94/KOMM XXII. GP


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Kommunique

des Kulturausschusses

über den Kunstbericht 2004 der Bundesregierung (III-147 der Beilagen)

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 20. April 2005 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 31. Mai 2005 in Verhandlung genommen.

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Josef Cap, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Andrea Wolfmayr, Anita Fleckl, Dr. Peter Wittmann, Dr. Elisabeth Hlavac, Dr. Reinhold Mitterlehner, Heidrun Walther sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak und die Ausschussobfrau Abgeordnete Maga. Christine Muttonen.

Bei der Abstimmung wurde der Kunstbericht 2004 der Bundesregierung (III-147 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der ÖVP, des Freiheitlichen Parlamentsklubs und der Grünen – zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommunique wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2005 05 31

Carina Felzmann Maga. Christine Muttonen

         Schriftführerin                     Obfrau