47/KOMM XXII. GP
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KOMMUNIQUÉ
DES FAMILIENAUSSCHUSSES
über den Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2002, vorgelegt vom
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
(III-64 der Beilagen)
Der Familienausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2004 den
gegenständlichen Bericht im Sinne der Bestimmungen des § 28b der
Geschäftsordnung des Nationalrates in öffentlicher Sitzung behandelt und
enderledigt.
Im Zuge der Beratungen wurde der Geschäftsführer der Bundesstelle für
Sektenfragen Dr. German Müller gemäß § 40 der Geschäftsordnung des
Nationalrates als Auskunftsperson beigezogen.
Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Sigisbert Dolinschek
ergriffen die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Silvia Fuhrmann,
DI Hannes Missethon, Barbara Rosenkranz, Sabine Mandak,
Franz Riepl, Dietmar Keck, Christine Marek, Barbara Riener,
Gabriele Binder, Mag. Hans Langreiter, Anna Höllerer,
Gabriele Heinisch-Hosek, Notburga Schiefermair, Renate Csörgits
sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Mag. Herbert Haupt und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl
das Wort.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht über die Tätigkeit der
Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2002, vorgelegt vom Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (III-64 der Beilagen),
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2004 03 18
Silvia
Fuhrmann Ridi Steibl
Schriftführerin Obfrau