131/KOMM
XXII. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über die
Tätigkeitsberichte des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds
für den Berichtszeitraum 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-150 der
Beilagen)
Der Bundeskanzler
hat dem Nationalrat am 2. Mai 2005 die gegenständlichen Tätigkeitsberichte
des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds für den
Berichtszeitraum 2004 (III-150 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung vorgelegt.
Der
Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung
am 4. April 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG
enderledigt.
An der sich an die
Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler anschließenden Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Herbert Scheibner
und Mag. Walter Tancsits sowie der Staatsekretär im
Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung
wurden die gegenständlichen Tätigkeitsberichte des Digitalisierungsfonds und
des Fernsehfilmförderungsfonds für den Berichtszeitraum 2004, vorgelegt vom
Bundeskanzler (III-150 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom
Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien,
2006 04 04
Stefan Prähauser Dr. Peter
Wittmann
Schriftführer Obmann