79/KOMM XXII. GP


Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Menschenrechte

betreffend den Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-90 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 30. Juni 2004 den Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt (III-90 der Beilagen).

 

Der Antrag des Abgeordneten Mag. Walter Posch auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20. April 2005 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Matthias Ellmauer, Mag.a Ulrike Lunacek, Maximilian Walch, Dietmar Keck, Renate Csörgits, Anna Höllerer, Erwin Spindelberger, Georg Oberhaidinger, Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag.a Terezija Stoisits.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-90 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig  beschlossen.

Wien, 2005 04 20

Renate Csörgits Mag.a Terezija Stoisits

         Schriftführerin                     Obfrau