123/KOMM XXII. GP

 

Kommuniqué

des Gleichbehandlungsausschusses

über den 4. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2002) (III-182 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat dem Nationalrat am 15. November 2005 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Krist, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Edeltraud Lentsch, Mag. Brigid Weinzinger, Mag. Andrea Kuntzl, Barbara Riener, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Anita Fleckl, Anna Höllerer, Bettina Stadlbauer, Maria Grander, Gabriele Binder-Maier, Anna Franz, Christine Marek, Ridi Steibl sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der 4. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2002) (III-182 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2006 02 21

Ridi Steibl                Gabriele Heinisch-Hosek

         Schriftführerin                     Obfrau