion,
bekommen. "Der zweite war ein ,follow up des ersten", bestätigt Firlinger. Er betont, dass er
nicht Mitglied des BZÖ und aus der FPÖ ausgetreten, also "parteifrei" sei.

In der Via Donau, wo es wegen der Parteispaltung zu Umfärbungen im Aufsichtsrat
kommen soll - Blau raus, Orange rein - wird über Firlingers Verbindungen geraunt: Gorbachs
Kabinettsmitarbeiter Werner Windisch würde Firlinger "bedienen". Firlinger gibt zu, Windisch
zu kennen, aber: "Er kann gar keine Aufträge vergeben." Windisch kam dem KURIER-
Ersuchen um einen Rückruf nicht nach.

Aktuell bewirbt sich Firlinger um einen dritten Ministeriums-Auftrag. Dabei geht es um
Beraterdienste für die Luftfahrtabteilung.

Der nächste Fall betrifft den BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer. Per 1. April 2006 ist
der orange Verkehrssprecher in den Aufsichtsrat der Asfinag-Baumanagement
eingezogen. Wittauer hätte das binnen Monatsfrist dem Unvereinbarkeitsausschuss
des Parlaments melden müssen. Ob er das tat, darüber war beim
Ausschussvorsitzenden Hermann Schuttes (ÖVP) keine Auskunft zu bekommen.
Stattdessen hieß es plötzlich, nachdem der KURIER zu recherchieren begonnen hatte,
Wittauer hätte den Aufsichtsratsposten wieder abgegeben. Ob das nun stimmt oder
nicht - nach der Verfassungslage ist klar: Wittauer würde für die Aufsichtsratstätigkeit
eine Genehmigung des Unvereinbarkeitsausschusses brauchen. Und er musste auf
das Salär verzichten, denn Abgeordnete, so steht's im Gesetz, "üben die
Aufsichtsratsfunktion in vom Rechnungshof kontrollierten Unternehmen ehrenamtlich
aus". Wittauer kam dem KURIER-Ersuchen um Stellungnahme nicht nach.

 


Der nächste Fall betrifft den Kabinettschef von Vizekanzler Gorbach, Rüdiger Schender. Er
ist Mitglied in den Aufsichtsräten der ÖBB Dienstleistung, der ÖBB Personenverkehr, der
ÖBB Rail Cargo, der Brenner Basistunnel-Gesellschaft und der Raab Ödenburg-Eisenbahn.
Für diese Tätigkeiten bekommt Schender eine jährliche Grundzahlung von 25.500Euro
(4500Euro in jeder ÖBB-Firma und je 6000Euro in den beiden anderen Betrieben). Das ist
immerhin ein monatliches Zubrot von 2125Euro zu seinem Kabinettschef-Gehalt. Außerdem
gibt's in den ÖBB-Firmen pro Sitzung extra 200Euro.

Schender verteidigt sich: "Das Verkehrsministerium ist bei 91 Firmen Eigentümervertreter.
Fünf Aufsichtsräte sind daher wenig. Außerdem braucht der Vizekanzler
Vertrauenspersonen in den Firmen, weil er ja auch gerade stehen muss, wenn dort etwas
passiert."

Das Unvereinbarkeitsgesetz verpflichtet die Abgeordneten (und andere
Funktionsträger der Republik), gewisse Funktionen gegenüber dem
Unvereinbarkeitsausschuss zu melden. Dann hat in Folge der
Unvereinbarkeitsausschuss über die Zulässigkeit der Ausübung dieser Funktion
parallel zur Tätigkeit als Abgeordneter zu entscheiden.

Der Ausschuss ist dabei auf die Meldungen der Abgeordneten angewiesen. Es ist
daher für das Funktionieren dieses Unvereinbarkeitssystems unabdingbar
notwendig, dass die Abgeordneten dem Gesetz entsprechend korrekt und innerhalb
der vom Gesetz vorgesehenen Frist diese Meldungen vorzunehmen haben. Aus dem
zitierten Artikel ergibt sich der Hinweis, dass eine solche Meldung von Abgeordneten
Klaus Wittauer nicht vorgenommen wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Obmann des
Unvereinbarkeitsausschusses nachstehende

Anfrage:

1.             Hat oder hatte der Abgeordnete Wittauer ein Mandat im Aufsichtsrat eines
Unternehmens gemeldet?

2.             Wenn ja, wann fand die Meldung statt und warum wurden die übrigen
Ausschussmitglieder davon nicht verständigt?