122/KOMM
XXII. GP
Kommuniqué
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Bericht
der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen;
Berichtszeitraum 2003 – 2004 (III-181 der Beilagen)
Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat dem Nationalrat am 15. November
2005 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Bericht wurde
gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur
Enderledigung zugewiesen.
Der Antrag der
Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek auf
Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Der
Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher
Sitzung am 21. Februar 2006 in Verhandlung genommen.
An der sich an die
Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler
anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Krist, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Edeltraud Lentsch, Mag. Brigid Weinzinger,
Mag. Andrea Kuntzl, Barbara Riener, Mag.
Elisabeth Scheucher-Pichler, Anita Fleckl, Anna Höllerer, Bettina Stadlbauer, Maria Grander,
Gabriele Binder-Maier, Anna Franz,
Christine Marek, Ridi Steibl sowie die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen Maria Rauch-Kallat und die
Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.
Bei der Abstimmung
wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von
Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2003 – 2004 (III-181 der
Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das
vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig
beschlossen.
Wien,
2006 02 21
Ridi Steibl Gabriele
Heinisch-Hosek
Schriftführerin Obfrau