52/KOMM XXII. GP
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KOMMUNIQUE
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Bericht der
Bundesregierung betreffend das auf der 90. Tagung der Internationalen
Arbeitskonferenz angenommene Protokoll von 2002 zum Übereinkommen (Nr. 155)
über den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 194) betreffend die Liste der
Berufskrankheiten sowie die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten; Empfehlung (Nr. 193) betreffend die Förderung der
Genossenschaften (III-81 der Beilagen)
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in
seiner Sitzung am 9. Juni 2004 den gegenständlichen Bericht im Sinne der
Bestimmungen des § 28b des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 in öffentlicher
Sitzung behandelt und enderledigt.
Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete
Ridi Steibl ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Dietmar Keck,
Theresia Haidlmayr, Mag. Brigid Weinzinger,
Mag. Christine Lapp und Sigisbert Dolinschek sowie der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein das
Wort.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der
Bundesregierung betreffend das auf der 90. Tagung der Internationalen
Arbeitskonferenz angenommene Protokoll von 2002 zum Übereinkommen (Nr. 155)
über den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 194) betreffend die Liste der
Berufskrankheiten sowie die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten; Empfehlung (Nr. 193) betreffend die Förderung der
Genossenschaften mit den Stimmen des Parlamentsklubs der Österreichischen
Volkspartei und des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs zur Kenntnis
genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss
einstimmig beschlossen.
Wien,
2004 06 09
Fritz Neugebauer Heidrun
Silhavy
Schriftführer Obfrau