47/KOMM XXII. GP

 

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KOMMUNIQUÉ

DES FAMILIENAUSSCHUSSES

 

 

 

über den Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2002, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (III-64 der Beilagen)

 

 

 

Der Familienausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2004 den gegenständlichen Bericht im Sinne der Bestimmungen des § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates in öffentlicher Sitzung behandelt und enderledigt.

 

Im Zuge der Beratungen wurde der Geschäftsführer der Bundesstelle für Sektenfragen Dr. German Müller gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates als Auskunftsperson beigezogen.

 

Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Sigisbert Dolinschek ergriffen die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Silvia Fuhrmann, DI Hannes Missethon, Barbara Rosenkranz, Sabine Mandak, Franz Riepl, Dietmar Keck, Christine Marek, Barbara Riener, Gabriele Binder, Mag. Hans Langreiter, Anna Höllerer, Gabriele Heinisch-Hosek, Notburga Schiefermair, Renate Csörgits sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2002, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (III-64 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2004 03 18

 

 

 

 

                Silvia Fuhrmann Ridi Steibl

Schriftführerin             Obfrau