102/KOMM XXII. GP
Dieser Text wurde elektronisch
übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
Kommuniqué
des
Umweltausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für den
Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2004 (III‑157 der Beilagen)
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat am 01. Juni 2005 den gegenständlichen Bericht über Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für den Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2004 (III-157 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.
Der Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 9. November 2005 in Verhandlung genommen und gemäß § 28 GOG enderledigt.
An der sich an die Ausführungen der
Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer
sowie der Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die
Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für den Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2004 (III‑157 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, des Freiheitlichen Parlamentsklubs und des Grünen Klubs zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2005-11-09
Anton Heinzl Dr. Eva Glawischnig-Piesczek
Schriftführer Obfrau