79/KOMM
XXII. GP
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Kommuniqué
des Ausschusses für Menschenrechte
betreffend den Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-90 der Beilagen)
Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 30. Juni 2004 den Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt (III-90 der Beilagen).
Der Antrag des
Abgeordneten Mag. Walter Posch auf Nichtenderledigung des Berichtes fand
nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den
gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20. April 2005 in
Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der sich an die
Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Mag. Walter Posch, Matthias Ellmauer, Mag.a Ulrike Lunacek, Maximilian Walch, Dietmar Keck, Renate Csörgits, Anna Höllerer, Erwin Spindelberger, Georg Oberhaidinger,
Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die
Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag.a Terezija Stoisits.
Bei der Abstimmung
wurde der Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen
Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003, vorgelegt vom Bundesminister für
Inneres (III-90 der Beilagen)
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2005 04 20
Renate
Csörgits Mag.a Terezija Stoisits
Schriftführerin Obfrau