51/KOMM XXII. GP
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Kommuniqué
des
Finanzausschusses
über den Fünften Bericht des Bundesministers für Finanzen
gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den
Jahren 2002 und 2003 (III-75 der Beilagen)
Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Nationalrat
im März 2004 den gegenständlichen Bericht zur
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Bericht wurde gemäß § 28b der
Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher
Sitzung am 8. Juni 2004 in Verhandlung genommen.
An der sich an die Ausführungen des
Berichterstatters Abgeordneten Mag. Hans Langreiter anschließenden
Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer,
Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter,
Franz Glaser, Mag. Hans Langreiter und Mag. Heribert Donnerbauer
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung wurde der Fünfte Bericht des
Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend
die Fondsgebarung in den Jahren 2002 und 2003 (III‑75 der Beilagen)
mehrheitlich zur Kenntnis
genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom
Ausschuss mehrheitlich beschlossen.
Wien, 2004 06 08
Marianne
Hagenhofer Dipl.-Kfm.Dr. Günter Stummvoll
Schriftführerin Obmann