115/KOMM XXII. GP


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KOMMUNIQUÉ

DES FAMILIENAUSSCHUSSES

über den Bericht der Bundesregierung betreffend den nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen EIN KINDGERECHTES ÖSTERREICH (III-153 der Beilagen)

 

Der Familienausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2005 den gegenständlichen Bericht im Sinne der Bestimmungen des § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates in öffentlicher Sitzung behandelt und enderledigt.

 

Im Zuge der Beratungen wurden Wolfgang Doppler (NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft), Präsident Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek (Weisser Ring Österreich), Monika Pinterits (Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft), Dipl.-Päd. Dr. Peter Egg und Igor Mitschka (Verein „Coole Schule) gemäß § 40 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Auskunftspersonen beigezogen.

 

Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Ridi Steibl ergriffen die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Elisabeth Grossmann, Marialuise Mittermüller, Sabine Mandak, Mag. Andrea Kuntzl, Karl Öllinger, Barbara Riener, Franz Riepl, Anna Höllerer, Gabriele Binder-Maier, Nikolaus Prinz, Heidrun Silhavy, Dietmar Keck, Rosemarie Schönpass sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend den nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen EIN KINDGERECHTES ÖSTERREICH (III-153 der Beilagen) mit den Stimmen der Abgeordneten des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei und des Freiheitlichen Parlamentsklubs zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2005 11 30

 

 

 

              Silvia Fuhrmann      Ridi Steibl

Schriftführerin             Obfrau