122/KOMM XXII. GP

 

Kommuniqué

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2003 – 2004 (III-181 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat dem Nationalrat am 15. November 2005 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.

Der Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2006 in Verhandlung genommen.

 

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Krist, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Edeltraud Lentsch, Mag. Brigid Weinzinger, Mag. Andrea Kuntzl, Barbara Riener, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Anita Fleckl, Anna Höllerer, Bettina Stadlbauer, Maria Grander, Gabriele Binder-Maier, Anna Franz, Christine Marek, Ridi Steibl sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2003 – 2004 (III-181 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2006 02 21

Ridi Steibl                Gabriele Heinisch-Hosek

         Schriftführerin                     Obfrau