51/KOMM XXII. GP

 

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Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Fünften Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2002 und 2003 (III-75 der Beilagen)

 

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Nationalrat im März 2004 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 8. Juni 2004 in Verhandlung genommen.

 

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Hans Langreiter anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter, Franz Glaser, Mag. Hans Langreiter und Mag. Heribert Donnerbauer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Bei der Abstimmung wurde der Fünfte Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2002 und 2003 (III‑75 der Beilagen) mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss mehrheitlich beschlossen.

Wien, 2004 06 08

 

 

       Marianne Hagenhofer Dipl.-Kfm.Dr. Günter Stummvoll

Schriftführerin         Obmann