52/KOMM XXII. GP

 

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KOMMUNIQUE

 

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

 

Bericht der Bundesregierung betreffend das auf der 90. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Protokoll von 2002 zum Übereinkommen (Nr. 155) über den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 194) betreffend die Liste der Berufskrankheiten sowie die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Empfehlung (Nr. 193) betreffend die Förderung der Genossenschaften (III-81 der Beilagen)

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2004 den gegenständlichen Bericht im Sinne der Bestimmungen des § 28b des Geschäftsordnungs­gesetzes 1975 in öffentlicher Sitzung behandelt und enderledigt.

 

Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Ridi Steibl ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Dietmar Keck, Theresia Haidlmayr, Mag. Brigid Weinzinger, Mag. Christine Lapp und Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend das auf der 90. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Protokoll von 2002 zum Übereinkommen (Nr. 155) über den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 194) betreffend die Liste der Berufskrankheiten sowie die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Empfehlung (Nr. 193) betreffend die Förderung der Genossenschaften mit den Stimmen des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei und des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2004 06 09

 

 

                         Fritz Neugebauer           Heidrun Silhavy

                              Schriftführer                                                          Obfrau