53/JPR XXII. GP

Eingelangt am 04.07.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Kontrollnotstand

Mit je einer schriftlichen Anfrage - 4135/J und 4136/J, beide vom 6.4.2006 - an den
Bundeskanzler und an den BM für Landesverteidigung wurde nach dem genauen
und vollständigen Wortlaut eines Gutachtens des BKA-VD aus dem Jahre 1987
gefragt, auf das sich Mitglieder der Bundesregierung in der Frage berufen, warum
auch nur Teile des Beschaffungsvertrages über die Eurofighter der
Amtsverschwiegenheit unterlägen und den Abgeordneten zum Nationalrat nicht
vorzulegen seien. Für die Beantwortung wurde ersucht, eine Kopie dieses
Gutachtens der Anfragebeantwortung anzuschließen.

Die genannten Anfragen wurden am 2.6.2006 durch 4078/AB bzw. am 6.6.2006
durch 4079/AB beantwortet", wobei anzumerken ist, dass der Bundeskanzler auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den BM für Landesverteidigung
verweist.

Der BM für Landesverteidigung führt seinerseits in 4078/AB aber nur auszugsweise
aus, zu welchen Schl
üssen und Ergebnissen das genannte Gutachten kommt. Es
findet sich nur ein wörtliches Zitat aus diesem Gutachten in der Länge von 8 (in
Worten: acht) Zeilen. Von einer Beantwortung der genannten parlamentarischen
Anfragen, in denen der genaue und vollständige Wortlaut erfragt wurde, kann daher
keine Rede sein.

In einem Artikel in den Salzburger Nachrichten vom 8.5.2006 plädierte der Präsident
des Nationalrates f
ür eine kontrollfreundliche Auslegung des Anfragerechts" und
verwies darauf, dass er die Minister in diesem Sinne durchaus in die Pflicht nehme.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.) Sind die genannten Anfragen korrekt und vollständig beantwortet?

2.) Bei Verneinung von Frage 1: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um
eine vollständige Beantwortung der genannten Anfragen zu gewährleisten?