131/KOMM XXII. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über die Tätigkeitsberichte des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds für den Berichtszeitraum 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-150 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 2. Mai 2005 die gegenständlichen Tätigkeitsberichte des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds für den Berichtszeitraum 2004 (III-150 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. April 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Herbert Scheibner und Mag. Walter Tancsits sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Bei der Abstimmung wurden die gegenständlichen Tätigkeitsberichte des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds für den Berichtszeitraum 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-150 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2006 04 04

Stefan Prähauser Dr. Peter Wittmann

            Schriftführer                  Obmann