123/KOMM
XXII. GP
Kommuniqué
des Gleichbehandlungsausschusses
über den 4.
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung
und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2002) (III-182 der Beilagen)
Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat dem Nationalrat am 15. November
2005 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Antrag der
Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek auf Nichtenderledigung des Berichtes fand
nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den
gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2006 in
Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der sich an die Ausführungen der
Berichterstatterin Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler
anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Krist, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Edeltraud Lentsch, Mag. Brigid Weinzinger,
Mag. Andrea Kuntzl, Barbara Riener, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler,
Anita Fleckl, Anna Höllerer,
Bettina Stadlbauer, Maria Grander,
Gabriele Binder-Maier, Anna Franz,
Christine Marek, Ridi Steibl sowie die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Gabriele Heinisch-Hosek.
Bei der Abstimmung wurde der 4. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2002) (III-182 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien,
2006 02 21
Ridi Steibl Gabriele
Heinisch-Hosek
Schriftführerin Obfrau