53/JPR XXII. GP
Eingelangt am
04.07.2006
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Anfrage
des
Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den
Präsidenten des Nationalrats
betreffend Kontrollnotstand
Mit je einer schriftlichen Anfrage - 4135/J und 4136/J,
beide vom 6.4.2006 - an den
Bundeskanzler
und an den BM für Landesverteidigung wurde nach dem
genauen
und vollständigen Wortlaut eines Gutachtens des BKA-VD aus dem Jahre 1987
gefragt,
auf das sich Mitglieder der Bundesregierung in der Frage berufen, warum
auch
nur Teile des Beschaffungsvertrages über die
Eurofighter der
Amtsverschwiegenheit
unterlägen und den Abgeordneten zum Nationalrat nicht
vorzulegen
seien. Für die Beantwortung wurde ersucht, eine Kopie dieses
Gutachtens der
Anfragebeantwortung anzuschließen.
Die genannten Anfragen wurden am 2.6.2006 durch 4078/AB
bzw. am 6.6.2006
durch 4079/AB „beantwortet", wobei
anzumerken ist, dass der Bundeskanzler auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den BM für
Landesverteidigung
verweist.
Der BM für Landesverteidigung führt seinerseits in 4078/AB aber nur auszugsweise
aus, zu welchen Schlüssen und Ergebnissen
das genannte Gutachten kommt. Es
findet
sich nur ein wörtliches Zitat aus diesem Gutachten in
der Länge von 8 (in
Worten:
acht) Zeilen. Von einer Beantwortung der genannten parlamentarischen
Anfragen, in denen
der genaue und vollständige Wortlaut erfragt wurde, kann
daher
keine Rede sein.
In
einem Artikel in den Salzburger Nachrichten vom 8.5.2006 plädierte der
Präsident
des Nationalrates für eine „kontrollfreundliche
Auslegung des Anfragerechts" und
verwies darauf, dass
er die Minister in diesem Sinne durchaus in die Pflicht nehme.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Sind die genannten Anfragen korrekt und vollständig beantwortet?
2.)
Bei Verneinung von Frage 1: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um
eine vollständige Beantwortung der
genannten Anfragen zu gewährleisten?